Gesetzesentwurf

Bundesrat fordert Straftatbestand gegen Zwangsverheiratungen

Auf Initiative der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat vergangene Woche einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Zwangsheirat verabschiedet (Drucks. 36/10 und 546/05). Der Entwurf sieht unter anderem vor, einen neuen Tatbestand der Zwangsheirat in das Strafgesetzbuch einzuführen.

Danach macht sich strafbar, wer eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe nötigt oder diese Person durch Ausnutzung einer Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit zur Eingehung der Ehe bringt. Die Tat ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht. In minderschweren Fällen kann eine Strafmilderung von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen werden.

Der Opferschutz wird ergänzt durch mehrere Änderungen im Zivilrecht. So soll die Antragsfrist für die Aufhebung einer durch widerrechtliche Drohung zu Stande gekommenen Ehe von einem auf drei Jahre erweitert werden. Auch soll es für den Unterhaltsanspruch des genötigten Ehegatten bei Aufhebung der Ehe nicht mehr darauf ankommen, dass die Drohung vom Ehegatten ausging oder dieser von ihr gewusst hat.

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Schließlich soll das Ehegattenerbrecht in solchen Fällen ausgeschlossen werden, in denen der überlebende Ehegatte um die Aufhebbarkeit seiner Ehe wegen einer Zwangsverheiratung wusste, auch wenn das gerichtliche Aufhebungsverfahren noch nicht eingeleitet wurde.

Nordrhein-Westfalens Integrations- und Frauenminister Armin Laschet: „Es wird auch Zeit, dass sich jetzt endlich etwas bewegt bei der Bekämpfung der Zwangsheirat. Wir brauchen einen eigenen Straf­tatbestand, da Strafrecht Bewusstsein weckt! Dies ist für die von Zwangsheirat bedrohten Frauen und Mädchen wichtig!“

Daten und Fakten zum Thema Zwangsverheiratungen fehlen weitestgehend
Zuvor hatte die scharz-rote Bundesregierung den Ehegattennachzug an Spracherfordernisse vor der Einreise geknüpft, um Zwangsverheiratungen präventiv zu begegnen. Auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen musste sie im Mai 2009 allerdings mitteilen (16/12573), dass Daten und Fakten zum Thema Zwangsverheiratung weitestgehend fehlen (wir berichteten).

Daraufhin hatten Experten der Bundesregierung vorgeworfen, den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie auszuhebeln. Es würden unzählige redliche Ehen in Mitleidenschaft gezogen, um ein Problem zu bekämpfen, dessen Ausmaß auch nach Jahren nicht einmal annähernd beziffert werden könne. Der Rückgang der erteilten Visa betrage aufgrund der Sprachtests in manchen Ländern mehr als 50 Prozent (wir berichteten). Die Sprachtests hätten nur dazu geführt, dass Ehepartner für Jahre getrennt leben. Gehe es der Bundesregierung wirklich um Opferschutz, so müsse sie nun reagieren und den Opfern umfassenden, tatsächlichen Schutz bieten.

Der nun vorliegende Entwurf entspricht einer vom Bundesrat bereits Anfang 2006 beschlossenen Fassung, die im Bundestag jedoch der Diskontinuität unterfallen ist. Hierfür zeichnet Armin Laschet zwar die SPD verantwortlich, doch wurden in der Vergangenheit mehrere Gesetzesinitiativen der Grünen- und Linksfraktion zum Schutz der Opfer auch mit den Stimmen der Unionsparteien abgelehnt (wir berichteten).

Nun hat die Bundesregierung erneut Gelegenheit, den eingereichten Gesetzesentwurf innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterzuleiten.