Neubesetzung

Christine Lüders soll neue Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes werden

Das Bundeskabinett hat Anfang dieser Woche beschlossen, Frau Christine Lüders als neue Leiterin der Antidiskriminierungsstelle (ADS) vorzuschlagen. Das Amtsverhältnis der bisherigen Leiterin, Martina Köppen, ist durch den Ablauf der gesetzlichen Befristung beendet und wird nicht verlängert.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dankte Köppen für die geleistete Arbeit. Sie werde Lüders schnellstmöglich in das neue Amt einsetzen.

Christine Lüders war unter anderem als Vorstandsreferentin und Abteilungsleiterin bei Lufthansa tätig. Später leitete sie das Referat Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation im Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration in Nordrhein-Westfalen. Zuletzt war die 56-Jährige Referatsleiterin für Öffentlichkeitsarbeit und Beauftragte für Stiftungen im Kultusministerium in Hessen. Die studierte Pädagogin ist verheiratet und lebt in Frankfurt am Main.

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Als Ziel nennt sie „eine Kultur der Nichtdiskriminierung“. Kein Unternehmen könne es sich heute noch leisten, potenziell gute Bewerber nur wegen Herkunft und Hautfarbe nicht einzuladen. Vorurteile zu überwinden, sei im ureigenen Interesse der Firmen. Im neuen Amt wolle sie die Verantwortlichen dafür „sensibilisieren“. „Gute Netzwerke und eine solide Beratungsinfrastruktur“ seien nötig, und da werde sie ihre Arbeit Hand in Hand mit nichtstaatlichen Organisationen ansetzen.

Der bisherige Ansatz muss korrigiert werden
Begrüßt wurde die Neubesetzung der ADS unter anderem vom Schwusos-Vorsitzenden Ansgar Dittmar: „Die Neubesetzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durch Christine Lüders birgt die Hoffnung, dass die Einrichtung zur Verhinderung von Diskriminierung ihrer Aufgabe unter der neuen Führung endlich gerecht wird. Zu Recht wurde die Stelle in den vergangenen Jahren kritisiert, weil sie ihrem Auftrag der Beratung Ratsuchender nicht oder nur unzureichend nachgekommen ist. Dies entsprach der Haltung der bisherigen Leitung, für eine schwache Regulierung und eine weniger strenge Definition des Begriffs Diskriminierung einzutreten. Dieser Ansatz war falsch und muss nun umgehend korrigiert werden.“

§ 27 AGG – Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
(1) Wer der Ansicht ist, wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt worden zu sein, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden.

(2) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt auf unabhängige Weise Personen, die sich nach Absatz 1 an sie wenden, bei der Durchsetzung ihrer Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen. Hierbei kann sie insbesondere
1. über Ansprüche und die Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen informieren,
2. Beratung durch andere Stellen vermitteln,
3. eine gütliche Beilegung zwischen den Beteiligten anstreben.
Soweit Beauftragte des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung zuständig sind, leitet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Anliegen der in Absatz 1 genannten Personen mit deren Einverständnis unverzüglich an diese weiter.

(3) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nimmt auf unabhängige Weise folgende Aufgaben wahr, soweit nicht die Zuständigkeit der Beauftragten der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestages berührt ist:
1. Öffentlichkeitsarbeit,
2. Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen aus den in § 1 genannten Gründen,
3. Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen zu diesen Benachteiligungen.

(4) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages legen gemeinsam dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre Berichte über Benachteiligungen aus den in § 1 genannten Gründen vor und geben Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung dieser Benachteiligungen. Sie können gemeinsam wissenschaftliche Untersuchungen zu Benachteiligungen durchführen.

(5) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages sollen bei Benachteiligungen aus mehreren der in § 1 genannten Gründe zusammenarbeiten.

Laut Dittmar werden noch immer „Menschen täglich aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert“. Eine tolerante Gesellschaft dürfe hier nicht wegsehen. Die Position der neuen Bundesregierung, sich gegen die Umsetzung der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union auszusprechen, sei daher falsch und lasse befürchten, dass der aktive Kampf gegen Diskriminierungen im Alltag weiterhin nicht vorangetrieben werde. Dittmar weiter: „Wir hoffen, dass mit der Neubesetzung durch Christine Lüders neuer Wind in die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle kommt und diese endlich entsprechend ihrer gesetzlichen Bestimmung arbeitet.“

Nichts zählbares, aber viel bezahlt
Die bisherige Leiterin der ADS, Martina Köppen, geriet in der Vergangenheit vor allem wegen Ihrer Nähe zur Wirtschaft in die Kritik. Vor allem der „Pakt mit der Wirtschaft“ wurde mit Skepsis und Unverständnis aufgenommen. Zu Recht: Bis heute ist aus der „Zusammenarbeit“ mit Wirtschaftsvertretern nichts zählbares herumgekommen. Viel gezahlt hat die ADS allerdings für fragliche Fortbildungsseminare und externe Dienstleistungen sowie für mehrere Konferenzen im sechsstelligem Bereich (wir berichteten).