"Sprache formt Denken und Handeln"

Widmann-Mauz für Streichung von Begriff „Rasse“ im Grundgesetz

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordern die Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), hat ihre Forderung nach einer Streichung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz bekräftig. „Sprache formt unser Denken und Handeln“, sagte die Staatsministerin am Dienstag in einem Grußwort zu einer Diskussion zum Thema, die sie gemeinsam mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausrichtete. Sie sei dafür, den Begriff zu ersetzen, ergänzte Widmann-Mauz. Das Schutzniveau müsse erhalten, Diskriminierung aus rassistischen Gründen daher auch klar benannt werden.

Nach dem gewaltsamen Tod des schwarzen US-Amerikaners George Floyd bei einem Polizeieinsatz in Minneapolis war in Deutschland die Diskussion um den Begriff wieder aufgeflammt. In Artikel 3 der deutschen Verfassung heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Der Begriff „Rasse“ stört Kritiker, weil er in ihren Augen suggeriert, dass es menschliche Rassen überhaupt gebe.

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Auch die Antidiskriminierungsstelle ist für eine Streichung des Begriffs. Der kommissarische Leiter Bernhard Franke sprach sich dafür aus, ihn durch „rassistische Diskriminierung“ oder „rassistische Zuschreibung“ zu ersetzen. Franke begründete seine Forderung unter anderem damit, dass der Begriff die Terminologie der Nationalsozialisten aufgreife.

Streichung umstritten

Andere warnen allerdings vor einer Schutzlücke, würde der Begriff gestrichen. Der wissenschaftliche Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Recht und Anthropologie, Cengiz Barskanmaz, sprach sich für die Beibehaltung der aktuellen Formulierung aus. Eine Streichung wäre fahrlässig und besorgniserregend, sagte er.

„Rasse“ bleibe zudem ein Begriff im Völker- und Europarecht und sei als Zuschreibung zu verstehen. Dafür müsse die Existenz nicht belegt sein, sagte er mit Verweis auf die Erwähnung von Gott in der Präambel des Grundgesetzes. Neben Widmann-Mauz hat sich die Bundesregierung bislang zurückhaltend in der Diskussion geäußert. (epd/mig)