Rüge für Halle-Video

„Bild.de“ hat sich zum Werkzeug des Täters gemacht

Mit deutlichen Worten hat der Presserat „Bild.de“ gerügt für das Veröffentlichen von Ausschnitten aus dem Video des Halle-Attentäters. Damit habe sich „Bild.de“ zum Werkzeug des Täters gemacht.

Der Deutsche Presserat hat „Bild.de“ wegen der Veröffentlichung von Ausschnitten aus dem Video des Attentäters von Halle gerügt. Die Redaktion habe die Dramaturgie des Täters übernommen, erklärte das Selbstkontrollorgan am Freitag in Berlin. Damit habe sie gegen den Pressekodex verstoßen, laut dem sich die Presse nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen darf.

Die Vorgehensweise des Täters sei chronologisch vom Laden der Waffen bis hin zu den Sekunden vor und nach den Mordtaten gezeigt worden. Die Zuschauer hätten aus der Perspektive des Täters quasi live dabei sein können. Diese Darstellung gehe über das öffentliche Interesse hinaus und bediene überwiegend Sensationsinteressen.

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Die Veröffentlichung von Namen und Foto des Attentäters hält der Presserat dagegen für medienethisch unbedenklich. Hier überwiege das Informationsinteresse an der Person und den Beweggründen des Täters. Bei dem Anschlag von Halle am 9. Oktober hatte ein schwer bewaffneter Mann zwei Menschen erschossen und auf der Flucht zwei weitere schwer verletzt. Der Täter hatte zuvor erfolglos versucht, in eine Synagoge einzudringen. Er handelte nach eigener Aussage aus antisemitischen und rechtsextremistischen Motiven und hatte seine Tat live im Internet gestreamt.

Opferfoto veröffentlicht ohne Einwilligung

Die „Bild“-Zeitung erhielt eine Rüge wegen der Veröffentlichung eines Opferfotos ohne Einwilligung der Angehörigen. Sie habe ein Porträtbild einer bei einem Verkehrsunfall gestorbenen Familie gezeigt und zudem ein Foto des Autowracks. Auch dabei sei die Familie identifizierbar gewesen, da das Nummernschild des Unfallwagens erkennbar gewesen sei.

Ebenfalls als Verstoß gegen den Opferschutz bewertete der Presserat, dass „Bild.de“ das Foto einer Frau gezeigt habe, die im Juli im nordrhein-westfälischen Voerde vor einen Zug gestoßen worden war. Die Angehörigen der Frau hätten der Verwendung des Bildes nicht zugestimmt. Zwar sei der Ehemann der Frau auf Facebook offen mit dem Verlust umgegangen. Wenn Angehörige in sozialen Netzwerken Fotos und Informationen zu Opfern veröffentlichen, sei das jedoch kein Freibrief für die identifizierende Darstellung in den Medien.

Interessenskonflikt beim „Südkurier“

Der Konstanzer „Südkurier“ wurde wegen eines Interessenkonflikts gerügt. Die Zeitung habe einen freien Mitarbeiter über einen geplanten Windpark schreiben lassen, obwohl dieser als Lokalpolitiker und Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke in das Projekt involviert sei. Die Redaktion hätte daher einen anderen Mitarbeiter beauftragen oder den Lesern den Interessenkonflikt offenlegen müssen, befand der Presserat.

Der Presserat prüft Beschwerden gegen Berichterstattung von Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien und kann bei Verstößen gegen journalistische Grundsätze Sanktionen aussprechen, als härteste Form die öffentliche Rüge. (epd/mig)