"Religiös geprägte Parallelgesellschaft"

Koblenzer Gericht bestätigt Schließung von muslimischem Kindergarten

Der einzige muslimische Kindergarten in Rheinland-Pfalz muss schließen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden. Grund: Der Träger habe Auflagen nicht erfüllt und „Islamisten“ Raum gegeben. Kita-Eltern wehren sich gegen die Vorwürfe. Sie vermuten ein politisches Manöver.

Der erste und bislang einzige muslimische Kindergarten in Rheinland-Pfalz muss nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz schließen. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung habe dem Arab Nil-Rhein Verein im Februar die Erlaubnis zum Betrieb des Mainzer Al Nur-Kindergartens zu Recht widerrufen, teilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am Dienstag mit. Das Wohl der betreuten Kinder sei gefährdet und der Trägerverein nicht bereit oder fähig, die Gefährdung abzuwenden. (AZ.: 7 B 10490/19.OVG)

Der Arab Nil-Rhein Verein hatte den Kindergarten 2009 eröffnet. Als Grund für die Schließung nannte das rheinland-pfälzische Landesjugendamt im Februar die mangelnde Zuverlässigkeit des Trägervereins, der Inhalte der Ideologie der Muslimbruderschaft und des Salafismus vertrete. Der Vereinsvorsitzende Samy El Hagrasy bezeichnete die Vorwürfe dagegen als „Hexenjagd“ und betonte, niemand aus dem Vorstand sei Salafist oder Anhänger der Muslimbruderschaft.

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Richter befürchten religiös geprägte Parallelgesellschaft

Der Verein hatte gegen den Widerrufsbescheid Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht Mainz vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab. Zugleich hielt das Gericht eine weitere Öffnung des Kindergartens aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bis zum 30. April für vertretbar (AZ.: 1 L 96/19.MZ). Die Beschwerde des Vereins gegen die Entscheidung wies das Oberverwaltungsgericht nun zurück.

Der Trägerverein hat nach Ansicht der Koblenzer Richter nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, „um einem Abgleiten der betreuten Kinder in eine religiös geprägte Parallelgesellschaft vorzubeugen“. Mit der Betriebserlaubnis habe der Verein die Auflagen erhalten, regelmäßige Kontakte mit anderen Kindergärten zu ermöglichen und einen wissenschaftlichen Beirat einzurichten. Beide Auflagen habe der Verein nicht erfüllt.

Gericht rügt KiTa in der Moscheegebäude

Die Räume des Kindergartens befinden sich den Angaben nach zudem im gleichen Gebäude wie die Moschee und die anderen Räume des Vereins. Im räumlichen Umfeld des Kindergartens seien Menschen aufgetreten, die islamistische Auffassungen vertreten, die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht in Einklang stehen, erklärte das Gericht.

Zudem habe der Verein eine Schrift mit entsprechenden Inhalten bereitgehalten und seine Räume für die Institution eines bekannten Islamisten zur Verfügung gestellt. Demnach werde der Verein die Gefährdung der gesellschaftlichen Integration der Kinder nicht abwenden können, erklärte das Gericht. Die Richter verwiesen auch darauf, dass es Beratungsgespräche mit dem Antragsteller gegeben und dieser die Auflagen nicht erfüllt hatte.

Elterninitiative wehrt sich

Die Eltern des Kindergartens hatten sich im Vorfeld der Gerichtsentscheidung in einer Stellungnahme besorgt über die Kita-Debatte geäußert. „Es wird über uns und unsere Kinder gesprochen, ohne dass jemand mit uns spricht“, kritisierten die Eltern. Die muslimische Elterninitiative habe einen pädagogischen Hintergrund und lehne jegliche Formen von Extremismus ab. „So wie es in den Medien dargestellt wird, haben wir den Kindergarten niemals erlebt“, so die Eltern. Die Kita sei „weltoffen“ und stehe „mit anderen Kindergärten in Kontakt“.

Genauso wie einechristliche Familie das Recht habe, evangelische oder katholische Elterninitiativen zu wählen, sei es auch ihr Recht, ihre Kinder in eine muslimische Elterninitiative zu bringen. „Wir fordern, dass wir mit anderen Elterninitiativen gleichgestelltund genauso respektiert werden. Wir möchten nicht, dass man auf unserem und dem Rücken unserer Kinder einen politischen Wahlkampf austrägt“, so die Eltern in ihrerer Stellungnahme. (epd/mig)