Deutsche Islamkonferenz

Innenministerium offen für Debatte über eine Moschee-Steuer

Das Bundesinnenministerium zeigt sich im Vorfeld der Deutschen Islamkonferenz offen für eine Debatte über eine Moschee-Steuer. Die Moscheen dürften nicht mehr von Finanzhilfen aus dem Ausland abhängig sein.

Das Bundesinnenministerium veranstaltet am Mittwoch und Donnerstag erstmals seit Jahren wieder eine Deutsche Islamkonferenz. Heimat-Staatssekretär Markus Kerber (CDU) sagte dem Boulevardblatt „Bild“, die Gästeliste umfasse die traditionellen Moscheeverbände, aber auch neue Vereine und Einzelpersonen: „Wir haben die ganze Bandbreite des islamischen Lebens in Deutschland eingeladen.“ Ziel der Auftaktkonferenz sei, Themen für die nächsten drei Jahre festzulegen. Diskussionspunkte müssten auch Drohungen gegen Islamkritiker und das Eindämmen ausländischer Einflüsse auf Moscheeverbände sein.

Offen zeigte sich der Staatssekretär für eine Debatte über die Einführung einer Moschee-Steuer: „Das Ziel muss sein, dass die Moscheen in Deutschland nicht mehr von Finanzhilfen aus dem Ausland abhängig sind.“ Ob eine Religionsgemeinschaft aber eine Moschee-Steuer für ihre Mitglieder als Lösung ansehe, müsste sie selbst entscheiden. Voraussetzung sei zudem, dass die Moscheen die Anforderungen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllten. Auch müsse der Staat ihre Strukturen für dauerhaft halten.

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Innenministerium will Moscheeliste

Kerber sagte, wichtig seien mehr Informationen über den Islam in Deutschland, nicht zuletzt über die Zahl der Moscheen in den Bundesländern: „Im Grunde würden 16 Listen von den Ländern schon ausreichen. Dann wären wir nicht länger auf Schätzungen zur Zahl der Moscheen angewiesen und wüssten, wo der Islam gelehrt wird und wer das finanziert.“ Eine Muslim-Quote in Unternehmen, Politik und Gesellschaft lehnte der Staatssekretär ab. „Das bringt niemanden weiter“, sagte Kerber.

Ziel der Islamkonferenz ist seit ihrer Gründung 2006, den Dialog zwischen Staat und Muslimen zu verbessern und zu diskutieren, wie Religionsausübung im Einklang mit der Grundordnung gewährleistet werden kann. Themen waren etwa muslimischer Religionsunterricht und islamische Seelsorger in Gefängnissen, bei der Bundeswehr und in Krankenhäusern. Anders als die Kirchen sind die muslimischen Verbände größtenteils nicht als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt, die als Religionsgemeinschaften besondere Rechte garantieren. (epd/mig)