70 Tote bei Anschlag

17 Menschen nach Afghanistan abgeschoben

Mittwochmorgen landete in Kabul ein weiterer deutscher Charterflugzeug mit abgelehnten afghanischen Asylbewerbern. Kurz zuvor starben 70 Menschen in dem Land bei einem Anschlag. Laut Bayerischem Landesamt für Asyl waren Straftäter an Bord, dem Bayerischen Flüchtlingsrat zufolge kranke und schutzbedürftige Menschen.

Vom Münchner Flughafen aus sind am Dienstagabend 17 abgelehnte afghanische Asylbewerber per Charterflugzeug nach Kabul abgeschoben worden. Es war die 16. gemeinsame Sammelabschiebung von Bund und Ländern seit Dezember 2016, die vom Bundesinnenministerium organisiert wurde, wie das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen am Mittwoch in München mitteilte. Bei allen 17 Männern habe eine rechtskräftige Ausreisepflicht bestanden. Sieben Afghanen hatten zuletzt ihren Wohnsitz in Bayern, fünf davon waren Straftäter.

Der gecharterte Flieger aus England startete kurz nach 22 Uhr und landete am frühen Mittwochmorgen in Kabul, wie es hieß. Die bayerische Behörde teilte mit, dass nach jüngster Einschätzung des Auswärtigen Amtes und des Bundesinnenministeriums Abschiebungen nach Afghanistan generell möglich sind. Erste Priorität „beim Vollzug von Rückführungsmaßnahmen“ sei es, den Aufenthalt von Straftätern, Gefährdern, Gewalttätern und Randalierern schnell zu beenden. Jene Gruppe sei vorrangig berücksichtigt worden.

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Die fünf rechtskräftig verurteilten afghanischen Straftäter, die aus Bayern abgeschoben wurden, haben sich dem Landesamt zufolge unter anderen wegen Vergewaltigung, schweren Raubes, Körperverletzung, Bedrohung, Diebstahl und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz strafbar gemacht. An der Abschiebung solcher Straftäter bestehe ein „ganz erhebliches öffentliches Interesse“, hieß es in der Mitteilung weiter. Die bayerischen Ausländerbehörden seien darüber hinaus generell verpflichtet, Ausreisepflichtige abzuschieben.

Flüchtlingsrat kritisiert Abschiebung

Der Bayerische Flüchtlingsrat hatte bereits Ende vergangener Woche das Datum für den geplanten Abschiebeflug öffentlich gemacht. Nach Angaben der Organisation sollen unter den abgeschobenen Afghanen erneut kranke und schutzbedürftige Menschen gewesen sein. Einer der Betroffenen sei beispielsweise gesundheitlich schwer beeinträchtigt und habe einen künstlichen Darmausgang. Ob und wie er in Afghanistan eine notwendige Gesundheitsversorgung erhalten könne, sei unklar. Zudem sei seine deutsche Freundin im vierten Monat schwanger, hieß es.

Das bayerische Landesamt nahm in seiner Mitteilung Bezug auf eben diesen Mann. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe in seinem Abschiebebescheid festgestellt, dass bei dem Mann keinerlei Abschiebungshindernisse vorliegen. Er sei außerdem nach medizinischer Begutachtung als voll reisefähig eingestuft worden. Darüber hinaus sei der Afghane in Deutschland bereits mehrfach wegen diverser Delikte mit dem Gesetz in Konflikt geraten. So wurde der Mann dem Landesamt zufolge bereits wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Fast 70 Tote bei Anschlag im Osten von Afghanistan

In München und Nürnberg hatten am Dienstag mehrere Hundert Personen gegen Abschiebungen nach Afghanistan demonstriert. Sie erklärten, das Land am Hindukusch sei nicht sicher.

Derweil sind bei einem Anschlag im Osten von Afghanistan mindestens 68 Menschen getötet worden. Die Zahl der Verletzten stieg auf 128, wie afghanische Medien am Mittwoch berichteten. Das Attentat vom Dienstagnachmittag war eines der schwersten der vergangenen Wochen am Hindukusch. Ein Selbstmordatttentäter hatte sich in der Provinz Nangarhar unter eine Gruppe von Demonstranten gemischt und dann seinen Sprengsatz gezündet. Die Demonstranten hatten den Rücktritt des örtlichen Polizeichefs gefordert. Gleichzeitig kursierten Gerüchte, dass militärische Einrichtungen in der Provinz Balkh im Norden des Landes an die aufständischen Taliban gefallen seien.

An der Sammelabschiebung hatten sich neben Bayern auch die Bundesländer Hamburg, Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beteiligt. (epd/mig)