Wer mit Menschen verkehrt, die der verfassungsfeindlichen Muslim-Bruderschaft nahestehen, kann nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Mit diesem Urteil hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen auf und wies damit die Klage eines staatenlosen Palästinensers auf Einbürgerung ab. (AZ: 5 A 2126/16)
Tatsächliche Anhaltspunkte rechtfertigten die Annahme, dass der Kläger Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützte, hieß es in der Urteilsbegründung. Nach Auffassung der Richter steht der Kläger Personen nahe, die ihrerseits eine Nähe zur verfassungsfeindlichen Muslim-Bruderschaft aufweisen.
Der im Jahre 1978 in Libyen geborene Kläger reiste 1996 zur Aufnahme eines Studiums nach Deutschland. Hierzu hatte er zuvor einen Aufenthaltstitel erhalten. Im Dezember 2011 beantragte der Kläger, der 2009 eine Deutsche geheiratet hatte, über die Stadt Gießen seine Einbürgerung. Da eine Sicherheitsbefragung jedoch Zweifel an der Verfassungstreue ergab, lehnte das Land im November 2014 eine Einbürgerung ab.
Kläger gewann erste Instanz
Mit Urteil vom 2. November 2015 hob das Verwaltungsgericht Gießen den angefochtenen Bescheid auf und verpflichtete das Land, den Kläger einzubürgern. Dagegen hatte das Land Berufung eingelegt.
Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision ist die Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte. (epd/mig)