Gegenseitige Rücksichtnahme

Uni Hamburg veröffentlicht Verhaltenskodex für Religionsausübung

Ein Burka-Verbot hat die Universität Hamburg nicht beschlossen, jedoch einen Verhaltenskodex herausgegeben. Danach sind rituelle Fußwaschungen in sanitären Anlagen ebenso verboten wie hörbare Gebete in Bibliotheken.

An der Universität Hamburg wird es auch künftig kein allgemeines Burka-Verbot geben. Der neue Verhaltenskodex zur Religionsausübung untersage eine Vollverschleierung aber, wenn es den Wissenschaftsbetrieb beeinträchtigt, sagte Präsident Dieter Lenzen am Mittwoch bei der Vorstellung des Kodex‚. Dazu zählten unter anderem Prüfungen, Labor-Praktika und medizinische Untersuchungen. Die Universität Hamburg sei bundesweit die erste, die mit Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen ein Zehn-Punkte-Papier zur Religionsausübung erarbeitet habe.

Diskriminierung von Frauen aus religiösen Gründen will die Universität nicht dulden. So ist eine Trennung nach Geschlechtern im „Raum der Stille“ nicht erlaubt. Dies gelte unabhängig davon, so Lenzen, ob die Frauen dies selbst wünschen oder nicht. Wer aus religiösen Gründen ein Zeugnis nicht aus den Händen einer Frau entgegen nehmen will, müsse auf das Zeugnis verzichten. Fußwaschungen in sanitären Anlagen oder hörbare Gebete in Bibliotheken, wie es vereinzelt praktiziert worden sein soll, sollen ebenfalls unterbleiben.

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Professorin wirbt um gegenseitige Rücksichtnahme

Mehrere Monate lang hatte eine Kommission unter Leitung der Philosophie-Professorin Birgit Recki den Verhaltenskodex erarbeitet. Beteiligt waren Religionswissenschaftler, Verfassungsjuristen, Psychologen sowie Vertreter der Studierenden. Ziel sei es gewesen, so Lenzen, die Religionsausübung weitgehend zu ermöglichen, ohne die Freiheit der Wissenschaft einzuschränken.

Hintergrund waren offenbar Übergriffe von einigen wenigen muslimischen Studenten, die im „Raum der Stille“ und anderen Uni-Räumen muslimische Frauen und Nicht-Muslime bedrängt haben sollen. Das Leben an der Universität lebe von gegenseitiger Rücksichtnahme, sagte Recki. Nicht-Religiösen dürfe die Auseinandersetzung mit dem Glauben nicht aufgezwungen werden.

Kippa, Kreuz und Schleier erlaubt

Das Tragen von religiösen Symbolen wie Kippa, Kreuz oder Schleier ist ausdrücklich erlaubt. Die Universität werde sich bei ihrer Veranstaltungsplanung aber nicht von Gebetszeiten leiten lassen, sagte Lenzen. Richtlinie seien die gesetzlichen Sonn- und Feiertagsbestimmungen. Lenzen: „Es ist aber niemandem verboten, den Raum zu verlassen.“

In welcher Weise Mensen und Cafés religiöse Speisevorschriften beachten, bleibe in der Verantwortung der Betreiber, heißt es in dem Papier. Die Mensen des Studierendenwerks würden die Richtlinien für den Speiseplan in einem Ausschuss festlegen, betonte Lenzen. Dabei würden religiöse Speisevorschriften bereits weitgehend berücksichtigt. (epd/mig)