Gerechtigkeitsempfinden

John erwartet Höchststrafe für Zschäpe

Der NSU-Prozess neigt sich dem Ende zu. Die Obudsfrau der Bundesregierung für die Hinterbliebenen des NSU-Terrors erwartet die Höchsstrafe für die Angeklagte Beate Zschäpe. Alles andere würde das Gerechtigkeitsempfinden vieler Hinterbliebener und Opfer verletzen.

Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Hinterbliebenen des NSU-Terrors, Barbara John, erwartet für die Hauptangeklagte im Münchner NSU-Prozess, Beate Zschäpe, die Höchststrafe. „Die Hinterbliebenen können sich nicht vorstellen, dass das Strafmaß für die Mittäterin Beate Zschäpe unterhalb der Höchststrafe von 15 Jahren bleibt“, sagte John der Berliner Zeitung. „Dazu erwarten sie, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Die Opfer mussten schließlich allein deshalb sterben, weil sie Ausländer waren.“

John fügte hinzu: „Bei den Gesprächen wurde zudem deutlich, dass das übliche und im Vergleich mit anderen Ländern eher geringe Strafmaß für Mord in diesem Fall das Gerechtigkeitsempfinden vieler Hinterbliebener und Opfer verletzt. Denn die Täter haben zehn Menschenleben ausgelöscht. Sie selbst können wieder freikommen. Dann geht das Leben für sie weiter, und sie sind überzeugt, nun sei alles gut.“ Die Plädoyers in dem Prozess vor dem Oberlandesgericht München sollen nächste Woche beginnen.

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Der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) fielen zwischen den Jahren 2000 und 2006 mutmaßlich zehn Menschen zum Opfer. Der NSU-Prozess findet seit dem 6. Mai 2013 vor dem Oberlandesgericht München statt. Angeklagt sind Beate Zschäpe sowie weitere mutmaßliche Helfer und Unterstützer des NSU. Der 42-Jährigen wird Mittäterschaft an sämtlichen Verbrechen vorgeworfen. Dem NSU werden unter anderem eine Mordserie an Migranten in den Jahren 2000 bis 2006, ein Sprengstoffanschlag in der Kölner Probsteigasse 2001, das Nagelbomben-Attentat in Köln 2004, der Polizistenmord von Heilbronn 2007 sowie 15 Raubüberfälle zur Last gelegt. (epd/mig)