Hessen

Justizministerin geht gegen Kopftuch von Rechtsreferendarin vor

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sieht im Kopftuch auf der Richterbank eine „visuelle Befangenheit“. Sie geht gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vor, die einer Rechtsreferendarin mit Kopftuch Recht zugesprochen hatte.

Das hessische Justizministerium hat einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt eingelegt, die es einer Rechtsreferendarin erlaubt hatte, in ihrem juristischen Vorbereitungsdienst ein Kopftuch zu tragen.

Das Gericht hatte einer muslimischen Rechtsreferendarin erlaubt, während ihrer Ausbildung ein Kopftuch zu tragen. Das in Hessen geltende Kopftuchverbot bestehe lediglich für Beamte und Richter, hieß es in der Begründung. Für angehende Juristen hingegen gebe es dafür bislang keine gesetzliche Grundlage. Ein Erlass des Innenministeriums mit dem Hinweis auf die gebotene Neutralitätspflicht reiche nicht aus.

___STEADY_PAYWALL___

Justizministerin sieht im Kopftuch „visuelle Befangenheit“

Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sagte der Zeitung, es gehe „um eine grundsätzliche Frage, nämlich die weltanschauliche Neutralität staatlicher Institutionen“. Die Ministerin betonte: „Dies gilt im besonderen Maß im Gerichtssaal. Hier dürfen wir gar nicht erst den Anschein religiöser Voreingenommenheit aufkommen lassen.“

Für die Verfahrensbeteiligten in einer Gerichtsverhandlung sei „diese Neutralität bei einer Frau mit Kopftuch auf der Richterbank eben nicht mehr ohne weiteres zu erkennen“, sagte die Ministerin. Wer im Namen des Volkes agieren wolle, dürfe „auch visuell keine Befangenheit ausstrahlen“. Sie fügte hinzu: „Wir dürfen es nicht zulassen, dass aus dem Gerichtssaal eine Art kulturelle Kampfzone gemacht wird.“ (epd/mig)