Keine individuelle Entschädigung

Herero und Nama bekräftigen Schadenersatzforderungen

Seit mehreren Jahren fordern Vertreter der Herero und Nama von Deutschland Entschädigungszahlungen und eine Entschuldigung für den Genozid auf dem Gebiet des heutigen Namibia. Nun konkretisierten sie ihre Forderungen nach Wiedergutmachung.

Vertreter der Herero- und Nama-Völker in Namibia haben erneut von Deutschland eine Entschädigung für den Genozid vor mehr als 100 Jahren gefordert. Nachfahren der Völkermord-Opfer kritisierten am Donnerstag in Berlin die deutsch-namibischen Regierungsverhandlungen über die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte. Vertreter der Volksgruppen seien an den Gesprächen nicht beteiligt, sagte die Vorsitzende der Ovaherero Genocide Foundation, Esther Muinjangue.

Analog zur deutschen Wiedergutmachungspolitik gegenüber den Juden für erlittenes NS-Unrecht müsse auch mit den Herero und Nama umgegangen werden, forderte Doudou Diène, ehemaliger UN-Beauftragter für die modernen Formen von Rassismus. Wie nach dem Holocaust, als Deutschland mit der jüdischen Zivilgesellschaft in Verhandlungen getreten sei, sollte die Bundesregierung mit den Opfervertretern der Herero und Nama direkt über Schadenersatz verhandeln.

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Die Opfervertreter fühlen sich nach eigenen Angaben von der aktuellen Regierung Namibias nicht ausreichend repräsentiert. Zwar lebt Schätzungen zufolge mit etwa 250.000 Vertretern der Großteil der Herero und Nama in Namibia. Viele der Angehörigen beider Völker leben jedoch auch in den angrenzenden Ländern Angola, Botsuana und Südafrika. Sie erkennen häufig traditionelle Autoritäten, sogenannte Chiefs oder Königshäuser, als ihre eigentlichen Volksvertreter an.

Zwischen 1904 und 1908 über 100.000 Menschen getötet

Bei Massakern an den Herero und Nama wurden zwischen 1904 und 1908 mehr als 100.000 Menschen getötet. Deutsch-Südwestafrika, das heutige Namibia, war damals eine deutsche Kolonie. Deutsche Truppen schlugen Aufstände der Herero und Nama nieder, errichteten Lager und setzten systematisch Vergewaltigung und Zwangsarbeit ein.

Deutschland verhandelt seit einigen Monaten mit der Regierung Namibias über eine Aufarbeitung der Verbrechen. Die Bundesregierung spricht selbst von „Völkermord“. Individuelle Entschädigungen lehnt sie ab, denkt den Angaben zufolge aber über einen Strukturfonds für die Nachfahren der Opfer nach.

Opfervertreter wollen keine individuellen Entschädigungen

Wie Muinjangue betonte, verlangten die Opfervertreter keine individuellen Entschädigungen. Auch eine konkrete Summe der geforderten Reparationszahlungen wurde nicht genannt. Vorstellbar sei stattdessen etwa der Bau einer von Deutschland finanzierten Universität im südlichen Namibia. Zu der Hochschule sollten Herero und Nama sowie andere Bewohner Namibias Zugang haben, sagte Muinjangue. Sie betonte, dass aus Sicht der Opfervertreter auch eine offizielle Entschuldigung Deutschlands für den Genozid dringend erforderlich sei. Auch solle an deutschen Schulen der Kolonialismus stärker als bislang thematisiert werden.

Anfang Januar hatten Vertreter der Herero und Nama vor einem Gericht in New York Klage gegen Deutschland eingereicht. Sie wollen auf gerichtlichem Wege Schadenersatz für den Genozid erreichen. Die Opfer-Vertreter der Herero und Nama berufen sich dabei auf die UN-Erklärung über die Rechte Indigener Bevölkerungen, an die sich Deutschland und Namibia halten müssen. (epd/mig)