Die CSU ist wieder auf Kreuzzug gegen das Kopftuch: „Die unabhängige und neutrale Justiz ist Grundpfeiler unseres Rechtsstaates. Das Vertrauen der Öffentlichkeit hierauf darf durch das äußere Erscheinungsbild einer Richterin oder Staatsanwältin nicht erschüttert werden“, heißt es in einer Beschlussvorlage für die Klausur der CSU-Bundestagsabgeordneten Anfang Januar. Die Neutralität komme auch durch das Tragen der Robe zum Ausdruck. „Deswegen verbietet sich das Tragen eines Kopftuchs“.
Nein. Unterstellungen, Mutmaßungen und Unbehagen gegenüber dem Fremden reichen dafür nicht. Ein Kopftuchverbot für Richterinnen oder Staatsanwältinnen ist ein unnötiger Angriff auf ihre Religions- und Berufsfreiheit. Wer glaubt, ihr Glaube verpflichte sie zum Tragen des Kleidungsstücks, könnte dann nicht Richterin und Staatsanwältin werden. Dieser Eingriff in die Berufsfreiheit einer gläubigen Muslima ist nicht gerechtfertigt. Eine allenfalls abstrakte Gefahr für die staatliche Neutralität vermag ein pauschales Kopftuchverbot nicht zu rechtfertigen. Was das Bundesverfassungsgericht für staatliche Schulen für Recht erkannt hat, kann für den Bereich der Justiz aus einer politischen Laune heraus nicht einfach vom Tisch gewischt werden.
Der Richter muss unbefangen sein. Er muss unparteiisch sein, er darf allein nach Recht und Gesetz und nicht nach persönlichen Neigungen urteilen. Ich traue einer Muslima mit Kopftuch oder einem Juden mit Kippa genauso zu, Recht zu sprechen und unparteiisch zu entscheiden wie jeder anderen Person. Richter und Staatsanwälte sind Menschen, sie haben ihre Subjektivität als Organe der Rechtspflege aber zurückzustellen. Hat man berechtigte Zweifel an der Objektivität eines Richters, gibt es dagegen den Befangenheitsantrag und den Rechtsweg.
Entscheidend ist nicht, was ein Mensch auf dem Kopf trägt, sondern was er in seinem Kopf hat. Mit dem Tragen eines Kopftuches können, müssen aber nicht, patriarchale Vorstellungen von Sexualität und Geschlechterrollen verbunden sein, die zu kritisieren sind. Aber diese Vorstellungen kann natürlich auch der muslimische, der katholische und der atheistische Richter hegen, der eben ein solches Kleidungsstück nicht trägt. Es ist schon ein Treppenwitz der Emanzipationsgeschichte, wenn jetzt im Namen der Gleichberechtigung der Frau bestimmte Frauen in ihrer Berufswahl eingeschränkt werden sollen.
Ich sympathisiere nicht mit dem Tragen des Kopftuches. Unsere Gesellschaft und der Staat sind da zum Schutz aufgerufen, wenn Zwang oder gesellschaftlicher Druck ausgeübt wird, sich für das Kopftuch zu entscheiden. Das gebietet die Religionsfreiheit. Und es ist richtig, dass die Bedeckung des Kopfes von Frauen im Islam selbst umstritten ist. Aber soll der Staat hier die richtige Auslegung der heiligen Schriften einer Religion selbst in die Hand nehmen? Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht der Politik das Notwendige ins Stammbuch geschrieben. In seinem Kopftuchurteil 2015 rief das Gericht erneut in Erinnerung: „Dem Staat ist es … verwehrt, derartige Glaubensüberzeugungen seiner Bürger zu bewerten oder gar als ,richtig‘ oder ,falsch‘ zu bezeichnen; dies gilt insbesondere dann, wenn hierzu innerhalb einer Religion divergierende Ansichten vertreten werden“.
Aber um eine weltanschauliche Neutralität oder möglichst säkularorientierte Religionspraxis geht es der CSU ja auch gar nicht. „Bayern ist und bleibt ein christlich geprägtes Land, daran lassen wir nicht rütteln“, so formuliert der CSU-Generalsekretär und meint daraus Vorrechte gegenüber anderen Religionen ableiten zu können. Die Suprematie des Christentums gegenüber anderen Religionen mag CSU-Leitkultur sein, sie ist nicht die Kultur der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Diese basiert nämlich auf einem weltanschaulich neutralen Staat und der Freiheit des Glaubens und der Weltanschauung für die seiner Herrschaft Unterworfenen.
Und hier hapert es anderer Stelle: Selbstverständlich findet man in bayerischen Gerichtssälen noch Kreuze an den Wänden, nicht als Ausdruck einer individuellen Religionspraxis, sondern als kulturelles Zeichen von Staats wegen. Aber das christliche Kreuz ist nicht lediglich kulturelles Symbol oder gar ein überreligiöses Symbol für Humanität oder Barmherzigkeit. Es ist das Symbol einer bestimmten Religion, meiner Religion. Längst ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass niemand gezwungen werden darf, „unter dem Kreuz“ einen Rechtsstreit zu führen. Dennoch verzichten nicht nur die bayerischen Gerichte bislang nicht hierauf. Es ist schon Aberwitz, wenn vor diesem Hintergrund von CSU-Politikern die weltanschauliche Neutralität gegen muslimisch gläubige Richterinnen ins Feld geführt wird. Meines Erachtens gebietet die weltanschauliche Neutralität den Verzicht auf Kreuz, Mesusa oder Mihrāb im Gerichtssaal. Denn so tritt der Staat selbst den Rechtssuchenden gegenüber.
Wir werden für die Werte unserer Verfassung nur erfolgreich werben können, wenn wir diese Werte selber hoch halten und uns nicht von Stimmungen und Gefühlen treiben lassen. Ein liberaler Rechtsstaat muss verteidigt werden, indem wir differenzieren statt zu pauschalisieren, indem wir streiten statt zu diffamieren. Die Gleichheit der Verschiedenen, die unsere Verfassung postuliert, braucht eine gesellschaftliche Kultur des Respekts. Glaubensfreiheit ist immer die Freiheit der anders Glaubenden, der Religionsfreien und der religiösen Minderheiten. Das hat gesellschaftlich alles gerade keine Konjunktur, umso notwendiger ist es dafür jetzt zu streiten.