Gefesselter Asylbewerber

Ermittlungen gegen Görlitzer Polizeipräsidenten

Der Fall aus Görlitz hatte für Aufsehen gesorgt: Eine „Bürgerwehr“ hatte einen Asylbewerber in einem Supermarkt überwältigt und an einen Baum gefesselt. Wie nun bekannt wurde, wird inzwischen auch gegen den Polizeipräsidenten ermittelt – wegen Volksverhetzung.

Die Staatsanwaltschaft Görlitz prüft Ermittlungen gegen den Görlitzer Polizeipräsidenten Conny Stiehl wegen Volksverhetzung. Im Zusammenhang mit dem Übergriff auf einen Asylbewerber im sächsischen Arnsdorf liege die Anzeige einer Privatperson vor, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem Evangelischen Pressedienst in Görlitz. Diese Anzeige werde nun geprüft.

Damit korrigierte die Sprecherin Angaben der dortigen Polizeidirektion. Über die Anzeige hatte zuerst die Bild-Zeitung berichtet. Die Polizeidirektion hatte auf Anfrage und unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Görlitz mitgeteilt, dass gegen mehrere Beamte, darunter den Polizeipräsidenten, wegen Strafvereitelung im Amt und falscher Verdächtigung ermittelt werde. Zudem werde auch dem Vorwurf unterlassener Hilfeleistung nachgegangen, hieß es am Mittwochmorgen auf Anfrage.

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In Arnsdorf (Landkreis Bautzen) war Mitte Mai ein 21 Jahre alter psychisch kranker Iraker von vier Männern in einem Supermarkt überwältigt, mit Kabelbindern gefesselt und an einen Baum gebunden worden. Zeugenaussagen zufolge hatte er in dem Markt Kunden und Angestellte belästigt und bedroht. Ein Video von dem Vorfall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Stiehl hatte die vier Männer verteidigt, die den psychisch kranken Asylbewerber geschlagen und gefesselt hatten. Auf einer Pressekonferenz hatte er erklärt: „Durch die Erregtheit des Asylbewerbers war das Festhalten sinnvoll, ich tu‘ mich schwer zu sagen, notwendig.“

Die Polizei ermittelt gegen mindestens drei tatverdächtige Männer im Alter von 29, 49 und 54 Jahren, die im Raum Arnsdorf wohnen und zuvor noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten waren. Die Görlitzer Polizeidirektion teilte auf epd-Anfrage mit, dass die „grundlegende Aufarbeitung dieses komplexen Geschehens andauert“. Aus „ermittlungstaktischen Gründen“ könne jedoch „derzeit keine Auskunft zum Stand der Ermittlungen“ gegeben werden. (epd/mig)