Positionspapier

Grüne gegen Anerkennung der Islamverbände als Religionsgemeinschaft

Grünen-Politiker Cem Özdemir und Volker Beck sind gegen eine Anerkennung der islamischen Verbände als Religionsgemeinschaften. Die islamischen Vereinigungen seien „national, politisch oder sprachlich, nicht aber bekenntnisförmig geprägt“.

Bei den Grünen gibt es Vorbehalte, die bestehenden Islamverbände als Religionsgemeinschaften anzuerkennen. Die vier großen islamischen Vereinigungen seien bislang nach der Zusammensetzung „national, politisch oder sprachlich, nicht aber bekenntnisförmig geprägt“, argumentieren der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir und der Bundestagsabgeordnete Volker Beck in einem Papier, das dem Evangelischen Pressedienst vorliegt. „Wir sehen sie daher als religiöse Vereine“ und nicht als Religionsgemeinschaften oder -gesellschaften im Sinne des Grundgesetzes, heißt es darin. „Sie sollten daher auch nicht politisch als solche anerkannt werden.“

Gegen eine Anerkennung der Islamverbände spricht aus Sicht von Beck und Özedemir zudem, dass die Organisationen nicht repräsentativ seien und nur einen Bruchteil der vier Millionen Muslime in Deutschland als Mitglieder hätten. Deren Privilegierung sei derzeit weder religions- noch integrationspolitisch wünschenswert. In Deutschland gibt es derzeit vier bundesweit auftretende Islamverbände, die eigenen Angaben zufolge 2.000 Moscheegemeinden vertreten: Türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib), Islamrat, Verband der Islamischen Kulturzentren und Zentralrat der Muslime. Seit 2007 haben sie sich im Koordinierungsrat der Muslime zusammengeschlossen.

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Die Türkisch-islamische Union als größter muslimischer Verband sei personell und organisatorisch vom Präsidium für Religionsangelegenheiten in Ankara abhängig, heißt es in dem Grünen-Papier: „Will man allen Ernstes, dass mit dem Präsidium für Religionsangelegenheiten der türkische Staat über die Ditib öffentliches Recht in Deutschland ausübt?“ Von außen schwer durchschaubar sei der Islamrat, dessen größter Mitgliedsverband die Islamische Gemeinschaft „Mili Görüs“ ist. Wenn unter dem Begriff Religionsgesellschaft zugelassen werde, dass politische und sprachlich-kulturelle Identitäten für die Bildung von Vereinen von Gläubigen entscheidender seien als Glaubensvorstellungen, fördere dies eine im einem weltanschaulich neutralen Staat nicht gewollte „Politisierung von Religion“, warnen Beck und Özdemir.

Das deutsche Religionsverfassungsrecht sei „pluralitätsfreundlich“ offen für die Anerkennung von Religionsgemeinschaften, die nicht zum Christentum oder Judentum gehören, argumentiert das Papier der Grünen. Als Beispiele werden die Alevitische Gemeinde und die islamische Sondergemeinschaft „Ahmadiyya“ genannt. So werde die Alevitische Gemeinde bereits in vier Bundesländern als Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes angesehen, bislang jedoch nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. In Hessen wiederum erhielt 2013 die „Ahmadiyya“-Gemeinschaft den Körperschaftsstatus und kann seither Religionsunterricht gemäß Grundgesetzartikel 7 anbieten. „Wenn es den islamischen Vereinigungen gelingt, eine dem deutschen Religionsverfassungsrecht entsprechende Organisationsform zu finden oder sich in bestehende Strukturen zu integrieren, stehen ihnen gleiche Rechte wie allen Religionsgemeinschaften zu“, unterstreichen die die Grünen-Politiker.

Anders als in Deutschland haben in Österreich die anerkannten islamischen Religionsgemeinschaften den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Das im Frühjahr beschlossene Islamgesetz regelt aber auch, dass sich die Muslime dem geltenden staatlichen Recht unterordnen müssen. Der österreichische Bundeskanzler kann aus Gründen der inneren Sicherheit die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft ablehnen. (epd/mig)