Niedersachsen

Gesetz gegen rassistische Einlasskontrollen an Diskotüren

Niedersachsen möchte rassistische Einlasskontrollen an Diskotüren in Zukunft als Ordnungswidrigkeit ahnden und mit Bußgeldern belegen. Unbelehrbare Diskobetreibern droht sogar Gewerbeentzug.

Die niedersächsische Landesregierung möchte rassistische Einlasskontrollen vor Diskotheken mit einer Gesetzesänderung unterbinden. Dafür soll das niedersächsische Gaststättengesetz um eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenregelung ergänzt werden. Rot-Grün haben in ihrer Kabinettssitzung am Dienstag einem Gesetzesentwurf, der dem MiGAZIN vorliegt, zugestimmt.

Danach werden Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft oder der Religionszugehörigkeit im Rahmen von Einlasskontrollen von Diskotheken als Ordnungswidrigkeit geahndet. Bei Zuwiderhandlungen kann der Betreiber mit einem Bußgeld belegt werden. Unbelehrbare Diskobetreiber kann in letzter Konsequenz sogar das Gewerbe untersagt werden.

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Der kommunalpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Belit Onay, erklärt: „Diskriminierung an Diskotüren ist Alltagsrassismus pur und seit Jahren ein großes Problem. Ich freue mich sehr, dass die Landesregierung unserer Initiative gefolgt ist und einen Entwurf vorlegt, der ein deutliches Zeichen gegen ‚Party Racial Profiling‘ setzt.“

Der Grünen-Politiker verweist auf das vor Diskotüren wirkungslose Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Auch mehr als acht Jahre nach seinem Inkrafttreten würden meist jüngeren Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft oder vermeintlichen Zugehörigkeit zu bestimmten Religionsgruppen der Einlass in Diskotheken verwehrt.

„Junge Menschen, die aufgrund ihres Aussehens diskriminiert werden, bekommen nun endlich eine Möglichkeit, sich zu wehren und dieses Unrecht zur Anzeige zu bringen. Auch Kommunen können über die nun eröffnete Option der Ordnungswidrigkeit einschreiten. Bisher waren ihnen für effektive Maßnahmen meistens die Hände gebunden“, so der Grünen-Politiker. (hs)