Sozialbetrug durch EU-Zuwanderer soll künftig besser verhindert und stärker geahndet werden. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedete der Bundestag am Donnerstag ein Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsrechts in der EU. So drohen EU-Bürgern, denen Betrug bei den Sozialleistungen vorgeworfen wird, künftig Strafen bis hin zum Gefängnis und befristete Einreisesperren.
Außerdem sollen die Zuwanderer künftig nur noch ein halbes Jahr Zeit haben, um Arbeit zu finden. Kindergeld soll nur noch unter Angabe der steuerrechtlichen Identifikationsnummer gezahlt werden, um Doppelzahlungen zu verhindern. Zudem soll Schwarzarbeit und Ausbeutung von Zuwanderern besser bekämpft werden.
Gesetz gegen Einzelfälle
Die Maßnahmen sind Reaktion auf eine am Jahresanfang maßgeblich von der CSU angestoßene Debatte über mutmaßliche Armutszuwanderung vor allem aus Osteuropa. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) stellte nach der Einsetzung eines Staatssekretärsausschusses zu dem Thema fest, dass es sich um kein flächendeckendes Problem handele, in einzelnen Bereichen aber Handlungsbedarf bestehe.
Die Opposition stimmte gegen das Gesetz. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, sagte, bis heute habe es keinen ernsthaften Beleg für massenhaften Missbrauch von Sozialleistungen gegeben. Im vergangenen Jahr seien Menschen aus Rumänien und Bulgarien „in gerade einmal 91 Fällen des Sozialhilfebetrugs verdächtigt“, sagte sie. Nach Ansicht des Grünen-Innenexperten Volker Beck verstoßen die Einreisesperren gegen Europarecht. Der Europäische Gerichtshof werde das der Koalition „früher oder später noch sagen“. (epd/mig)