Am Morgen des 3. Juni brachte das Bündnis gegen Rassismus in Berlin ein Wandbild an eine Hauswand an der Ecke Manteuffelstraße/Oranienstraße an. Darauf war im Hinblick auf das massive Versagen der Sicherheitsbehörden im Komplex rund um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) unter anderem folgender Schriftzug zu lesen: „NSU: Staat & Nazis Hand in Hand.“ Damit wollte sich das Bündnis sich solidarisch zeigen mit den Opfern des Nagelbombenattentats auf der Kölner Keupstraße anlässlich des zehnten Jahrestages des Anschlags.
Das ließ die Abteilung für Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamtes aber nicht zu. Kurz nachdem das Wandbild angebracht war, rückten Polizisten an und verlangten von den Aktivisten die Beseitigung des Schriftzuges „NSU: Staat & Nazis Hand in Hand“. Als Begründung für diese Zensurmaßnahme führten die Polizisten an, der Satz verunglimpfe den Staat und verstoße gegen § 90a des Strafgesetzbuches (StGB). Das Bündnis weigerte sich, die Polizei bestellte die Feuerwehr und ließ die strittige Passage herausreisen.
Staatsanwaltschaft: Zulässige Meinungskundgabe
Was folgte, hätte für das Berliner Landeskriminalamt nicht peinlicher kommen können. Am 10.Juni stellte die Berliner Staatsanwaltschaft das von der Polizei eingeleitete Strafverfahren wegen Verunglimpfung des Staates ein. Die Staatsanwaltschaft bewertet die strittige Aussage als eine im Kontext der Erkenntnisse zum NSU-Komplex zulässige Meinungskundgabe und betont, „dass die Formulierung ‚Staat und Nazis Hand in Hand‘ keine Gleichsetzung des Staates mit Nazis zum Ausdruck bringt, sondern nur eine enge Kooperation des Staates mit Nazis anprangert.“
Dies möge provokativ und überzogen sein, räumt die Staatsanwaltschaft ein, ergänzt aber: „Doch vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte um die Rolle von staatlichen Organen im Zusammenhang mit den Anschlägen des NSU und der Aktualität dieser Debatte aufgrund des in München laufenden Prozesses gegen Beteiligte des NSU, sowie des 10. Jahrestages des Terroranschlages in Köln sei die Äußerung indes als zulässige Meinungskundgabe hinzunehmen.“
Ermutigt durch diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft reichte das Bündnis gegen Rassismus am 30.06.2014 eine Klage gegen die Polizei Berlin ein, um die Rechtswidrigkeit eines Polizeieinsatzes feststellen zu lassen. Sie fordern die Polizei auf, die ursprüngliche Form des Wandbildes wiederherzustellen.
Bemerkenswerter Vergleich
Wie aus der Akte der Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist, hatte das Landeskriminalamt in dem zensierten Schriftzug eine Parallele zu einem Satz gesehen, der 1996 in Bayern als Verunglimpfung des Staates eingestuften wurde. Der damalige Satz lautete: „…der deutsche Staat habe 19 politische Gegner ermordet…“ und fiel im Zusammenhang mit der Tötung von Wolfgang Grams (RAF) in Bad Kleinen.
Das Bündnis findet es bemerkenswert, dass die Polizei in seiner Logik den Satz „Staat und Nazis Hand in Hand“ mit der Aussage gleichsetzt, staatliche Organe könnten 9 Migranten und eine Polizistin ermordet haben. (bk)