Der Gesetzesentwurf zum Staatsangehörigkeitsgesetz steht. Das teilten Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Donnerstag in Berlin mit. Neu geregelt werden soll die Optionspflicht. Bislang müssen sich Kinder ausländischer Eltern bis zum 23. Geburtstag zwischen der Staatsangehörigkeit der Eltern und der deutschen entscheiden.
Diese Regelung war umstritten. Deshalb hatte die SPD das Thema groß auf ihre Fahne geschrieben und während des Wahlkampfes die generelle Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft gefordert. Während der Koalitionsverhandlungen konnte die SPD den Unionsparteien aber nur die Abschaffung der Optionspflicht abringen, wie es zunächst hieß. Im Koalitionsvertrag einigte man sich jedoch darauf, dass die Optionspflicht nur für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt. Unklar war, was „in Deutschland aufgewachsen“ bedeutet.
In Deutschland aufgewachsen
Nach der nun vorgestellten Gesetzesvorlage ist in Deutschland aufgewachsen und damit von der Optionspflicht befreit, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat. Gleiches soll gelten, wenn der Betroffene sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Um für Einzelfallgerechtigkeit in besonders gelagerten Fällen zu sorgen, sieht der Entwurf zudem eine Härtefallklausel vor.
Auf Antrag des Betroffenen stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde das Vorliegen dieser Voraussetzungen und damit den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit also vor Vollendung des 21. Lebensjahres fest. Mit Vollendung des 21. Lebensjahres prüft die Behörde die Voraussetzungen von Amts wegen. Liegen entsprechende Informationen aus dem Melderegister vor, muss sie nichts weiter prüfen. Andernfalls müssen Betroffene das Aufwachsen in Deutschland anhand der genannten Kriterien nachweisen.
Maas: auch in dieser Form Fortschritt
Die Minister zeigten sich zufrieden mit diesem Kompromiss. „Wir haben einen guten und praktikablen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Optionspflicht erarbeitet“, erklärte de Maizière. Der Entwurf trage den veränderten Lebensumständen optionspflichtiger Jugendlicher in Deutschland Rechnung. „Er betont aber auch den besonderen Wert, den die deutsche Staatsangehörigkeit für unser Zusammenleben hat“, so der Innenminister weiter.
Maas ergänzt: „Junge Menschen, deren Leben in Deutschland geprägt wurde, werden nicht länger gezwungen, sich gegen die Wurzeln ihrer Familie zu entscheiden.“ Der gefundene Kompromiss setze den Koalitionsvertrag vernünftig in die Praxis um. Unnötige bürokratische Hürden würden vermieden. „In der großen Mehrzahl der Fälle wird das Aufwachsen in Deutschland allein von den Behörden nur anhand der Meldedaten mit wenig Aufwand selbst festgestellt. Nur noch eine kleine Minderheit der Betroffenen wird von den Behörden zur Klärung von Zweifelsfällen angeschrieben“, erklärte der Justizminister. Dieser Kompromiss sei auch in dieser Form ein ganz wesentlicher Schritt zu einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht. „Es ist ein großer Erfolg, den die SPD am Ende der Koalitionsverhandlungen der Union abringen konnte“, so Maas abschließend.
Beck: Schlechter Tag
Das sieht die Opposition allerdings ganz anders. „Aus der Abschaffung der Optionspflicht wird ein Gesetz zur Optionspflichtverlängerung. Es ist ein Sieg für die Bürokratie und ein schlechter Tag für das Einwanderungsland Deutschland“, erklärte etwa der innenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck.
Deutlicher ist die Kritik aus den Reihen der Linkspartei. Die SPD sei „wie befürchtet vor den bornierten Betonköpfen in den Reihen der Union eingeknickt“, so die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dağdelen. Nach der jetzt vorgelegten Regelung würden nahezu alle Optionskinder ihre beiden Pässe behalten können. „Umso mehr fragt man sich, wieso an dem aufwendigen Optionsverfahren festgehalten werden soll. Ein Signal der Anerkennung sähe anders aus – so bleiben Optionskinder Deutsche unter Vorbehalt“, so die Kritik der Linkspolitikerin.
Fallbeispiel
Tatsächlich geht es bei dem vorgelegten Gesetzesreform nur darum, ob optionspflichtige Jugendliche beide Staatsbürgerschaften behalten dürfen. Entgegen dem vielfach vorgetragenen Argument von Unionspolitikern, es stünde hier auch eine Loyalitätsfrage im Raum, lässt sich schon anhand eines einzigen Fallbeispiels entkräften.
Ein Jugendlicher etwa, der in Deutschland geboren wurde, hat sowohl die türkische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Er unterliegt der Optionsregelung und muss sich entscheiden, weil er nicht in Deutschland aufgewachsen ist. Selbst wenn er kurz nach seiner Geburt in die Türkei gereist ist, kein Wort Deutsch spricht, in Deutschland nie die Schule besucht hat, kann er sich für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden. Verwehrt wird ihm lediglich der Doppelpass, was bei vielen für Irritationen sorgt.
Länder reden mit
Laut Einbürgerungsstatistiken behalten weit mehr als die Hälfte aller Neueingebürgerten ihren bisherigen Pass bei. Selbst mehr als jeder vierte Türkeistämmige darf aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen im Staatsangehörigkeitsgesetz seinen türkischen Pass bei der Einbürgerung beibehalten, in vielen Bundesländern sogar mehr als jeder Dritte.
Der Gesetzentwurf soll dem Kabinett nun so schnell wie möglich zur Beschlussfassung vorgelegt werden, damit die parlamentarischen Beratungen rasch beginnen können und das Gesetz noch im Jahr 2014 in Kraft treten kann. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) appelliert an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat, „im Gesetzesverfahren den Entwurf gründlich zu überarbeiten“.
Dass das passiert, ist nicht unwahrscheinlich. Eine Bundesratsinitiative von rot-grünen Bundesländern, die Optionspflicht komplett zu streichen, wurde auf Druck der SPD-Spitze in Berlin vorerst auf die lange Bank geschoben. Die Länder sträuben sich gegen den unnötigen Verwaltungsaufwand, angesichts der ohnehin kaum greifenden und argumentativ schwach aufgestellten Optionsregelung. (bk)