Arm durch Arbeit

Gegen die Erweiterung der Dumpinglohn-Integrationskurse

Die vom Bundesrat geforderte Öffnung der Integrationskurse ist bestenfalls naiv. Wir brauchen keine „Integration“ der Zuwanderer in den Dumpinglohnsektor, sondern gute Bildungsangebote und gut bezahlte Arbeit. Integrationskurse sind aber schlechte Bildungsangebote und schlecht bezahlte Arbeit.

Bevor die Integrationskurse für neue Gruppen geöffnet werden, müssten sie komplett umgekrempelt und eigentlich ganz neu erfunden werden. Es fängt mit der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums an. Der Rat für Migration hat zu Recht gefordert, dass die Integrationskurse nicht mehr vom BMI, sondern vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales organisiert werden sollen.

Dessen ungeachtet ist in dem Gesetzesentwurf zu lesen: „Die bestehenden Angebotsstrukturen der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassenen Integrationskursträger sowie die Konzeption, Curricula und Abrechnungsmodalitäten der Integrationskurse können hier genutzt werden.“

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Viele Lehrkräfte sehen diese Behauptung anders: das BAMF gilt vielen als unfähig, die Kurse zu organisieren. Man denke nur an den Abrechnungsbetrug, der durch Report Mainz aufgedeckt wurde: je mehr Kreuze ein Träger auf die Anwesenheitsliste machte, desto mehr Geld bekam er vom BAMF. Diese Betrügereien waren die Folge einer Unterfinanzierung der Träger durch das BAMF.

Der Grund für diesen Skandal besteht heute immer noch. Erst vor wenigen Tagen hat ein Träger in einem öffentlichen Brief an Frau Özoguz und Herrn de Maizière Kritik an den Richtlinien für die Abrechnung der Kurse geäußert. In dem Brief heißt es: „Es ist nicht länger tragbar, dass wir Kursträger, die Integrationskurse abhalten, pro Unterrichtsstunde 2,94 brutto NUR erhalten, wenn der Teilnehmer zum einen: 1. anwesend oder 2. entschuldigt (gemäß Fehlzeitenkatalog Stand: 26.07.2013) ist.“

Tatsache ist nämlich: falls ein Teilnehmer aus den verschiedensten Gründen nicht zum Unterricht kommt (z.B. weil er weggezogen ist oder eine Arbeit aufgenommen hat), dann bekommt der Träger vom BAMF für ihn kein Geld. Diese finanzielle Unsicherheit gleichen die meisten Träger dadurch aus, dass sie die Lehrkräfte als Honorarkräfte anstellen und ihnen das Urlaubsentgeld vorenthalten, das zumindest den „arbeitnehmerähnlichen“ Lehrkräften zusteht. Die Antwort des Deutschen Volkshochschul-Verbandes nach den Urlaubsansprüchen der Lehrkräfte war symptomatisch: man wollte sich lieber nicht äußern. Unsere „Initiative Bildung Prekär“ hatte dazu Herrn Ernst Dieter Rossmann angeschrieben, der Vorsitzender des DVV und bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ist. Auch DVV- Präsidentin Rita Süssmuth äußerte sich nicht zu unserer Nachfrage, wie es sich denn mit den Urlaubsansprüchen der Lehrkräfte verhält.

Dieser Träger hier bezieht zum ersten Mal die Lehrkräfte als Akteure der Integrationskurse überhaupt mit ein. Er fragt bezüglich der Mindestvergütungshöhe von 20 €: „Wie soll das langfristig mit der derzeitigen Abrechnungsgrundlage möglich sein?“ Ja, das möchten die Lehrkräfte auch gerne wissen. Von den Politikern der CDU/CSU, SPD und der Grünen hören wir leider gar nichts dazu, die glauben anscheinend, dass ein Träger aus 2,94 € schnell mal 10 € zaubern kann, von denen er uns 3 € pro KursteilnehmerIn abgeben kann.

Angenommen, der Träger könnte der Lehrkraft 3 € pro Teilnehmer pro Unterrichtseinheit auszahlen, dann könnte die Lehrkraft davon knapp leben, falls regelmäßig 15 TeilnehmerInnen anwesend sind. Sind nur 10 anwesend, dann wird es knapp. Bei dem derzeit „empfohlenen“ Mindesthonorar von 20 € pro Unterrichtseinheit kommt die Lehrkraft auf 990,85 € „Gewinn“ im Monat, wie die GEW errechnete. Das ist für eine Vollzeitstelle mit Hochschulstudium ziemlich genau das Existenzminimum. Wir haben es den Grünen, der SPD und der CDU/CSU immer wieder vorgerechnet, aber man hält diese Bezahlung für in Ordnung oder äußert sich nicht dazu.

Der Leiter einer Volkshochschule kritisierte kürzlich das BAMF wegen der „bürokratischen Hürden“, die er darin sieht, dass die Lehrkraft an einer unverkürzten Zusatzqualifizierung teilnehmen muss, um vom BAMF zugelassen zu werden: „Mangels Dozenten müssen wir die Leute vertrösten und das Ergebnis ist, dass sie nicht eingegliedert werden können, sondern zu Sozialhilfeempfängern werden.“ Nun, viele Lehrkräfte müssen selbst mit Sozialhilfe aufstocken, weil die Volkshochschulen die Sparmaßnahmen des BAMF ungerührt an die Lehrkräfte durchreichen. Es ist verständlich, dass sich immer weniger Lehrkräfte dafür hergeben, zu solchen Konditionen zu arbeiten.

In dem Gesetzentwurf des Bundesrates ist wie so oft das Märchen zu lesen, dass Bildung angeblich den Lebensunterhalt sichere: „Als Folge des durch Beschäftigung sichergestellten Lebensunterhalts würde eine nicht unerhebliche Entlastung der öffentlichen Kassen eintreten.“ Wie man an den Lehrkräften sieht, sichert Beschäftigung in einem Niedriglohnsektor noch lange nicht den Lebensunterhalt. Man ist „arm trotz Arbeit“. Einer Ausweitung solcher Arbeitsverhältnisse sollte deshalb entgegengetreten werden.

Statt dessen brauchen wir eine „Gleichstellung der Integrationskurslehrkräfte mit Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Schulen“, wie sie nun endlich auch von der GEW gefordert wird (s.o.). Danach müsste ein ganz neues Bildungskonzept für MigrantInnen und ihre Kinder (!) erstellt werden, in das dann auch die AsylbewerberInnen integriert werden können. Denn selbst wenn die Lehrkräfte von ihrer Arbeit leben könnten ist immer noch die große Frage, ob Integrationskurse für MigrantInnen das Richtige sind, oder ob die nicht ganz andere Hilfestellungen benötigen. Man denke nur an die Probleme, die ihre Kinder in der Schule haben …