Arm durch Arbeit

Warum Rot-Grün keine Alternative zu Schwarz-Gelb ist

Für die Initiative „Bildung Prekär“, ein Zusammenschluss von Lehrkräften in Integrationskursen, sind SPD und die Grünen keine Alternative zu Schwarz-Gelb. Folgendes Antwortschreiben der Initiative auf Mails der SPD und der Grünen zu Sanktionen im SGB II listet die Gründe auf:

Sehr geehrte Damen und Herren der SPD, Sehr geehrte Damen und Herren der Grünen,

vielen Dank für Ihre Antworten, die wir hier angehängt haben. Frau Timm (SPD) schreibt uns: „Sie werden feststellen, das wir in vielen Punkten übereinstimmen.“ Leider müssen wir Ihnen widersprechen. Wir halten die Sozialpolitik der rot-grünen Bundesregierung für eine Katastrophe und glauben nicht, dass Ihre Parteien wirklich willens sind, eine Verbesserung der Situation des unteren Bevölkerungsviertels herbeizuführen. Gerne erklären wir Ihnen, 1. was am Sozialgesetzbuch II (welches die „Betreuung“ von ALG II-EmpfängerInnen regelt) und 2. an Ihrer Rentenpolitik nicht in Ordnung ist. Wir schließen damit ab, dass Sie 3. leider auch für die prekär beschäftigten Lehrkräfte in den Integrationskursen nichts tun wollen. Deshalb ist Rot-Grün absolut unwählbar.

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1.
Sie schreiben, dass es der Gesellschaft nicht zu vermitteln wäre, auf Sanktionen gegenüber ALG II-EmpfängerInnen zu verzichten, da das ALG II aus Steuergeldern finanziert ist. Wir meinen: Selbstverständlich wäre es der Gesellschaft zu vermitteln, dass die Sanktionen komplett eingestellt werden. Sie schreiben ja selber, dass die allermeisten Menschen gerne arbeiten wollen und es ist klar, dass keiner wirklich gerne von 382 € im Monat leben kann. Das ALG II ist steuerfinanziert, und wir wissen alle, dass ALG II-EmpfängerInnen auch Steuern zahlen. Es ist auch allgemein bekannt, dass 40% der ALG II-Bescheide falsch sind, und dass tausende von Menschen vor den Gerichten gegen diese Bescheide klagen. Die Ungleichbehandlung von Jugendlichen unter 25 verstößt vermutlich gegen das Grundgesetz, und viele andere Paragraphen des SGB II stehen ebenfalls unter dem Verdacht, gegen das Grundgesetz zu verstoßen.

Das liegt daran, dass im SGB II jede Menge unklare Rechtsbegriffe verwendet werden, die man als „Gummiparagraphen“ bezeichnen kann. Eingeführt wurde das SBG II von Rot-Grün.

Es ist z.B. äußerst unklar, was mit dem Begriff des „angemessenen Wohnraumes“ gemeint ist. So hat das Sozialgericht Mainz in seinem Urteil vom 08.07.2012 (S 17 AS 1452/09) befunden, dass der § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II verfassungswidrig ist. „Der in § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II verwendete „unbestimmte Rechtsbegriff“ der „Angemessenheit“, welcher der alleinige normtextliche Anknüpfungspunkt für die Beschränkung der Übernahme der Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist, genügt den im Urteil vom 9. Februar 2010 gestellten Anforderungen des BVerfG nicht.“ Der Angemessenheitsbegriff könne nur im Sinne der Missbrauchsverhütung bei Einzelfällen Verwendung finden. 1

Ähnlich kompliziert ist der Nachweis bzw. die Widerlegung des Vorliegens einer „eheähnlichen Gemeinschaft“. Hier fehlt es an zuverlässigen Operationalisierungen bzw. Indikatoren für das, was als „eheähnlich“ bezeichnet wird. So hieß es in einem Urteil des Landessozialgericht Sachsen-Anhalt von 2005: „Die Ablehnung der Wohnungsbesichtigung durch einen Mitarbeiter der Behörde ist durch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG gedeckt; sie darf schon deshalb nicht als Zugeständnis einer eheähnlichen Gemeinschaft gewertet werden. Es ist im Übrigen fraglich, ob bei einem Hausbesuch entscheidungserhebliche Tatsachen gefunden werden können, weil die Intimsphäre zur Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht ausgeforscht werden darf; insbesondere sind geschlechtliche Beziehungen für die eheähnliche Gemeinschaft nicht maßgeblich und dürfen auch nicht ermittelt werden.2

Es ist beruhigend, dass die Job-Center die geschlechtlichen Beziehungen zwischen Leistungsberechtigten nicht ausforschen dürfen. Trotzdem muss es doch verwundern, dass sich überhaupt ein Mitarbeiter der Behörde eine Wohnung von innen ansehen muss, obwohl er dazu gemäß Art. 13 GG gar nicht berechtigt ist. Im § 7 SGB II Absatz 3 wird „ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen“ dann vermutet, wenn „Partner länger als ein Jahr zusammenleben“. 3 Dessen ungeachtet entschied ein Job-Center in NRW, dass ein Mann, der nur für wenige Wochen bei seiner Freundin eingezogen war, mit seiner Freundin eine solche wechselseitige Verantwortungsbeziehung eingegangen sei. Das Landessozialgericht entschied jedoch, dass dieser Wille nicht vorlag, weil die beiden genauestens Buch über ihre Haushaltsausgaben geführt hätten, und dass das Geld, welches die Frau für den Mann aufgewendet hat, nur ein `Darlehen´ gewesen sei. Außerdem hätten beide keine Vollmacht über das Konto des anderen. 4

Ganz offensichtlich ist das SGB II ein Gesetz zur Erforschung der Absichten der AntragsstellerInnen. So steht es auch tatsächlich im § 22 SGB II: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht anerkannt, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.5 Es bleibt wohl der Intuition oder der Willkür des Sachbearbeiters vorbehalten, welche „Absicht“ er vermutet.

Sowas muss alles in Tausenden von Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten geklärt werden – alles auf Kosten der Steuerzahler. Die Einführung der „Agenda 2010“ hatte eine gewaltige Prozesswelle zur Folge. Laut Aussage der WELT lagen der Bundesagentur für Arbeit im April 2013 genau 198.886 Widersprüche und 202.800 Klagen vor. „Zwar wurden im April 54.000 Widersprüche und rund 10.000 Klagen abgearbeitet – es kam aber nahezu die gleiche Zahl an neuen Widersprüchen und Klagen hinzu.“ Fast jede zweite Klage ist laut Die Welt erfolgreich.

2.
Abgesehen davon, dass das SGB II extrem schlecht gemacht ist und der Willkür Tür und Tor öffnet hat das ALG II katastrophale Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und das Sozialversicherungssystem:

Das ALG II hat dazu geführt, dass alle Konzerne, auch Amazon und McDonald, Dumpinglöhne zahlen können. Jegliches Gehalt wird vom Job-Center aufgestockt, das heißt, dass der Steuerzahler zum Teil die Lohnkosten der Arbeitgeber übernimmt. Dahinter steht eine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik, die besagt, dass Arbeit möglichst billig sein muss. Der Parteienforscher Franz Walter schreibt: „Jede Arbeit ist besser als keine!“ – in diesem markigen Satz hat sich die Anspruchslosigkeit der neuen Sozialdemokratie verdichtet.“ (Baustelle Deutschland, S. 101) Das Ergebnis ist, dass heute 25% der ArbeitnehmerInnen im Niedriglohnbereich arbeiten. Wer eine Arbeit, auch wenn sie nicht existenzsichernd ist, ablehnt, dem drohen Sanktionen. Die Idee dahinter war zu Anfang, dass man über das Aufstocken in ein festes Arbeitsverhältnis kommt. Heute weiß man, dass dieser Aufstieg in den meisten Fällen nicht gelingt.7 Die Armut am unteren Rand der Gesellschaft verfestigt sich gerade wegen des ALG II.

Das hat zur Folge, dass auch die Sozialversicherungen Schaden nehmen, denn wer kaum verdient, kann nichts einzahlen. Gerhard Schröder hat den Weg frei gemacht für die private Altersvorsorge. 6 Heute weiß man, dass man 100 bis 110 Jahre alt werden muss, um zumindest eine Rente in Höhe der Sozialhilfe zu bekommen. Hier nur einer von vielen Beiträgen von Frontal 21. Während Carsten Maschmeyer, ein Freund von Gerhard Schröder, mit dem Verkauf von Riester-Renten reich geworden ist, ist für 25% der Deutschen, die im Niedriglohnbereich arbeiten müssen, weil sie sonst sanktioniert werden, gar keine Rente zu erwarten. Auch der Mindestlohn, den Sie vorschlagen, sichert die Menschen nicht vor Altersarmut.

3.
Ein letztes Argument gegen das ALG II: es betrifft keineswegs nur die Ungebildeten sondern auch die gut Gebildeten. An den Universitäten stocken Lehrbeauftragte auf, weil sie mit Hungerhonoraren abgespeist werden. Die Lehrkräfte in den Integrationskursen, mit denen sich alle Parteien immer brüsten, können von ihrem Geld nicht leben. Das haben wir der SPD und den Grünen immer wieder erklärt und vorgerechnet. Zwischen Juli 2011 und Mai 2012 haben wir elf Mails an die SPD geschrieben, die alle unbeantwortet blieben. Ihre Partei, die nicht einmal die Zeit und Mühe aufbringt, um E-Mails zu beantworten, will Menschen sanktionieren, weil sie Ihnen Faulheit unterstellt? Die SPD hat uns nach Berlin eingeladen, aber die Reisekosten wurden nicht erstattet. Für die Linksfraktion war es selbstverständlich, dass man uns die Reisekosten erstattet und man bekommt von den Linken auf jede Mail innerhalb weniger Stunden eine Antwort. Sogar die CDU und die CSU haben uns ausführliche schriftliche Antworten zukommen lassen. Die SPD hat so etwas nicht nötig. Jetzt bekommen wir eine Antwort von Ihnen, weil ja Wahlkampf ist. Übrigens haben wir bei der „SPD Bundestagsfraktion AG Arbeit und Soziales“ keine Andrea Timm gefunden. Wir möchten gerne eine Antwort von Frau Kramme haben, denn Frau Kramme ist eine Bundestagsabgeordnete, während Frau Timm im Internet nicht auffindbar ist.

Folgende 12 Mails wurden von der SPD nicht beantwortet. Die Liste ist nicht vollständig.

Datum: Betreff:

SPD und Grüne haben zwar im Bundestag Vorschläge gemacht, wie man die Bezahlung der Integrationskurse anders regeln könnte, aber diese Vorschläge sind nicht seriös. Die SPD fordert, dass Lehrkräfte in Integrationskursen mit einem Taschengeld von umgerechnet 660 € im Monat abgespeist werden. Bei den Grünen sind es ungefähr 750 € im Monat. Solche Vorschläge von Bundestagsabgeordneten zu vernehmen, die gutes Geld für ihre Arbeit bekommen, ist einfach unglaublich. Beide Parteien rechnen die prekär arbeitenden Bildungsdienstleister offenbar zur „Unterschicht“, für die man keine soziale Gerechtigkeit einfordern muss. Sehenden Auges fördern die Abgeordneten der SPD und der Grünen die Armut und die kommende Altersarmut von Lehrkräften, die studiert haben und die (angeblich) wichtige Aufgabe der sprachlichen Integration von MigrantInnen betreiben. Wir werden die Bundestagsabgeordneten der SPD und der Grünen auch in der nächsten Legislaturperiode immer wieder befragen, warum sie für die Lehrkräfte in Integrationskursen einen Verdienst unterhalb des Existenzminimums fordern: liegt es daran, dass da hauptsächlich Frauen arbeiten oder liegt Ihr Problem darin, dass in den Kursen Ausländer unterrichtet werden?

Nochmal Franz Walter: „Aber zugleich sind die Aggressionen gegen Randgruppen, „Faulenzer“ und „Arbeitsscheue“ zuletzt massiv gestiegen. Für kostenträchtige Integrationsprojekte zugunsten von Migranten wird man ebenfalls nicht mehr allzu viel Applaus ernten und auf Finanzierungsbereitschaft stoßen.“ So ist es. Man hat innerhalb der SPD zu lange über „kriminelle Ausländer“ und „faule Arbeitslose“ gerdet, als dass man heute zu einer vernünftigen Arbeits- und Sozialpolitik zurückkehren könnte. Sarrazin war kein Betriebsunfall, sondern eine Strategie, um bestimmte Wählerschichten einzubinden. Franz Walter: „Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass die neuen Entrechteten des 21. Jahrhunderts – der „Bodensatz“, wie ein SPD-Bundesminister sie gern verächtlich nennt – in diesem Fall die alte Partei der industriellen Arbeiterelite aus dem 20. Jahrhundert als Gegner vorfinden werden, die dann als „Schutzmacht der neuen Mitte“ Ansprüche von „unten“ entschlossen abzuwehren hat.“

Am Freitag, dem 13.09.13 werden wir auch bei dem bekannten online-Portal MiGAZIN deutlich machen, dass wir Rot-Grün aus integrationspolitischer, bildungspolitischer und sozialpolitischer Sicht für genau so schlecht halten wie Schwarz-Gelb. Mit ihren Sanktionen im Bereich Hartz IV bestrafen Sie genau diejenigen Bildungsverlierer, deren „Chancengleichheit“ Sie über die Inklusion einfordern, nämlich hauptsächlich MigrantInnen und Menschen aus sozial benachteiligten Familien.

Bitte beachten Sie auch das Interview mit Inge Hannemann über Hartz IV und warum Rot-Grün keine Alternative zu Schwarz-Gelb ist.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Niedermüller, Marion Bergmann, Stephan Pabel
– Initiative Bildung Prekär –

  1. Hartz IV-Wohnung: Verfassungswidriger § 22 SGB II
  2. Eheähnliche Gemeinschaft
  3. Gesetze-im-Internet.de: 㤠7 Leistungsberechtigte
  4. Keine Bedarfsgemeinschaft bei kurzem Zusammenleben mit dem Partner
  5. § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  6. Balodis / Hühne: Die Vorsorgelüge. Wie Politik und private Rentenversicherungen uns in die Altersarmut treiben. Berlin, 3. Auflage 2012, S. 17 ff. „Holger Balodis und Dagmar Hühne decken auf, wie sich ein mafiöses Interessengeflecht die Altersvorsorge zur Beute macht und uns in die Altersarmut stürzt.“