Baden-Württemberg

Gesetzesentwurf für Anerkennung ausländischer Abschlüsse vorgestellt

Die baden-württembergische Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zur Anhörung freigegeben. Es soll für mehr Chancengerechtigkeit und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Die baden-württembergische Landesregierung hat am Dienstag den Entwurf für ein Landesanerkennungsgesetz zur öffentlichen Anhörung freigegeben. Der Gesetzentwurf sieht für die rund 260 landesrechtlich geregelten Berufe die Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Qualifikationen mit einem deutschen Referenzberuf vor.

Zu diesen Berufen gehören zum Beispiel Ingenieure, Techniker, Lehrer, Erzieher sowie Gesundheits- und Krankenpflegehelfer. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) erklärten: „Mit dem Landesanerkennungsgesetz schaffen wir einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf und legen hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen fest. Damit leisten wir einen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit für die Menschen und zur Deckung des Fachkräftebedarfs im Land. Das ist ein wichtiges Zeichen an die Zuwanderinnen und Zuwanderer.“

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Zuständigkeiten gebündelt
Baden-Württemberg sei ein Wirtschaftsland und stehe für Innovation und wirtschaftliche Dynamik, erklärte Kretschmann. Bereits jetzt gäbe es in Baden-Württemberg einen Fachkräfteengpass bei technischen Berufen und bei Gesundheitsberufen. Kretschmann: „Aus gesellschafts- und wirtschaftspolitischer Sicht können wir es uns daher nicht erlauben, dass hochqualifizierte Zuwanderer beispielsweise als Hilfskräfte angestellt werden, weil ihre Abschlüsse in Baden-Württemberg keine Geltung besitzen. Mit dem Landesanerkennungsgesetz schaffen wir die Bedingungen, diese Potenziale zu nutzen. Dies dient der baden-württembergischen Wirtschaft genauso wie den Zuwanderern selbst, die in ihren erlernten Berufen arbeiten können.“

Integrationsministerin Öney, deren Haus in Abstimmung mit den anderen Ressorts den Gesetzentwurf erarbeitete, betonte: „Wir haben darauf geachtet, mit dem Gesetz Zuständigkeiten zu bündeln. So wird es für die Antragsteller einfacher, die richtigen Anerkennungsstellen zu finden.“

Ergänzung des Bundesgesetzes
Das Landesanerkennungsgesetz ergänzt das Bundesanerkennungsgesetz, das die Gleichwertigkeitsfeststellung für auf Bundesebene geregelte Berufe beinhaltet. Dabei wird die Prüfung sogenannter reglementierter Berufe und nicht reglementierter Berufe unterschieden. Bei reglementierten Berufen ist die Berufsausübung nur mit bestimmten Qualifikationen zulässig. Die Anerkennung ist daher zwingende Voraussetzung für die staatliche Berufszulassung. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Architekten, Ingenieure, Lehrer und Erzieher.

Bei nicht reglementierten Berufen kann auch ohne formale Anerkennung in dem Beruf gearbeitet werden. Dazu zählen beispielsweise Volkswirtschaftler, Mathematiker, Techniker und auch Assistentenberufe. Ministerin Öney: „Die Feststellung der vorhandenen Qualifikationen macht aber auch bei den nicht reglementierten Berufen Sinn: Sie dokumentiert gegenüber potenziellen Arbeitgebern erworbene Fähigkeiten und verbessert dadurch die Chancen auf einen Arbeitsplatz.“

Keine Differenzierung nach Herkunftsland
Im Landesanerkennungsgesetz werde grundsätzlich auf die Differenzierung nach dem Herkunftsland der Antragsteller und der Qualifikation verzichtet, erklärte Ministerin Öney. „Bislang waren Menschen aus Nicht-EU-Staaten oder mit Nicht-EU-Qualifikationen benachteiligt. Das ändert sich nun. Künftig sollen alle Zuwanderinnen und Zuwanderer einen Rechtsanspruch auf Prüfung ihrer Qualifikationen erhalten.“ Ein weiterer Aspekt betreffe die Prüfungsfrist. Grundsätzlich müsse künftig über alle Anträge innerhalb von drei Monaten entschieden werden.

Auch im Bereich der Anerkennungsberatung wurden im Land bereits Strukturen aufgebaut: Zur Unterstützung der Antragsteller hat das Integrationsministerium seit Herbst 2012 mit dem vom Bund geförderten IQ Netzwerk und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege ein flächendeckendes Beratungsangebot auf den Weg gebracht.

Hintergrund
Bei der Anerkennung geht es nicht um die Ausstellung eines deutschen Zeugnisses, sondern um die Bewertung und Bescheinigung der Gleichwertigkeit ausländischer Qualifikationen mit einem deutschen Referenzberuf. Dieser ist die Grundlage für einen Vergleich mit dem ausländischen Abschluss.

Ein Beispiel: In Russland gibt es eine „Methodikerin für Vorschulpädagogik“. Bei der Bestimmung des Referenzberufes muss sich die prüfende Stelle zunächst mit den Ausbildungsinhalten der Methodikerin beschäftigen. Diese entsprechen am ehesten jenen unserer Erzieherin. Ist der Referenzberuf bestimmt, folgt der Vergleich mit der ausländischen Qualifikation nach Inhalt und Dauer. Dabei sind bereits vorhandene Berufserfahrungen zu berücksichtigen. Gibt es keine wesentlichen Unterschiede, bescheinigt die prüfende Stelle die Gleichwertigkeit. Kann sie keine Gleichwertigkeit feststellen, besteht die Möglichkeit, wesentliche Unterschiede durch einen maximal dreijährigen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung auszugleichen. (etb)