NSU Prozessauftakt

OLG München unterbricht Prozess für eine Woche

Gleich am ersten Verhandlungstag wurde der NSU Prozess auf den 14. Mai vertagt. Grund sind zwei Befangenheitsanträge der Verteidigung. Nicht einmal die Anklageschrift konnte verlesen werden.

Der lang ersehnte NSU-Prozess hat am Montagmorgen gegen 10:30 Uhr begonnen. Fortgesetzt wird er in einer Woche und nicht wie ursprünglich vorgesehen am heutigen Dienstag. So lässt sich das Wichtigste vom ersten Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München zusammenfassen.

Grund für die Verschiebung sind Befangenheitsanträge der Verteidigung. Gegen 11 Uhr legten die Anwälte von Beate Zschäpe vor und kurz nach 16 Uhr die Verteidiger von Ralf Wohlleben nach. Erstere begründeten ihren Antrag mit der Anordnung des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl, die Verteidiger vor Betreten des Sitzungssaals zu durchsuchen. Wohllebens Verteidiger monierten, dass ihr Antrag auf einen dritten Pflichtverteidiger vom Gericht abgelehnt worden sei. Kurz nach 17 Uhr verkündete der Vorsitzende Richter, dass der Prozess am 14. Mai fortgesetzt wird.

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Ende ohne Start
So endete der erste Verhandlungstag, noch ehe die Anklageschrift verlesen werden konnte. Für Rechtsexperten kein ungewöhnlicher Start für einen Prozess dieses Kalibers. Der erste Verhandlungstag habe gezeigt, dass man sich auch auf ein Hin und Her um strafprozessuale Formalitäten einstellen müsse.

Mit einer Verschiebung um eine ganze Woche hatten die Beteiligten aber nicht gerechnet. Die Befangenheitsanträge seien nicht überraschend gekommen. Entsprechend hätte sich das Gericht darauf einstellen können, kritisierten Nebenklägervertreter. Yavuz Narin, Vertreter von Boulgarides, nahm sich die Verteidigung ins Visier und sprach von einer „äußerst durchsichtigen Verzögerungs- und Verschleppungstaktik, um das öffentliche Interesse zu zermürben“.

Hickhack am ersten Tag
Hickhack, die für die Hinterbliebenen der NSU Mordopfer nahezu bedeutungslos sein dürften. Sie interessiert vor allem, ob die Täter ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Zudem werden sie wissen wollen, wie die Täter zehn Jahre lang raubend, mordend und unbehelligt durch Deutschland ziehen konnten. Ob das Gericht weitere Hintergründe und mögliche Hintermänner ans Tageslicht bringt, wird von Experten aber als eher unwahrscheinlich eingeschätzt.

Fest steht lediglich, dass am Ende des Prozesses ein Urteil gefällt wird. Ob sie gerecht sein wird, wird davon abhängen, wie viele Beweise am Ende gegen die Angeklagten vorliegen werden. Laut Verteidigung basieren die Vorwürfe auf Spekulationen, Mutmaßungen und Indizien. Sie gehen von einem Freispruch aus. Nicht anders sieht es Nebenklagevertreter Mustafa Kaplan: „Wenn ich Verteidiger wäre in diesem Verfahren, würde ich mich über so eine Anklageschrift freuen“. Die Anklageschrift sei mit „heißer Nadel gestrickt“. Wohl eine Folge der unterbliebenen Ermittlungen in den Sicherheitsbehörden. (ck)