Brüssel-Berlin

Feilschen um Lockerung des Arbeitsverbots für Asylbewerber

Bisher dürfen Asylbewerber zwölf Monate nach ihrer Ankunft einen Job annehmen. Brüssel möchte diese Frist auf sechs Monate verkürzen, die Bundesregierung möchte keine Änderungen. Kompromiss: neun Monate. Für den Paritätischen ist die Haltung Berlins ein Unding.

Asylbewerber dürfen nach ihrer Ankunft zwölf Monate lang keinen Job annehmen. Das soll sich jetzt ändern. Einer Grundsatzeinigung der EU-Mitgliedstaaten zufolge sollen sie künftig schon nach neuen Monaten arbeiten dürfen. Bis es soweit ist, dürfte aber noch viel Zeit vergehen. Das Vorhaben bedarf noch der Zustimmung des EU-Parlaments. Zeitungsmeldungen zufolge habe die Bundesregierung die ursprüngliche Regelung beibehalten wollen. Da Brüssel aber eine Fristverkürzung auf sechs Monate anstrebte, habe man sich in der Mitte getroffen.

Für den Paritätischen Wohlfahrtsverband ist das ein Unding. Er fordert eine Aufhebung des Arbeitsverbotes unmittelbar nach Beendigung des Erstaufnahmeverfahrens, d.h. spätestens nach drei Monaten. Menschen, die arbeiten können und wollen, dürfe nicht länger der Zugang zu Arbeitsmarkt und gesellschaftlicher Teilhabe über Monate verweigert werden. „Zur Würde des Menschen gehört auch, dass man für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen darf“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, der auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz verweist.

___STEADY_PAYWALL___

„Das Bundesverfassungsgericht hat erst in der vergangenen Woche den Gesetzgeber mit deutlichen Worten in seine Schranken verwiesen und der schikanösen Behandlung von Asylbewerbern und der Ausgrenzung per Gesetz ein Ende bereitet. Die Menschenwürde darf niemals Spielball politischer Gestaltungsfreiheit sein“, mahnt Schneider. Es stünde der Bundesregierung gut zu Gesicht, in der EU nun mit positivem Beispiel engagiert voran zu gehen, statt um den Erhalt alter Mechanismen der Ausgrenzung zu feilschen. (hs)