Menschenrechte

Amnesty International kritisiert Diskriminierung von Muslimen

In europäischen Ländern werden Vorurteile und Ängste gegenüber muslimischen Mitmenschen bewusst geschürt und für politische Zwecke instrumentalisiert. Zu dieser Feststellung gelangt Amnesty International.

Der Bericht „Selbstbestimmung statt Vorurteile“ beleuchtet die Situation in Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Spanien und der Schweiz und wurde am Dienstag (24.4.12) veröffentlicht. Er zeigt anhand zahlreicher Einzelbeispiele auf, wie Muslime aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder ihres Glaubens diskriminiert werden, vor allem wenn sie diesen durch bestimmte Kleidungsstücke, religiöse oder kulturelle Symbole zum Ausdruck bringen. „Die Diskriminierung betrifft namentlich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und den Zugang zum Bildungswesen sowie die Errichtung von Gebetsräumen und Moscheen“, heißt es in einer Mitteilung.

„Muslimische Frauen erhalten Jobs nicht und Mädchen dürfen reguläre Schulen nicht besuchen, weil sie traditionelle Kleidungsstücke tragen, zum Beispiel ein Kopftuch. Männer können entlassen werden, wenn sie einen Bart tragen, der als islamisch wahrgenommen wird“, sagte Marco Perolini, Experte für Diskriminierungsfragen von Amnesty International. „Das Tragen von religiösen oder kulturellen Symbolen und Kleidern ist jedoch Teil des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Religions- und Glaubensfreiheit.“

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Antidiskriminierung nur auf dem Papier
Namentlich in der Arbeitswelt werden bestehende Antidiskriminierungsgesetze gemäß dem Bericht oft nicht konsequent umgesetzt: Beispiele aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden etwa zeigen, dass Arbeitgebern das Recht zugestanden wird, das Tragen religiöser oder kultureller Symbole in diskriminierender Weise zu verbieten, weil dies Kunden oder Arbeitskollegen stören könnte oder mit dem Image oder der „Neutralität“ der Firma angeblich nicht vereinbar ist.

Solche Praktiken widersprechen laut Amnesty International der Antidiskriminierungsgesetzgebung der Europäischen Union (EU), die Abweichungen vom Gleichbehandlungsgrundsatz in der Arbeitswelt nur dann zulässt, wenn der besondere Charakter einer bestimmten Beschäftigung, die Sicherheit oder der Gesundheitsschutz dies erfordern.

„Während die EU-Gesetzgebung zur Nichtdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt in der Praxis also nur lückenhaft greift, ist die Schweizer Gesetzgebung diesbezüglich an sich noch sehr unterentwickelt: Die Schweiz kennt bisher weder ein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz, noch eine klare Definition verschiedener Formen der direkten und indirekten Diskriminierung, noch wirkungsvolle Präventionsmechanismen“, so Amnesty International.

Frauen und Mädchen besonders betroffen
Im Bildungsbereich würden vor allem Mädchen unter diskriminierenden Kleidervorschriften leiden. Wer ein Kopftuch trage, riskiere einen Schulwechsel oder Ausbildungsabbruch. „Einschränkungen bezüglich des Tragens von religiösen oder kulturellen Symbolen und Kleidungstücken in Schulen können unter gewissen Umständen gerechtfertigt sein, es braucht aber immer eine sorgfältige Prüfung des einzelnen Falls“, erläuterte Perolini. Rechtfertigungsgründe könnten etwa der Schutz der Mädchen vor dem Druck ihrer Kameraden oder demjenigen ihrer Gemeinschaft sein. Generelle Verbote dagegen könnten das Recht muslimischer Mädchen auf Bildung sowie ihre Meinungs- und Glaubensfreiheit verletzen.

Download: Die Originalfassung des Berichts „Choice and prejudice: discrimination against Muslims in Europe“ (Englisch) sowie eine gekürzte deutsche Fassung „Selbstbestimmung statt Vorurteile“ können kostenfrei heruntergeladen werden.

Das Recht, Stätten zur Religionsausübung zu errichten, sei eine weitere zentrale Komponente der Religions- und Glaubensfreiheit. Es werde in verschiedenen europäischen Ländern eingeschränkt. Dies gelte auch für die Schweiz, wo nach einer Volksabstimmung Ende November 2009 ein explizites Verbot, Minarette zu bauen, in die Verfassung aufgenommen wurde. „Gerade dieses Beispiel zeigt, wie politische Parteien Vorurteile und Stereotype für ihre Zwecke instrumentalisieren“, so Perolini.

Politiker gefordert
Leider seien Regierungen mehr und mehr bereit, auf die gezielt angeheizte fremdenfeindliche Stimmung in der Bevölkerung mit diskriminierenden Gesetzen zu reagieren. Amnesty International ruft die europäischen Regierungen und Politiker aller Parteien dazu auf, den politischen Missbrauch von Vorurteilen zu bekämpfen, sich klar von allen Ausdrucksformen von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung zu distanzieren, und Gesetze einzuführen und effektiv umzusetzen, die jegliche Form von Diskriminierung wirksam verbieten.

Weiter empfiehlt die Menschenrechtsorganisation, geeignete unabhängige Instanzen zu schaffen mit dem Auftrag, die Anwendung von Antidiskriminierungsmaßnahmen zu überwachen, Diskriminierungsfälle zu dokumentieren und Opfer von Diskriminierung zu beraten und zu unterstützen. (hs)