Guntram Schneider

„Wir müssen Flüchtlingspolitik anders denken als bisher“

Flüchtlinge und Geduldete sind von der Teilnahme an einem Integrationskurs ausgeschlossen. Für NRW-Integrationsminister Guntram Schneider ist das Ressourcenvergeudung. Er fordert ein Umdenken in der Flüchtlingspolitik.

Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 haben Bundesweit bislang über 750.000 Einwanderer einen Integrationskurs besucht. Er besteht aus mindestens 645 Unterrichtsstunden. Zugelassen sind unter anderem Menschen, die aus Arbeitsgründen nach Deutschland gekommen sind, EU-Ausländer, sowie Spätaussiedler.

Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren und Geduldeten hingegen wird nach derzeitiger Rechtslage der Zugang zu den Integrationskursen verwehrt. Dabei leben allein in Nordrhein-Westfalen rund 26.000 Geduldete. 15.000 von ihnen leben seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, ihre Kinder gehen zur Schule und sie werden wohl auch viele weitere Jahre oder dauerhaft in Deutschland bleiben.

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Öffnung der Integrationskurse
Ausgerechnet diesen Menschen den Zugang zur Sprachbildung zu verwehren, erscheint nicht nur den Betroffenen Abstrus. Auch der nordrhein-westfälische Integrationsminister Guntram Schneider (SPD) sieht darin einen Widerspruch in der Integrationspolitik. In einem Appell an die Bundesregierung fordert er die Öffnung der Integrationskurse auch für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und für Geduldete. „Es macht einfach keinen Sinn, Migranten, die zum Teil seit vielen Jahren in unserem Land leben, aus statusrechtlichen Gründen von der staatlich bereitgestellten Möglichkeit des Spracherwerbs auszuschließen“, sagte Schneider in Düsseldorf (1.1.2012).

Umdenken
„Wir müssen Flüchtlingspolitik anders denken als bisher“, so der NRW- Minister. Gerade bei den Geduldeten werde deutlich: Die meisten dieser Menschen, die oft aus Kriegs- und Krisengebieten nach Deutschland kämen, blieben hier dauerhaft, gründeten Familien und hätten Kinder, die zum Teil hier geboren seien. „Es ist einfach unvernünftig und eine Verschwendung von Ressourcen, diesen Menschen eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine gelingende Integration zu verwehren – nämlich das Erlernen der Sprache des Landes, in dem sie leben“, so Schneider.

Unterstützt wird diese Forderungen auch von Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. In dem gemeinsamen Antrag fordern die Länder vom Bund eine Gesetzesänderung. Damit soll im Aufenthaltsgesetz eine Öffnung im Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen nachvollzogen werden. (hs)