Nordrhein-Westfalen

Integrationsgesetz verabschiedet – fast einstimmig

Der nordrhein-westfälische Landtag hat ein Integrationsgesetz verabschiedet – mit den Stimmen der SPD, Grünen, CDU und FDP. Das Gesetz soll die Integrationsarbeit vor Ort stärken. Davon ist die Linksfraktion nicht überzeugt.

Der nordrhein-westfälische Langtag hat am Mittwoch (08.02.2012) das „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe- und Integration“ – kurz: Integrationsgesetz – verabschiedet. Integrationsminister Guntram Schneider (SPD) erhofft sich mit dem Gesetz mehr soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit für Menschen mit ausländischen Wurzeln.

Er zeigte sich bei seiner Rede im Düsseldorfer Landtag sicher, dass das Gesetz helfen werde, das Engagement der vielen in der Integrationsarbeit vor Ort aktiven Menschen zu bündeln und die Arbeit auch qualitativ weiterzuentwickeln. „Für das operative Geschäft vor Ort leisten wir mit der Weiterentwicklung der RAA zu ‚Kommunalen Integrationszentren‘ einen wichtigen Beitrag, flächendeckende Strukturen der örtlichen Integrationspolitik zu unterstützen“, erklärte Schneider in Düsseldorf.

___STEADY_PAYWALL___

Download: Hier geht es zum „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe- und Integration„, das am Mittwoch im NRW-Landtag verabschiedet wurde. Die Landtagsrede des NRW-Integrationsministers Guntram Schneider kann man hier nachlesen.

Nach der Abstimmung herrschte im Landtag breite Zufriedenheit. Grund: Das Gesetz wurde mit den Stimmen der SPD, Grüne, FDP und CDU beschlossen. Nur die Linksfraktion enthielt sich ihrer Stimme. Die Begründung lieferte der migrationspolitische Sprecher der Linksfraktion, Ali Atalan. Er attestierte der Landesregierung von SPD und Grünen mangelnden Mut, „der restriktiven schwarz-gelben Aufenthaltspolitik ein Gesetz entgegenzustellen, das Menschen nicht nach dem Stempel im Pass diskriminiere“. Hauptkritikpunkt der Linksfraktion ist aber, dass Integrationsarbeit für die Kommunen auch mit dem Integrationsgesetz eine „freiwillige“ und selbst zu finanzierende Leistung bleibe. „In den Kommunen steht Integrationsarbeit nach wie vor unter Finanzierungsvorbehalt“, so Atalan.

Zufrieden aber nicht frei von Kritik zeigte sich auch Tayfun Keltek, Vorsitzender des Landesintegrationsrates. Die Tatsache, dass das Gesetz keine Aussagen zur politischen Partizipation der Migranten enthält, ist für Keltek ein Defizit: „Ich bin nicht ganz glücklich darüber, dass die Integrationsräte im Land weiterhin nur eine beratende Funktion haben sollen. Ich hätte mir gewünscht, dass das Gesetz die Möglichkeit eröffnet hätte, Entscheidungskompetenzen auf die Räte zu übertragen.“ (hs)