Nach einem Bericht der taz wurde eine Frau aus dem alternativen Cafe „Kabale“ hinausgeworfen, weil sie in der Ausländerbehörde von Göttingen arbeitet. Die Mitarbeiterin war an einem Sonntag mit Freunden in das Cafe zum Frühstücken gegangen. Mitarbeiter des Cafes erkannten die Dame und sprachen sie auf ihre Tätigkeit in der Ausländerbehörde an. Daraufhin wurde sie aufgefordert, das Cafe zu verlassen. Beschäftigte der Ausländerbehörde würden dort nicht bedient, so der Cafe-Mitarbeiter.
Die Stadt Göttingen prüft nun, ob ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz oder Gaststättenrecht vorliegt. Rechtliche Schritte gegen das Cafe schließt die Stadtverwaltung nicht aus. Auf späteren Kundgebungen gegen Abschiebung wären Flugblätter verteilt worden mit dem Aufruf „Kein Frühstück für RassistInnen“. Eine Stellungnahme aus dem Cafe steht noch aus. Das Cafe werde von einem Kollektiv aus 15 Mitarbeitern geführt, und da dauere die internen Abstimmungen noch etwas länger, so einer der Mitarbeiter.
Experten bezweifeln derweil, dass die Stadt Erfolg mit rechtlichen Schritten hätte. Die betroffene Frau falle nicht in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sagte der Kasseler Fachanwalt Roland Wille, Experte für das AGG der taz. Das Gesetz verbiete nur Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Rasse, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion oder Behinderung. Das Merkmal, bei welchem Arbeitgeber die Dame beschäftigt sei, gehöre nicht zu dieser Liste. Auch gegen das Gaststättenrecht würde das Verhalten des Kabale-Mitarbeiters nicht verstoßen. Wie jeder andere private Gewerbetreibende hätten auch die Kabale-Mitarbeiter grundsätzlich das Hausrecht und könnten entscheiden, wen sie bedienen. Ungleichbehandlungen könnten nur nach dem AGG und für die dort geschützten Personengruppen geahndet werden.