Bundestag

Doppelte Standards beim Menschenrechtsschutz?

Der Antrag „Menschenrechte weltweit schützen“ (17/257) stieß im Menschenrechtsausschuss auf Kritik der Opposition. Den Antragstellern werden Doppelstandards im Menschenrechtsschutz vorgeworfen. In dem Antrag fordern CDU/CSU und die FDP die Bundesregierung auf, sie soll ”weiterhin konsequent in allen Politikbereichen für die Menschenrechte eintreten“.

Unter anderem soll sich die Regierung auf bi- und multilateraler Ebene dafür einsetzen, dass gute Regierungsführung entscheidende Voraussetzung für die Gewährung von Entwicklungszusammenarbeit wird. Außerdem soll sie auch künftig auf die weltweite Abschaffung von Todesstrafe, Folter und unmenschlicher Behandlung hinwirken. Die Unionsfraktion erklärte, der Antrag stelle das Fundament der Koalitionsarbeit in dieser Legislaturperiode dar. Er definiere Schwerpunkte, zum Beispiel bei Themen wie Menschenhandel und Religionsfreiheit, und solle die Regierungsarbeit unterstützen.

Innenpolitik ausgeklammert
Die Opposition kritisierte jedoch den Antrag und lehnte ihn ab. Innenpolitische Aspekte würden in diesem zu wenig Berücksichtigung finden. Die Forderung nach einem weltweiten Schutz der Menschenrechte umfasse auch Deutschland, betonte die SPD-Fraktion. Sie warf den Antragstellern ”doppelte Standards in der Menschenrechtspolitik“ vor. Die Innenpolitik würde im Antrag ”vollständig ausgeklammert“. So müsse man beispielsweise Opfern von Menschenhandel die Chance geben, in Deutschland zu bleiben, betonten sowohl die Sozialdemokraten als auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Ein entsprechender Änderungsantrag der Grünen wurde jedoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktion abgelehnt, genauso wie weitere fünf Änderungsanträge der Fraktion. Darin verlangen die Grünen unter anderem die vollständige Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie und die Aufnahme unschuldiger Guantanamo-Häftlinge in Deutschland. Die Linke erinnerte zudem an den Goldstone-Report zu Kriegsverbrechen während des Gaza-Krieges und wies darauf hin, dass Deutschland auch bei guten Verbündeten wie Israel auf die Einhaltung der Menschenrechte zu achten habe.

Die Oppositionsfraktionen brachten auch ihr Bedauern darüber zum Ausdruck, dass zum Thema Menschenrechtsschutz kein interfraktioneller Antrag erarbeitet wurde. Die SPD erinnerte daran, dass die Mitglieder des Menschenrechtsausschusses einen solchen gemeinsamen Antrag in den vergangenen Jahren immer traditionell zum 10. Dezember, dem Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, verabschiedet haben. Dass dies nun nicht so geschehen sei, bezeichneten die Sozialdemokraten als ”Abkehr von der bisherigen Praxis im Ausschuss“. Die FDP erwiderte darauf, wenn die Oppositionsfraktionen ein ehrliches Interesse an einem interfraktionellen Antrag gehabt hätten, wären zwei Monate Zeit gewesen, sich dafür einzusetzen