Voraussetzung für eine weitere Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ sei aber, dass sich Betroffene „ernsthaft“ bemüht hätten, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Betroffenen „hätten nun zwei weitere Jahre Zeit, sich um Arbeit zu kümmern. Wer seinen Lebensunterhalt danach nicht selbst verdienen könne, müsse aber ausreisen“, sagte Niedersachsens christdemokratischer Innenminister Uwe Schünemann (CDU).
Für den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), ist dies ein Konsens „auch wenn es nicht ganz einfach war.“ Diese Regelung gebe den Betroffenen „Klarheit“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).
Sonderregelungen für Jugendliche mit Schulabschluss oder Berufsausbildung
Erfreut zeigte sich auch die für Integration zuständige Staatsministerin Maria Böhmer: „Ich freue mich über die erreichte Einigung.“ Besonders erfreulich sei laut Böhmer „die Sonderregelungen für Jugendliche mit Schulabschluss oder Berufsausbildung.“ Gut integrierten Jugendlichen werde ein Bleiberecht unabhängig von ihren Eltern eingeräumt. „Dies ist ein wichtiges integrationspolitisches Signal“, so Böhmer.
„Wer sich angestrengt und ernsthaft eine Arbeitsstelle gesucht hat, hat eine zweite Chance verdient. Als Ausländerinnen und Ausländer haben sie es trotz eigener Anstrengungen schwerer als andere, eine Beschäftigung zu finden und sie in der Krise zu behalten“, betonte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung weiter.
Die auf der Herbsttagung der Innenminister in Bremen getroffene Entscheidung betrifft etwa 30.000 geduldete Ausländer, denen zuletzt eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe erteilt worden war. Von der zweijährigen Verlängerung des Bleiberechts profitieren diejenigen von ihnen, die es – noch – nicht geschafft haben, ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig zu sichern, obwohl sie sich nachweislich um eine Beschäftigung bemüht haben.
Dürftiges Ergebnis
Daran anknüpfend kritisierte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und flüchtlingspolitischer Sprecher der Grünen, Josef Winkler, diesen Kompromiss: „Parteitaktische Streitereien der Innenminister haben eine Einigung auf dringend notwendige grundsätzliche Änderungen bei der Bleiberechtsregelung unmöglich gemacht. Herausgekommen ist eine bloße Verlängerung der Frist – was für die betroffenen Menschen nur eine weitere Galgenfrist bedeutet.“
Winkler fordert eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung und eine Absenkung der „hohen Hürden bei der Lebensunterhaltssicherung durch eigenständige Erwerbstätigkeit“. Sie seien angesichts der konjunkturell bedingt angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt zum einen und des Ausschlusses Geduldeter vom Arbeitsmarkt zum anderen unrealistisch.
Integrationsunwilliges Betonkopf-Denken
Ähnlich sieht es die integrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion in der Bremischen Bürgerschaft, Sirvan Cakici. Die Verlängerung um weitere zwei Jahre sei „ein müder Kompromiss, der das Grundproblem einer latent drohenden Abschiebung zwar nicht verschlimmert, aber weiter auf die lange Bank schiebt.“
Für die bundesweit rund 30.000 direkt Betroffenen bedeute das noch einmal zwei Jahre Hoffen und Bangen – „sprich: einen Alltag, der mit bürokratischen Schikanen, schlechten Arbeitsmarktvoraussetzungen und einer strukturell ungewissen Zukunft verbunden ist.“
Dass die CDU trotz der im Ansatz schon defensiven Aufgabenstellung nicht bereit gewesen sei, über eine provisorische Zwischenlösung der Bleiberechtsfrage hinauszugehen, zeige ein „integrationsunwilliges Betonkopf-Denken, das jegliches Gespür für weite – und wichtige – Teile unserer Gesellschaft vermissen lässt.“ Ein eingeschränktes Aufenthaltsrecht wie die Duldung hindere die Betroffenen daran, ihren Lebensunterhalt selbst in die Hand zu nehmen und eine Perspektive aufzubauen. In der Konsequenz würden sie als „arbeitsunwillig“ diffamiert.