Niedersachsen

Kontrollen vor Moscheen sind verfassungswidrig

In einer Experten-Anhörung im niedersächsischen Landtag äußerten Verfassungsrechtler große Bedenken gegen Kontrollen vor Moscheen – Betroffene empfinden die Moscheekontrollen als kriminalisierend, diskriminierend und erniedrigend. Innenminister Schünemann steht unter Beschuss.

Die niedersächsische Polizei führt – insbesondere nach Freitagsgebeten – immer wieder verdachtsunabhängige Kontrollen durch. Dabei müssen sich die Besucher ausweisen, die aus der Moschee kommen. Für das Landeskriminalamt sind die Kontrolle notwendig zur Verhütung von möglichen Anschlägen.

Auf § 12 Abs. 6 Nds. SOG werden die verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen gestützt: „Die Polizei kann zur Vorsorge für die Verfolgung oder zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug jede im öffentlichen Verkehrsraum angetroffene Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen.

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Anders sehen es die Betroffenen. Vertreter verschiedener muslimischer Verbände und Organisationen betonten, die Kontrollen seien kontraproduktiv: „Sie führen dazu, dass friedliche Muslime aus Ärger über die Kontrollen radikalisiert werden, vor allem Jugendliche“. Besonders in der deutschen Nachbarschaft erzeugten Kontrollen „ein Klima des Misstrauens“. Durch solche Kontrollen würden alle Muslime als potenzielle Terroristen dargestellt. Außerdem werde durch die Kontrollen auch das Grundrecht auf freie Religionsausübung eingeschränkt. Da die Kontrollen viel Zeit in Anspruch nehmen, würden Viele auf einen Moscheebesuch verzichten weil sie befürchteten, zu spät zurück zur Arbeit oder zur Schule zu kommen.

Sollten die Kontrollen anhalten, so der Vorsitzende des Landesverbandes der Muslime, Avni Altiner, werde sein Verband Kontrollen ohne konkrete Verdachtsmomente gerichtlich überprüfen lassen. Nach Einschätzung der Verfassungsrechtler hätte eine Klage Aussicht auf Erfolg. Keiner der gehörten Verfassungsrechtler hat die geltenden Gesetze für Personenkontrollen im Umfeld von Moscheen nach den Freitagsgebeten für anwendbar gehalten. Die Verhältnismäßigkeit sei nicht gewahrt. Und auch der Erkenntnisgewinn rechtfertige diese Praxis nicht. Die Verfassungsrechtler sehen in den Kontrollen einen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit.

Grüne fordern sofortige Einstellung der Kontrollen
Angesichts dieser Experten-Einschätzung sehen sich die Grünen in ihrer Forderung nach sofortiger Einstellung der ungezielten Moscheekontrollen bestätigt. „Die muslimischen Verbände haben deutlich gemacht, dass sie die Polizeikontrollen als starke Diskriminierung empfinden“, sagte der innenpolitische Sprecher Ralf Briese. Die Grünen haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der diese ungezielten Massenkontrollen vor Gebetshäusern zukünftig verbietet (wir berichteten).

Erneut werde in Niedersachsen das Grundgesetz gebeugt, sagte Briese weiter. „Für die einen beginnt der Verdacht gegen das Fremde beim Minarett – für die anderen schon bei der einfachen Moschee“, kritisierte der Grünen-Politiker. Die Kontrollen würden die Religion unter Generalverdacht stellen und seien deshalb nicht nur verfassungsrechtlich nicht korrekt, sondern auch integrationsschädlich.

Weder die Regierung noch die Polizei hätten bislang deutlich machen können, was genau mit diesen Kontrollen überhaupt erreicht werden soll, außer willkürlicher Abschreckung. Briese: „Das ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht akzeptabel. Die Bürger sollen in ihren Rechten geschützt werden und nicht gegängelt. Die Moscheekontrollen sind daher einzustellen!“

SPD: Schünemann biegt sich seine Wahrheit durch Lügen zurecht
Selbst die anfänglich zögerlich hantierende SPD lenkte nach der Experten-Anhörung ein. „Schünemann hat in vollem Umfang eine Klatsche bekommen“, kommentierte der integrationspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus-Peter Bachmann, nach der Anhörung.

Nach Bachmanns Überzeugung ist zudem eine zweimal vor dem Landtag gemachte Äußerung des Ministers als Unwahrheit entlarvt worden. Durch Anhörung der Vertreter der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) sei nämlich Schünemanns Aussage, die Kontrollen stießen auf Verständnis der DITIB und fänden in Übereinstimmung mit der DITIB statt, widerlegt worden (wir berichteten). „Der Minister biegt sich seine Wahrheit wieder einmal durch Lügen zurecht“, sagte Bachmann.

Es bestehe dringender Handlungsbedarf, in Übereinstimmung mit allen Beteiligten diese Praxis sofort zu beenden. Bachmann: „Die Integrationsleistung aller gesellschaftlichen Kräfte im Lande wird durch die Kontrollen rigoros zerstört. Bei Zuwanderern und der Mehrheitsgesellschaft wird gewachsenes Vertrauen nachhaltig beschädigt.“

Schünemann betätigt sich als Desintegrationsminister
Schließlich hat auch die Linksfraktion im Landtag hat einen sofortigen Stopp der Moscheekontrollen in Niedersachsen gefordert. „Diese Kontrollen sind verfassungsrechtlich bedenklich, wie die heutige Anhörung von Experten im Innenausschuss gezeigt hat“, sagte Ursula Weisser-Roelle, Braunschweiger Landtagsabgeordnete der Linksfraktion. Innenminister Uwe Schünemann habe Gesetze über die öffentliche Sicherheit und Ordnung missbraucht. Dieser beinhalte nicht, dass bei jedem, der im öffentlichen Raum angetroffen wird, ohne Verdacht der Ausweis kontrolliert werden darf.

Außerdem hätten die muslimischen Verbände deutlich gemacht, dass sie sich durch die ungezielten Überprüfungen kriminalisiert, diskriminiert und verletzt fühlen. „Hier wird eine Religionsgemeinschaft unter Generalverdacht gestellt. Schünemann stellt sich gern als Integrationsminister dar, doch er ist genau das Gegenteil: ein Desintegrationsminister“, kritisierte Weisser-Roelle. Der Gottesdienstbesuch stehe unter dem Schutz der Kultusfreiheit nach Artikel 4 Abs. 2 des Grundgesetzes. „Kontrollen am Eingang von Moschee verletzen dieses Grundrecht“, sagte Weisser-Roelle.