EU-Kommission

Deutschland muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ausbauen

Die Europäische Kommission fordert Deutschland auf, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auszubauen – im Koalitionsvertrag ist von „Abbau von Bürokratielasten“ die Rede. Volker Beck (Die Grünen) wirft Union und FDP Hinhaltetaktik vor.

Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, die EU-Vorschriften zum Verbot der Diskriminierung aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, ordnungsgemäß umzusetzen. Außerdem wird Deutschland vorgeworfen, die Vorschriften zum Verbot der Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung in Beschäftigung und Beruf nicht ordnungsgemäß umgesetzt zu haben. Insbesondere sei der geforderte Schutz gegen diskriminierende Kündigungen durch das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht gewährleistet. Die Vorschriften hätten bereits 2003 umgesetzt werden müssen.

So hat die EU-Kommission angekündigt, Deutschland beim Europäischen Gerichtshof wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien zu verklagen, wenn die Bundesregierung nicht binnen zweier Monate erklärt, den Diskriminierungsschutz europarechtskonform auszubauen.

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Ausbauen statt abschleifen
Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, kritisierte daher die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und FDP. „Deutschland muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) europarechtskonform ausbauen und nicht abschleifen, wie das laut Koalitionsvertrag vorhaben“, so Beck. Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierungskoalition heißt es, man wolle das AGG „im Hinblick auf einen möglichen Abbau von Bürokratielasten überprüfen“.

„Das meint im Klartext ein Zurückdrehen des Gleichstellungsrechts. Denn in der Vergangenheit haben Union wie FDP jeden gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität generell als bürokratisch diffamiert“, so Beck. Jetzt aber müsse Schwarz-Gelb handeln, wenn sie ein teures Klageverfahren gegen Deutschland noch abwenden wolle.