„Sprachbarrieren, fehlende Informationen und kulturelle Hürden seien häufig als Ursachen für eine nicht bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Angeboten der Gesundheitseinrichtungen“, erläuterte Honey Deihimi, niedersächsische Landesintegrationsbeauftragte und derzeitige Vorsitzende der Beauftragtenkonferenz.
Die Folge sei eine schlechtere Gesundheitssituation von Migranten. Bei einem immer größer werdenden Bevölkerungsanteil von Menschen mit Migrationshintergrund müssen sich die Einrichtungen des Gesundheitswesens verstärkt durch den Ausbau ihrer interkulturellen Kompetenz auf diese veränderte Situation einstellen. Dazu sei es hilfreich, die jeweiligen kulturell geprägten Besonderheiten zu berücksichtigen und das medizinische Personal hierfür zu qualifizieren. Die Aufnahme von interkulturellen Aspekten in die Aus- und Fortbildung für Mediziner und Pflegepersonal, verbesserte spezifische Informationsangebote für einzelne Zuwanderergruppen und die Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen seien hierfür wichtige Schritte, so die Beauftragten.
Die zweitägige Konferenz setzte sich mit aktuellen Fragen des Integrationsgeschehens auseinander. Einen weiteren Schwerpunkt bildet dabei der Erfahrungsaustausch zum islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache, der in einigen Bundesländern inzwischen angeboten wird.
„Sowohl bei den Schulen als auch bei den Eltern stößt das Modell zum islamischen Religionsunterricht in Baden-Württemberg auf großes Interesse. In 12 Grundschulstandorten erhalten zur Zeit etwa 700 Schüler bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache. Für die Weiterführung und Ausweitung des Modells fehlt es jedoch bislang an einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG“, erläuterte der Leiter der Stabsstelle des Integrationsbeauftragten der Landesregierung Baden- Württemberg, Christian Storr. „Niedersachsen hat hier aufgrund seiner Erfahrungen in mittlerweile 29 Grundschulstandorten mit über 1400 beteiligten Schülern und nicht zuletzt aufgrund einer wissenschaftlichen Auswertung die Einschätzung, dass damit die Integration deutlich gefördert wird“, betonte Deihimi.
Weitere Themen der Beratungen waren die zurückgehende Zahl von Einbürgerungen, Änderungsbedarf beim Asylbewerberleistungsgesetz, die Fortsetzung der Bundesprogramme für Vielfalt, Toleranz und Demokratie sowie zu den Beratungsnetzwerken gegen Rechtsextremismus und die zum Ende des Jahres auslaufende Bleiberechtsregelung. „Die Beauftragten der Länder sehen hier weiter Handlungsbedarf. Wir brauchen eine bessere Integrationsperspektive durch eine gesetzliche Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge. Die bis zum Ende des Jahres befristete Regelung greift vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zu kurz“, betonte Thomas Kufen, Integrationsbeauftragter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Die Beschlüsse im Einzelnen:
- Interkulturelle Öffnung im Gesundheitswesen
- Genitalverstümmelung
- Anpassung der Regelsätze des Asylbewerberleistungsgesetzes an die Preisentwicklung
- Bundesprogramme “Vielfalt tut gut“ und “Kompetent. Für Demokratie“ dauerhaft fortführen
- Integrationsperspektiven durch die gesetzliche Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge: Erfahrungen der Länder