Nach dem vom Landtag im November letzten Jahres einstimmig beschlossenen und am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen „Landesgesetz über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration“ müssen diese neuen Vertretungsgremien in Gemeinden mit mehr als 1.000 und in Landkreisen mit mehr als 5.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern gewählt werden. Die Wahl soll landesweit am 8. November 2009 stattfinden.
Gewählt wird in den Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Germersheim, Kaiserslautern, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Lahn-Kreis , Rhein-Pfalz-Kreis, Trier-Saarburg und Westerwaldkreis. Die Städte und Gemeinden, in denen gewählt wird, sind Alzey, Andernach, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bendorf, Betzdorf, Bingen, Diez, Eisenberg, Frankenthal, Germersheim, Grünstadt, Haßloch, Höhr-Grenzhausen, Idar-Oberstein, Ingelheim, Kaiserslautern, Koblenz, Konz, Landau, Ludwigshafen, Mainz, Montabaur, Mutterstadt, Neustadt a.d.W., Neuwied, Pirmasens, Ramstein-Miesenbach, Ransbach-Baumbach, Remagen, Schifferstadt, Sinzig, Speyer, Trier, Wittlich, Worms, Wörth und Zweibrücken.
„Ich bin sicher“, so Maria Weber, „dass durch die Beiratswahlen die Teilhabe der Migrantinnen und Migranten am kommunalen Geschehen gestärkt und weiterentwickelt wird.“ Nach dem neuen Gesetz dürfen nunmehr neben den ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern auch Eingebürgerte sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wählen; wählbar seien alle Einwohnerinnen und Einwohner der Kommune. „Die Aufgabenstellung der Beiräte wird erweitert, im Mittelpunkt steht die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund“, so Weber.