Rheinland Pfalz

In 55 Kommunen werden Beiräte für Migration und Integration gewählt

„In 16 rheinland-pfälzischen Landkreisen und 39 Städten und Gemeinden wird in diesem Jahr demokratisch entschieden, wer in den nächsten fünf Jahren die Belange der Migrantinnen und Migranten auf kommunaler Ebene vertreten wird.“ Das teilte die rheinland-pfälzische Beauftragte der Landesregierung für Migration und Integration, Maria Weber, in Mainz anlässlich der Veröffentlichung aktueller Daten des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz mit. Für die rheinland-pfälzische Beauftragte sind die Beiräte wichtige Partner bei der Gestaltung der Integrationspolitik.

Nach dem vom Landtag im November letzten Jahres einstimmig beschlossenen und am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen „Landesgesetz über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration“ müssen diese neuen Vertretungsgremien in Gemeinden mit mehr als 1.000 und in Landkreisen mit mehr als 5.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern gewählt werden. Die Wahl soll landesweit am 8. November 2009 stattfinden.

Gewählt wird in den Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Germersheim, Kaiserslautern, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Lahn-Kreis , Rhein-Pfalz-Kreis, Trier-Saarburg und Westerwaldkreis. Die Städte und Gemeinden, in denen gewählt wird, sind Alzey, Andernach, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bendorf, Betzdorf, Bingen, Diez, Eisenberg, Frankenthal, Germersheim, Grünstadt, Haßloch, Höhr-Grenzhausen, Idar-Oberstein, Ingelheim, Kaiserslautern, Koblenz, Konz, Landau, Ludwigshafen, Mainz, Montabaur, Mutterstadt, Neustadt a.d.W., Neuwied, Pirmasens, Ramstein-Miesenbach, Ransbach-Baumbach, Remagen, Schifferstadt, Sinzig, Speyer, Trier, Wittlich, Worms, Wörth und Zweibrücken.

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„Ich bin sicher“, so Maria Weber, „dass durch die Beiratswahlen die Teilhabe der Migrantinnen und Migranten am kommunalen Geschehen gestärkt und weiterentwickelt wird.“ Nach dem neuen Gesetz dürfen nunmehr neben den ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern auch Eingebürgerte sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wählen; wählbar seien alle Einwohnerinnen und Einwohner der Kommune. „Die Aufgabenstellung der Beiräte wird erweitert, im Mittelpunkt steht die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund“, so Weber.