Falsch abgrechnet

Rechnungshof kritisiert Deutschkurse für Flüchtlinge

Der Bundesrechnungshof hat bei der Abrechnung von Sprachkursen erhebliche Mängel festgestellt. Ein Großteil der Mittel liefen ins Leere. Die Bundesagentur für Arbeit rechtfertigt Mängel mit Zeitdruck.

Der Bundesrechnungshof wirft der Bundesagentur für Arbeit Verschwendung im Zusammenhang mit Deutschkursen für Flüchtlinge vor. In einem Prüfbericht, über den der NDR am Dienstag berichtete, stellt der Rechnungshof erhebliche Mängel bei der Ausführung und Abrechnung der Kurse fest. Die Prüfer monieren unter anderem eine unzureichende Erfolgskontrolle, schlechtes Lernmaterial sowie fehlerhafte Abrechnungen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) räumte die Mängel teilweise ein, erklärte sie jedoch mit dem hohen Zeitdruck, unter dem die Kurse Ende 2015 angeboten wurden.

Geprüft wurden vom Rechnungshof sogenannte Einstiegskurse, die die Arbeitsagentur auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise im Herbst 2015 veranlasst hatte und für die bis zu 400 Millionen Euro ausgegeben wurden. Es sei davon auszugehen, „dass ein großer Teil der eingesetzten Mittel de facto ins Leere lief“, heißt es laut NDR in dem Bericht. Auch bei den Abrechnungen habe es Unstimmigkeiten gegeben. So seien einige Fälle von Doppelförderungen und Doppelabrechnungen entdeckt worden.

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Bundesagentur weist Vorwurf zurück

Die Bundesagentur wies in einer Stellungnahme vom Dienstag darauf hin, dass die Sprachkurse für Flüchtlinge „in einer historisch einmaligen Situation“ als „Soforthilfe“ eingeführt wurden. Eine für Maßnahmen der Arbeitsförderung übliche Vorbereitung sei damit nicht möglich gewesen. Intention sei gewesen, „den in Deutschland ankommenden Menschen einen Einstieg in die Sprache und eine erste Orientierung zum Leben in Deutschland zu ermöglichen“. Dabei sollte unbürokratisch und pragmatisch vorgegangen werden.

Der Bundesrechnungshof moniert außerdem, dass die Arbeitsagentur Sprachkurse auch für Kinder von null bis 13 Jahren gezahlt habe, obwohl die Maßnahme als „aktive Arbeitsmarktförderung“ gedacht gewesen sei. Dem widerspricht die Bundesagentur für Arbeit. Es habe sich um keine Maßnahme der Arbeitsförderung gehandelt, sondern um eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“. Der Umfang der Fehlerstattungen sei in diesem Bereich äußerst gering, erklärte die BA. (epd/mig)