Die Justiz

Das Gesamtbild ist rassistisch

Auch Weiße werden auf Demonstrationen von Polizeibeamten gewalttätig misshandelt. Der Polizeiapparat verbindet aber keine Kriminalität mit dieser „Hautfarbe“. Ganz anders die „Anderen“, die Schwarzen und People of Color.

Racial Profling beschreibt die Praxis der Polizei und anderer Beamten, Schwarze Menschen und People of Color anhand von phänotypischen Merkmalen zu kontrollieren, ohne einen konkreten Anhaltspunkt für die Kontrollen zu haben. Diskriminierende Zuschreibungen sind in der Hinsicht ausschlaggebend für diese Art von rassistischen Kontrollen.

Dabei ist Racial Profiling der Komplex eines Verständnisses, das einerseits Straftat und Kriminalität und andererseits die Verbindung von Hautfarbe, Ethnizität, Religion und Sprache begreift. Die konstruierte Verbindung ist in der gesamten Gesellschaft so weit vorhanden, dass auch die Polizeibeamten, die Polizeiführung und schließlich der gesamte Polizeiapparat in ihrer Arbeit davon geprägt sind und entsprechend vorgehen: Kriminalität musste eine Hautfarbe und eine Ethnizität haben.

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Rassismus und Justiz geht über Racial Profiling hinaus

Racial Profiling ist nur ein Teil von dem, was Rassismus und Justiz ausmacht. Dabei geht es nicht nur um die Polizei, sondern um einen Kreis, der im englischsprachigem Raum mit dem Wort „criminal justice system“ beschrieben wird. Es umfasst das gesamte System von Polizei – der sogenannten Ordnungsbehörde – zur Ermittlungsbehörde über die Staatsanwaltschaft bis hin zur Gerichtbarkeit.

In diesem Kreis stützt jeder der beteiligten Pfeiler sich gegenseitig. So unterstützt die Polizei die Vorstellung von Kriminalität und Hautfarbe, die Staatsanwaltschaft unterstützt die Arbeit der Polizei, und die Gerichtsbarkeit unterstützt die Handlungen der Polizei und die Arbeit der Staatsanwaltschaft durch die sogenannte Verwissenschaftlichung.

Der Fakt, dass alle zusammenarbeiten, bedeutet jedoch nicht, dass sie sich miteinander absprechen und entsprechend handeln. Es bedarf keiner Vorabsprache, denn es herrscht bereits ein Konsens. Derselbe wird mit einem Zitat Richard Dyers auf den Punkt gebracht: „Racial imagery and racial representation are central to the organization of the contemporary world[…]“ 1. Diese Gesellschaft und ihr Verständnis von der Welt ist durch Rassismus organisiert; und weder die Polizei, noch Staatsanwaltschaft, noch Gerichtsbarkeit sind frei davon: auch sie leben und atmen in dieser rassistisch organisierten Gesellschaft.

Dadurch entsteht das größte Problem: dass in der Struktur für die Beseitigung des Problems keine Maßnahmen entwickelt werden können. Auch dass Rassismus ein Phänomen ist, welches als ein Unterdrückungsmechanismus von Kolonialisten und Imperialisten entwickelt wurde, wird soweit ausgeblendet – auch in der Wissenschaft – dass kein Zusammenhang zwischen der kolonialen Vergangenheit und den heutigen Handlungen der Behörden gesehen wird.

Amare B.s Geschichte

Im Oktober 2012 steht ein junger Schwarzer Mann am Tempelhofer Damm und telefoniert. Plötzlich wird er von zwei zivilgekleideten Männern überfallen. Später stellt sich heraus, dass die beiden Beamte der Kriminalpolizei sind. Der Betroffene zeigt die beiden später an und der Fall wird vor Gericht verhandelt. Das Gericht entscheidet aufgrund der Aussagen. Auf der einen Seite stehen die Aussagen von zwei weißen Polizeibeamten, den Angeklagten, und zwei Zeugen, ebenfalls weiße Polizeibeamte, und auf der anderen Seite ist der Betroffene, ein Schwarzer Mensch.

Info: Von Mai bis November 2013 wurde vom Migrationsrat Berlin-Brandenburg (MRBB) die Veranstaltungsreihe „Rassismus und Justiz“ durchgeführt. Sie diente der Vernetzung von Juristen, Migrantenselbstorganisationen sowie anderen anti-rassistischen Akteuren und zielte auf eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Rassismus im deutschen Justizwesen. Im Rahmen dieser Reihe entstand die gleichnamige Broschüre, die am 27.10.2014 um 19:00 Uhr im Ballhaus Naunynstraße Berlin mit einer Release-Veranstaltung offiziell veröffentlicht werden soll. Die Broschüre „Rassismus und Justiz“ des Migrationsrates Berlin-Brandenburg e.V. kann demnächst kostenlos heruntergeladen werden.

Das erste, untere Gericht stellt fest, dass die Handlungen der beiden Polizisten eine nicht notwendige Maßnahme und Körperverletzung darstellten. In zweiter Instanz spricht ein oberes Gericht die Angeklagten mit der Begründung frei, dass die Maßnahmen weder übermäßig noch gesetzeswidrig gewesen seien, weil kurz vor der Polizeimaßnahme tatsächlich eine Straftat in der Nähe stattgefunden hatte. Die Polizeibeamten sahen jemanden, der telefonierte und interpretierten dies als komplizenhaft – somit hätte Amare B. die Straftäter warnen sollen. Aus diesem Grund spricht das Gericht diese Polizeibeamten frei, erklärt aber auch, dass die Ermittlung schlecht gelaufen sei und wenn sie genau feststellen könnten, wer von diesen Angeklagten in welchem Moment was getan habe – wenn der Geschädigte dies hätte sagen können – dann wären sie vielleicht zu einem anderen Urteil gekommen.

Aber was hier fehlt, ist das Gesamtbild.

Die Color Line im Fall des Amare B.

Die zwei Polizeibeamten sind Drogenfahnder. Sie waren im Dienst und suchten Drogendealer. Nur zufällig waren sie im Supermarkt, um ihr Flaschenleergut zurückzubringen, und erfuhren dort von einem versuchten Süßwarendiebstahl; die Täter seien „südländisch aussehend“. Die Polizisten verstanden, welche Art von Dieben das sein können und verfolgen sie. Zwar waren sie erfolglos, weil die vermeintlichen Diebe durch ein offenes Fenster eines Hauses kletterten und flohen, doch dann sahen sie einen Schwarzen Mann mit einem Handy telefonieren.

Weil das Gericht Rassismus nicht bedenkt, konnte es natürlich nicht in dem Moment sagen: „Aha, ihr seid Drogenfahnder, und Drogen dealen, Drogen konsumieren, Drogen kaufen, verkaufen etc, dieser ganze Bereich ist doch ganz klar verbunden mit Schwarzen Menschen.“ Nicht ohne Grund wird in der Hasenheide und im Görlitzer Park jeder Schwarze Mensch kontrolliert: rassistische Zuschreibungen verorten Drogen fast explizit bei Schwarzen Menschen. Gerade die Polizisten lernen, besonders als Drogenfahnder, fast ausschließlich Schwarze Menschen nach Drogen zu durchsuchen. Das ist nicht nur der Fall, weil sie Rassisten sind – vielleicht sind sie keine Rassisten, das kann eine außenstehende Person nicht beurteilen. Doch ihr Auftrag lautet: wenn du Schwarze Menschen siehst, sind diese verdächtig Drogendealer zu sein. Und so werfen sie Amare B. zu Boden und finden auch einen Grund, warum sie ihn in dieser Weise misshandeln müssten.

Aber das Gericht nimmt all dies nicht wahr. Auch hier bedeutet es nicht, dass die einzelnen Richter Rassisten seien. Vielleicht sind sie es, vielleicht sind sie es auch nicht. Aber sie sehen Rassismus gar nicht als Thema; sie haben kein Verständnis dafür, dass die Gesellschaft rassistisch organisiert ist, dass die Polizei und die Ermittlungsbehörde rassistisch agiert, indem sie zum Beispiel manche Fälle aufnehmen und manche Fälle einstellen. Das alles blenden sie aus. Das deutsche Justizsystem hat keinen Begriff von Rassismus. Das bedeutet, dass sie im Gerichtssaal ein Phänomen nicht als rassistisch definieren können. Gleichzeitig empfinden sie sich als neutral.

Justizia ist nicht neutral

Eins der größten Probleme ist der in Deutschland stark herrschende Mythos, dass Gerichtbarkeit neutral sei; diesen Mythos gilt es zu dekonstruieren.

Die Polizei, Ermittlungsbehörde, Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit sind keine neutralen Institutionen; auch sie sind in dieser rassistischen Gesellschaft verankert. So müssen sie, wenn sie diese nicht bekämpfen, rassistisch agieren beziehungsweise rassistisch nicht-agieren: entweder sie verleugnen Rassismus, oder sie agieren rassistisch.

Heute wird kein bedachter Polizeibeamter, Staatsanwalt oder Richter sich eine offene rassistische Bemerkung erlauben. Was allerdings geschieht, ist die ständige Verleugnung von Rassismus in den Institutionen und in der Struktur. Indem Rassismus auf individuelle Rassisten und auf die Neonazis geschoben wird, können Institutionen als frei von rassistischem Agieren erklärt werden.

Was in Amare B.s und andere Fälle in Bezug auf Gerichtbarkeit auszeichnet ist, dass das Gericht kein ein einziges Mal die Möglichkeit thematisierte, Rassismus könne eine Rolle spielen. Stets wird so geurteilt, als ob Rassismus gar nicht existiere. Weil die Verfassung vorschreibt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien und kein Mensch wegen seiner „Rasse“ diskriminiert werden dürfe, erscheint es dem Justizsystem so, als ob es tatsächlich keine Diskriminierung gebe – weil das Gesetz sie verbietet. Das aber ist nicht nur Verleugnung, sondern auch ein großer Feind einer aufgeklärten demokratischen Gesellschaft. Mit dieser Annahme der Colorblindness/Farbenblindheit herrscht die Annahme, es gebe keinen Rassismus. Und diese Colorblindness in dem gesamten System spielt eine der Hauptrollen.

Ein weiteres Problem ist, dass die überwiegende Mehrheit der im juristischen Komplex beteiligten Personen nicht von Diskriminierung betroffen sind und deswegen das Problem auch nicht sehen. Sie mögen das Phänomen vielleicht diskutieren oder sich theoretisch und wissenschaftlich für das Thema interessieren, aber sie erleben keine Diskriminierung. Aus diesem Grund investieren sie nicht viel in diesen Bereich. Das geschieht nicht aus bösem Willen, sondern weil Diskriminierung für sie kein Thema darstellt. Das mag auch erklären, weshalb Diskriminierung im gesamten justiziellen Bereich nicht als ein Phänomen verstanden wird.

Ausblick

Die Gerichtsbarkeit und alle beteiligten Institutionen könnten sehr viel kompetenter agieren, wenn sie, anstatt zu verleugnen, dass Rassismus als ein Phänomen in der Gesellschaft existiert, sie dieses wahrnehmen und akzeptierten. Damit könnten sie auch Aussagen entsprechend auswerten. Eine Möglichkeit dazu sind Veranstaltungen wie diejenigen in der Reihe „Rassismus und Justiz“, die in der politischen Arbeit „Sensibilisierung“ genannt werden. Es ist sinnvoll, auch zu anderen Ländern zu schauen, wie dort die Lage ist. So fällen auch in einem Land wie den USA, wo die Bürgerrechtsbewegung bereits so lange existiert, Gerichtsurteile in der Mehrheit der Fälle nicht anti-rassistische Urteile. In offensichtlichen racial profiling Fällen entscheiden Gerichte zugunsten der Polizeibeamten und zu Ungunsten für die Betroffenen. Es wäre deshalb illusionär anzunehmen, dass sich die Lage in Deutschland bald verbesserte. Doch es muss begonnen werden, dass die Gerichte Rassismus thematisieren,Rassismus als ein vorhandenes Phänomen erkennen oder im gesamten Justizsystem Rassismus als ein Phänomen sehen und entsprechend ihr Ausbildungssystem ändern.

Zuversicht und Hoffnung bietet in jedem Fall die gesellschaftliche Debatte. Im kleinen Raum Berlin ist es KOP zum Beispiel auch durch ihre Arbeit gelungen, dass sich viel mehr Menschen als vor zehn Jahren damit beschäftigen. Doch dies ist nicht in erster Linie KOPs Verdienst: es sind die Menschen, die stark davon betroffen sind, die in den Vordergrund kommen und das ganze System in Frage stellen, indem sie die juristische Auseinandersetzung suchen. Und das ist die Sache, die immer unterstützt werden muss; diese Debatte muss ständig forciert werden.

  1. “rassische Symbolik und rassische Repräsentation sind von zentraler Bedeutung für die Organisation der modernen Welt […]