Islamunterricht à la NRW-Modell

Kein Religionsunterricht zweiter Klasse!

Ein gleichberechtigter bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht setzt verfassungsrechtliche Klarheit voraus. Die Kritik des hessischen Integrationsministers Jörg-Uwe Hahn (FDP) an NRW ist im Ton anmaßend, aber im Kern richtig – von Gerhard Merz.

Die seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten geführte Debatte über die Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts tritt in eine entscheidende Phase. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben mit je verschiedenen „Beirats-Modellen“ nunmehr die Voraussetzungen für eine landesweit anzubietende Unterweisung in islamischer Religion geschaffen.

In Hessen wird vermutlich in diesem Jahr – auf der Grundlage zweier Anträge islamischer Verbände und der zu diesen Anträgen eingeholten islamwissenschaftlichen und staatskirchenrechtlichen Gutachten – die abschließende Entscheidung über die Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts fallen. Dieser Unterricht soll in rechtlicher und praktischer Hinsicht in strikter Analogie zu den Angeboten, die bisher von einer Reihe christlicher Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie vom Landesverband der Jüdischen Gemeinden und vom Landesverband der alevitischen Gemeinden durchgeführt werden, eingeführt werden. Ob es tatsächlich so weit kommen wird, hängt neben dem Urteil der vom Land Hessen beauftragten Gutachter auch von den internen Machtverhältnissen innerhalb der Regierungskoalition ab. Es ist offenkundig, dass gerade in der hessischen CDU der Widerstand gegen ein solches Unterrichtsfach extrem stark ist und es in der CDU-Landtagsfraktion starke islamfeindliche Kräfte gibt, allen voran der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher Hans-Jürgen Irmer.

___STEADY_PAYWALL___

Es geht um verfassungsrechtliche Gleichstellung aller Religionen, nicht um pragmatische Integrationsarbeit
Von Anfang an stand die Debatte in Hessen unter keinem guten Stern. Einerseits war offensichtlich nicht von vorneherein – und zum Teil bis heute nicht – jedem klar, dass die einzig tragfähige Begründung für die Einrichtung eines Unterrichtsfaches Islamischer Religionsunterricht (IRU) die verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung aller Religionen durch den Staat als Kehrseite der religiösen Neutralität des Staates ist – und nicht etwa die Frage, welche positiven integrations- oder gar sicherheitspolitischen Wirkungen ein solches Unterrichtsfach haben könnte. Die Phantasie bei manchen, durch die Einführung des IRU könne der Islam „aus den Hinterhöfen“ herausgeholt und den berühmt-berüchtigten „Hasspredigern“ das Wasser abgegraben werden, geht am Kern der Sache vorbei. In Deutschland ist Religion ein von der Verfassung garantiertes Unterrichtsfach auch an staatlichen Schulen. Der Unterricht wird aber von den Religionsgemeinschaften in eigener Verantwortung und unter Wahrung der Trennung von Kirche und Staat und der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates angeboten. Dies ist ein Resultat der jahrhundertelangen Entwicklung des Verhältnisses von Staat und Kirchen/Religionsgemeinschaften, das eben genau nicht von den erwähnten pragmatischen Überlegungen geprägt ist. Andererseits – und damit zusammenhängend – wogt die Debatte nach wie vor zwischen dem Fach IRU im strikten Sinne und den unterschiedlichsten Modellen eines islamkundlichen Ansatzes hin und her, sei es im Sinne eines staatlich zu erteilenden Islamkundeunterrichts, sei es durch entsprechende Angebote im Rahmen des Ethik-Unterrichts. Zum Teil verbirgt sich hinter solchen Denkmodellen der Wunsch nach Verhinderung des IRU, zum Teil paradoxerweise gerade der Wunsch nach beschleunigter Einführung irgendeiner Form von islamischer religiöser Unterweisung.

Die hessische SPD-Landtagsfraktion war und ist von Anfang an der Überzeugung, dass ein ausschließlich staatlicherseits zu verantwortendes Regel-Unterrichtsfach „Islamkunde“ der verfassungsrechtlich gebotenen religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates nicht entspricht, da es nicht Aufgabe des Staates ist, einen Religionsunterricht inhaltlich zu gestalten. Träger eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts können daher einzig und allein anerkannte Religionsgemeinschaften sein. Die Notwendigkeit einer Anerkennung durch den Staat und damit verbunden die Prüfung, ob gewisse für alle Religionsgemeinschaften und Kirchen geltenden Voraussetzungen erfüllt sind, resultiert aus der Tatsache, dass das Fach als Pflichtfach an staatlichen Schulen erteilt werden soll, nicht aus dem Wunsch des Staates auf Einflussnahme auf religiöse Inhalte.

Angesichts der Vielfalt muslimischen Lebens in Deutschland und in Hessen und angesichts der der daraus resultierenden Pluralität muslimischer Organisationen sind auch mehrere Träger eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts in Hessen denkbar. Mit der Einrichtung eines staatlichen Unterrichtsfaches „Islamkunde“ wird außerdem nach unserer Auffassung die verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung aller Religionen gefährdet, da für den Islam und für die Muslime in Hessen eine Sondersituation geschaffen und der Staat sich in unzulässiger Weise in die Belange dieser Religion und der islamischen Religionsgemeinschaften und religiösen Organisationen einmischen würde. Parallel und nicht alternativ zu einem bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht setzt sich die SPD-Landtagsfraktion außerdem für eine islamkundliche Unterweisung im Rahmen des Ethikunterrichts ein. Ethik ist Pflichtfach für alle Kinder, die nicht an einem bekenntnisorientierten religiösen Unterricht teilnehmen. Er enthält religionskundliche Elemente, daher sollte es ganz unabhängig von der Frage der Einführung des IRU selbstverständlich sein, dass im Rahmen dieses Faches die Schülerinnen und Schüler, nicht nur die muslimischen, etwas über den Islam lernen.

Weder der Islamkunde-Unterricht noch islamkundliche Anteile in Ethik können daher ein Ersatz für den IRU sein. Sie wären ein Ersatz zweiter oder dritter Klasse. Freilich setzt die aus unserer Sicht verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung der Kirchen und Religionsgemeinschaften durch den Staat ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit bei den Organisationsstrukturen voraus. Auch die islamischen Verbände müssen sich auf den Weg machen und daran mitwirken, dass die Voraussetzungen auf ihrer Seite geschaffen werden. Dabei muss die verfassungsrechtliche Lage von den Verbänden ebenso berücksichtigt werden, wie auf staatlicher Seite die Besonderheiten der islamischen Religion, der religiösen Praxis und der Organisationsgeschichte berücksichtigt werden müssen.

Chronologie eines langen Weges
Die Prüfung der Möglichkeiten zur Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts ist bereits Teil des schwarz-gelben Koalitionsvertrages. Das Integrationsministerium hatte dazu zu Beginn der Legislaturperiode einen Runden Tisch „islamischer Religionsunterricht“ eingerichtet, um mit verschiedenen Verbänden und Einzelpersonen hierüber zu diskutieren. Schon bei der Besetzung des Runden Tisches kam es zu Problemen, weil einerseits profilierte, aber unliebsame Organisationen zunächst ausgeschlossen, dann über einen Umweg aber doch beteiligt wurden, zum anderen, weil auch ausgewiesene Kritiker der Einführung des IRU – seltsamerweise – mit am Tisch saßen. Entsprechend holprig verlief die Arbeit auch am Anfang. Das nötige gegenseitige Vertrauen musste hart erarbeitet werden und ist immer noch ein höchst fragiles Gut.

Immerhin konnte der Runde Tisch sich über ein von allen beteiligten Verbänden getragenes Curriculum verständigen. Die Voraussetzungen für die Ausbildung entsprechender Lehrerinnen und Lehrer wurden im Verbund der Universitäten Frankfurt und Gießen geschaffen.

Nachdem der Integrationsminister den Verbänden ursprünglich bis Sommer 2011 Zeit lassen wollte, Anträge auf Anerkennung als Ansprechpartner für die Durchführung des IRU zu stellen, verkürzte er die Frist Ende Dezember 2010 überraschend. Die Anträge sollten, so Hahn nun, bis Mitte Februar 2011eingereicht werden. Daraufhin gingen Anträge zweier Verbände (Ditib und Ahmadiyya) im Januar 2011 ein. Im Mai fragte die SPD-Landtagsfraktion die für die Prüfung zuständige Kultusministerin, wer mit der rechtlichen Bewertung der Anträge befasst sei, um die Erfolgschancen bemessen zu können. Die Kultusministerin antwortete, die Entscheidung für einen Gutachter sei noch nicht gefallen. 5 Monate nach Eingang der Anträge hatte man demnach noch nicht einmal geklärt, wer diese prüfen soll und das, obwohl die Landesregierung selbst eine Fristverkürzung für die Einreichung vorgenommen hatte. Mittlerweile liegen die Gutachten über die Anträge auf Anerkennung als Religionsgemeinschaften laut Kultusministerium zwar vor. Zu welchem Ergebnis die Gutachten kamen, wurde jedoch noch nicht mitgeteilt. Eine entsprechende Anfrage seitens der SPD-Landtagsfraktion ist für die nächste Plenarsitzung des Landtags eingereicht, man darf auf die Antwort gespannt sein. Aktuell wird durch eine staatskirchenrechtliche Prüfung in einem zweiten Schritt geklärt, ob die Antragsteller als Partner des Staates für bekenntnisorientierten Religionsunterricht infrage kommen. Ein Ergebnis der Prüfung soll bis Ende Juli vorliegen.

Wir sind als SPD-Landtagsfraktion verhalten optimistisch, was den Inhalt der Gutachten angeht. Wir erwarten, dass im Falle einer positiven Begutachtung der Weg zur Einführung eines im verfassungsrechtlichen Sinne vollgültigen IRU ohne Wenn und Aber gegangen wird. Wir erwarten aber auch, dass der Widerstand innerhalb der Koalition weiterhin beträchtlich sein wird.

Warum kräht der Hahn so laut?
Die mittlerweile mehrfach und sehr lautstark bis an die Grenze der offenen Brüskierung anderer Landesregierungen geäußerte Kritik des hessischen Integrationsministers Hahn am islamischen Religionsunterricht in NRW ist – so meine Vermutung – durchaus vor diesem hessischen Hintergrund zu sehen. Einerseits könnte der Minister versuchen, durch seine strikte Betonung der verfassungsrechtlichen Anforderungen denen in den eigenen Reihen einen Riegel vorzuschieben, die immer wieder den aus ihrer Sicht besseren Weg eines staatlichen Islamkundeunterrichts gehen wollen. Zum anderen entgegnet er damit natürlich auch der Kritik daran, dass es in Hessen natürlich in der Tat alles andere als zügig vorangeht – wobei manche Kritiker vergessen, dass auch ein staatliches Fach Islamkunde nicht so schnell einzuführen wäre, weil z.B. auch dafür geeignete Lehrer und ein Curriculum gebraucht würden. Der Zeitpunkt der Kritik Hahns könnte auch mit der Integrationsministerkonferenz zusammenhängen, die am 22.3. und 23.3. in Saarbrücken stattfand und die er zur Profilierung nutzen wollte. Dass es Herrn Hahn nicht nur um die Wahrung der Verfassung geht, darf jedenfalls unterstellt werden.

Verfassungsrechtlich gesehen ist seine Kritik vor allem darin begründet, dass der in NRW als Ansprechpartner für den Unterricht fungierende Beirat eben nicht nur aus Vertretern muslimischer Verbände besteht, sondern auch aus Ministeriumsvertretern, so dass im Grunde auf einem Umweg eine „staatliche Einmischung“ in den Religionsunterricht vorliegt. Die nordrheinwestfälische Landesregierung hat sich hier ein „Schlupfloch“ gesucht, sie bezeichnet die staatliche Beteiligung deshalb als unproblematisch, weil die Regelung gesetzlich befristet ist und es sich nur um eine Übergangslösung handelt. Damit ist aber die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenklichkeit im Grunde zugestanden, ob es tatsächlich eine Übergangslösung bleibt, wird sich zeigen.

Inhaltlich ist die nordrheinwestfälische Beiratslösung dem verfassungsgemäßen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht jedenfalls näher, als die von Hahn noch vor nicht allzu langer Zeit immer wieder verkündete mögliche Alternative eines Islamkundeunterrichts, welcher vollständig durch den Staat gelenkt würde. Dennoch ist seine nun verfolgte Lösung, die im Übrigen bereits seit Beginn der Legislaturperiode die der SPD-Landtagsfraktion ist, nämlich die Einführung eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts mit einer anerkannten Religionsgemeinschaft als Ansprechpartner, die einzige verfassungsrechtlich unbedenkliche. Aber auch Herr Hahn wird erst beweisen müssen, dass er eine solche verfassungsrechtlich saubere Lösung politisch durchsetzen kann.

Die Muslimen in Deutschland und ihre Organisationen sollten ein Interesse daran haben, dass ein vollgültiger IRU eingeführt wird, auch wenn das vielleicht ein wenig länger dauert. Alle anderen Lösungen würden den Islam zu einer Religion zweiter Klasse stempeln. Das wäre dann allerdings auch ein integrationspolitisches Signal – aber ein fatales!