Visagebühren

Reisende subventionieren die Kasse des Auswärtigen Amtes

Sie die Gebühren für Visa rechtswidrig weil zu hoch, finanzieren Menschen aus bestimmten Herkunftsländern die Visa für Menschen aus anderen Ländern und müssen türkische Staatsbürger überhaupt Visagebühren entrichten?

Im Jahr 2006, während der deutschen Ratspräsidentschaft in der EU, kam die Regierung Frankreichs auf die Idee, die Gebühren für Schengen-Visa von damals 35 Euro auf inzwischen 60 Euro zu erhöhen. Die bisherige Gebühr sei nicht mehr kostendeckend, behaupteten die Franzosen und der deutsche Innenminister pflichtete ihnen bei. Da auch die anderen Mitgliedsstaaten nichts gegen eine Verbesserung ihrer Einnahmen hatten, ging die Sache in Brüssel geräuschlos über die Bühne. Betroffen ist ja nur eine Minderheit, beispielsweise Familien mit Angehörigen im visumspflichtigen Ausland.

Dabei waren die dreisten Gebührenforderungen der Bundesregierung drastisch überhöht, wie hartnäckige Recherchen des Verfassers jetzt ergeben haben. Lange hatten sich die Ministerialen geweigert, die Zahlen herauszugeben, die ihrer Kalkulation von der angeblich notwendigen Erhöhung zu Grunde lagen. Die nunmehr vorliegenden Zahlen ergeben folgendes Bild: Die Ausgaben für das Visumsverfahren beliefen sich im Jahr 2007 lediglich auf 73,6 Millionen Euro. Auf jeden Visumsantrag entfielen damit Kosten von etwa 34 Euro – immer noch unterhalb der damaligen Gebühr von 35 Euro.

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Im Jahr 2008 stiegen die Kosten auf etwa 90,3 Millionen Euro, die Kosten lagen mit knapp 43 Euro pro gestelltem Antrag jedoch deutlich unter den nunmehr kassierten 60 Euro. Im darauffolgenden Jahr gingen die Kosten wieder etwas zurück, aufgrund der Wirtschaftskrise sanken allerdings auch die Visumsanträge deutlich, sodass die Kosten nunmehr knapp 48 Euro pro Antrag ausmachen. Das sind immer noch 25 Prozent weniger als die Bearbeitungsgebühr.

Auf der Einnahmenseite muss man berücksichtigen, dass die Gebühren in einigen Ländern wie der Ukraine und Russland aus politischen Gründen bei 35 Euro belassen wurden. Allein die beiden genannten Länder machen bereits etwa ein viertel aller Visumsanträge aus. Außerdem sind viele Bürger dieser und weiterer Ländern, mit denen die EU ein Visumserleichterungsabkommen geschlossen hat, ganz von der Gebühr befreit. Auch wenn man dies berücksichtigt, bleibt das Visumsverfahren für den Staat einen Einnahmequelle: Zieht man die geschätzten Einnahmen ab, so ergibt sich etwa im Jahr 2007 ein Überschuss von 40 Millionen Euro, eine Umsatzrendite von über 50 Prozent. Davon kann selbst die Deutsche Bank nur träumen.

In den folgenden Jahren gingen die Erlöse zwar zurück, lagen mit 20 Millionen Euro 2008 und immerhin 8,2 Millionen Euro 2009 noch immer auf dem Niveau eines Unternehmens mit vier- bis fünfhundert Mitarbeitern. Dabei müssen Reisende aus ärmeren Ländern nun die politisch gewollten Ermäßigungen für bestimmte Länder finanzieren. Man könnte es auch so sagen: Reisende aus Weißrussland müssen die Visa ihrer ukrainischen und russischen Nachbarn finanzieren.

Dass das Visumsverfahren überhaupt von den Reisenden ganz allein finanziert werden soll, ist auch nicht zwingend. Schließlich dient es der Sicherheit der EU-Bevölkerung und sollte deshalb auch von dieser mindestens zum Teil finanziert werden. Auch reisen die wenigsten Visumsantragsteller aus touristischen Gründen, eine sehr große Gruppe bilden Geschäftsreisende, deren Kommen im allgemeinen Interesse ist. Der einzelne Reisende ist für das Risiko, dass mit dem Visumsverfahren bekämpft wird, auch nicht verantwortlich. Und die Feuerwehr bezahlen wir auch aus Steuermitteln. Absolut fragwürdig wird die Finanzierung über Gebühren jedoch, wenn aus politischen Gründen in einigen Ländern niedrigere Gebühren erhoben werden. Die fehlenden Einnahmen müssten auf jeden Fall aus Steuermitteln aufgebracht werden und dürfen nicht Reisenden aus anderen Ländern auferlegt werden.

Ebenfalls fragwürdig ist die Gebührenhöhe von 60 Euro bei türkischen Staatsangehörigen. Denn zum Einen ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes umstritten, ob Türken überhaupt visumspflichtig sind. Mehrere Gerichte haben das seither verneint, beipielsweise bei einem Geschäftsmann, der einen Kongress besuchte. Die Bundesregierung hält dennoch an der Visumspflicht fest. Zum Anderen hat sich das höchste Gericht der EU in einer weiteren Entscheidung zur Frage der Gebühren für Aufenthaltstitel für Türken geäußert und festgestellt, dass die in den Niederlanden vorgenommenen Erhöhungen gegen das Assoziationsrecht, also die Verträge zwischen der EU und der Türkei verstoßen. Dieses Urteil müsste auch auf die Visumsgebühren anwendbar sein.

Die Verträge besagen, dass keine Verschlechterungen hinsichtlich der Freizügigkeit eingeführt werden dürfen. Seinerzeit bestand für Türken keine Visumspflicht. Die Gebühren für Aufenthaltstitel dürfen nur im Maß der allgemeinen Preissteigerung erhöht werden. Die Erhöhung von 35 auf 60 Euro im Jahr 2006 ist deutlich über allgemeiner Preissteigerungen und dürfte in Bezug auf türkische Staatsangehörige rechtswidrig sein. Das sollte mal jemand einklagen, wenn es sein muss, bis zum EuGH.