Altfallregelung

Bundesregierung signalisiert Handlungsbereitschaft bei Aufenthaltserlaubnis auf Probe

Ende März dieses Jahres haben in Deutschland laut Ausländerzentralregister knapp 30.000 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ besessen. Dies teilt die Bundesregierung (16/13163) auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mit und signalisiert Handlungsbereitschaft.

Die Betroffenen stehen vor dem Problem, dass die „auf Probe“ erteilten Aufenthaltserlaubnisse ab dem 1. Januar 2010 im Regelfall nicht mehr gültig sein werden, wenn nicht zuvor rechtzeitig eine dauerhafte eigenständige Lebensunterhaltssicherung nachgewiesen wurde.

So mahnt die Linksfraktion, dass knapp 30.000 Menschen zum 1. Januar 2010 unmittelbar ausreisepflichtig werden: „Ihnen droht die Abschiebung, obwohl sie dann bereits seit mindestens achteinhalb bzw. zehneinhalb Jahren in Deutschland leben und ihnen die Perspektive eines Daueraufenthalts eröffnet worden war, nachdem sie alle übrigen Kriterien der „Altfallregelung“ erfüllten: sie haben sich nichts zu Schulden kommen lassen, ihre Abschiebung nicht verhindert, sprechen gut Deutsch, verfügen über ausreichenden Wohnraum, sind hier gegebenenfalls zur Schule gegangen.“

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Angesichts der mit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zusammenhängenden schwierigen Arbeitsmarktlage sei zu befürchten, dass es insbesondere vielen der nur „auf Probe“ Bleibeberechtigten nicht gelingen wird, eine lebensunterhaltssichernde Beschäftigung nachzuweisen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die Linke weiter: „Die gesetzliche „Altfallregelung“ droht grandios zu scheitern, wenn von den zunächst gut 35 000 erteilten Aufenthaltserlaubnissen zum 1. Januar 2010 vielleicht nur noch 15.000 oder maximal 20.000 übrig bleiben sollten – in Aussicht gestellt hatte die Fraktion der SPD im Gesetzgebungsverfahren noch ca. 60.000 Bleiberechtsfälle.“ Das das von allen Seiten beklagte Problem der „Kettenduldungen“ werde so bestehen bleiben.

Die Linksfraktion legte daher bereits am 24. März 2009 einen Gesetzentwurf (16/12415) vor (wir berichteten), wonach die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich und ohne Nachweis einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung um mindestens zwei Jahre verlängert werden sollte.

FDP und Grüne ebenfalls für eine Verlängerung der Frist
Gegen Ende Mai 2009 hatte sich auch die FDP-Bundestagsfraktion mit einem eigenen Gesetzesentwurf (16/13160) für eine Verlängerung der Frist – allerdings – um ein Jahr eingesetzt (wir berichteten). Die Fristverlängerung hatte die FDP mit dem bisher enttäuschenden Erfolg der Regelung begründet, langjährig geduldeten Personen zu einem sicheren Aufenthaltsstatus zu verhelfen.

Die Grünen hingegen hatten in einem Antrag (16/12434) vom 25. März 2009 die Bundesregierung aufgefordert (wir berichteten), einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis auf Probe über den 31. Dezember 2009 hinaus „angemessen verlängert“ wird. Sie hatten ebenfalls vor der akuten Gefahr gewarnt, dass ein Großteil der betroffenen Menschen ihre Aufenthaltserlaubnisse aufgrund der sich dramatisch verschärfenden Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt Ende 2009 nicht werde verlängern können.

CDU/CSU unentschlossen
Die Unionsfraktion zeigte sich Ende März 2009 noch entschlossen, in diese Richtung nichts „hektisches“ unternehmen zu wollen (wir berichteten). Was die Oppositionsparteien vorschlagen laufe im Kern auf eine allgemeine Bleiberechtsregelung ohne Integrationsleistungen hinaus. Die Union wolle jedoch keine allgemeine Bleiberechtsregelung ohne Integrationsleistungen. Außerdem sei die augenblickliche Lage auf dem Arbeitsmarkt immer noch besser als zu dem Zeitpunkt, als die Altfallregelung beschlossen worden sei. Schließlich, wolle man von den Geduldeten nicht den Druck nehmen, sich ganz engagiert um eine dauerhafte berufliche Eingliederung zu bemühen.

Wie es nun heißt, will die Bundesregierung „zu gegebener Zeit unter Einbeziehung aller relevanten Gesichtspunkte entscheiden, ob sie im Hinblick auf die gesetzliche Stichtagsregelung des § 104a Absatz 5 AufenthG dem Parlament einen Regelungsvorschlag unterbreitet.“

Die Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" soll ...
    nicht verlängert werden. (53%)
    um mindestens zwei Jahre verlängert werden. (28%)
    angemessen verlängert werden. (13%)
    um ein Jahr verlängert werden. (7%)
     
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