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Ausländerbehörde © Resident on Earth @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

„Praktische Lösungen“ gefordert

Chancen-Aufenthaltsrecht: Stau von Anträgen befürchtet

Viele Ausländerbehörden beklagen Überlastung. Das zum Jahresanfang in Kraft getretene Chancen-Aufenthaltsrecht könnte zu einem zusätzlichen Stau von Anträgen führen, befürchten Flüchtlingsorganisationen. Pro Asyl fordert vom Bundesinnenministerium Klarstellung.

Montag, 09.01.2023, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 09.01.2023, 11:15 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Im Zuge des am Jahresanfang in Kraft tretenden Chancen-Aufenthaltsrechts fordern Flüchtlingsorganisationen eine frühzeitige Beratung durch die Ausländerbehörden. „Nötig sind verständlich formulierte Hinweisblätter in einer klaren Sprache“, erklärte der flüchtlingspolitische Sprecher von „Pro Asyl“, Tareq Alaows. Es gehe um „praktische Lösungen“ zugunsten Berechtigter. Der niedersächsische Flüchtlingsrat befürchtet unterdessen einen Stau von Anträgen.

„Schon jetzt klagen viele Ausländerbehörden über eine strukturelle Überlastung“, sagte Flüchtlingsrats-Geschäftsführer Kai Weber dem „Evangelischen Pressedienst“. „Es ist leider zu befürchten, dass etliche Anträge liegen bleiben, weil die Ausländerbehörden mit der Bearbeitung nicht nachkommen“, ergänzte er.

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Der Bundestag hatte im Dezember das Gesetz beschlossen, das für langjährig in Deutschland nur geduldete Ausländer neue Chancen bringen soll. Menschen, die am 31. Oktober 2022 bereits seit fünf Jahren ohne sicheren Aufenthaltstitel in Deutschland lebten, sollen damit für 18 Monate den neuen Status bekommen, um innerhalb dieser Zeit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht nachzuweisen. Dazu zählen unter anderem Sprachkenntnisse, der Identitätsnachweis und die Sicherung des Lebensunterhalts.

Pro Asyl fordert Klarstellung

Mit dem Gesetz wurden außerdem die Hürden für das stichtagsunabhängige Bleiberecht gesenkt. So wurden die dafür notwendigen Aufenthaltszeiten in Deutschland reduziert sowie die großzügigere Regelung für junge Menschen bis zur Altersgrenze von 27 Jahren ausgeweitet.

Die Neuerungen begrüßt „Pro Asyl“ im Grundsatz, befürchtet aber gleichzeitig, dass Jugendliche während der erforderlichen einjährigen Vorduldungszeit abgeschoben werden könnten. Die Organisation fordert vom Bundesinnenministerium eine Klarstellung gegenüber den Ausländerbehörden, dass etwa bei jungen Leuten, die alle sonstigen Voraussetzungen für das Bleiberecht erfüllen, auf eine Abschiebung verzichtet wird. (epd/mig) Aktuell Panorama

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