
Ratgeber
Voraussetzungen für eine Entschädigung bei verspäteten Flügen
Von der Pandemie stark gebeutelt wurden viele Fluglinien. Jetzt, wo der Flugbetrieb wieder Fahrt aufnimmt, kommt es immer wieder mal zu Flugausfällen oder Verspätungen. Die meisten Flugreisenden nehmen das einfach hin, das muss aber nicht sein.
Dienstag, 20.07.2021, 0:52 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 23.07.2021, 10:55 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Viele Jahre wurden Fluggäste, die durch verspätete Flüge beeinträchtigt wurden, mit ihren Schadensersatzforderungen alleine gelassen. Nachdem der Europäische Gerichtshof die Fluggastrechte Verordnung erlassen hat, hat sich diese Situation aber verändert. Wer von einem verspäteten Flug betroffen ist, sollten sich über seine Rechte informieren. Denn es gibt ziemlich genaue Regelungen, unter welchen Bedingungen eine Entschädigung bei einem verspäteten Flug möglich ist.
Zunächst einmal ist es Voraussetzung, dass der Fluggast drei Stunden später als geplant ankommt. Die Ankunftszeit ist dabei entscheidend und nicht die verspätete Abflugzeit. Als Ankunftszeit gilt: Mindestens eine Flugzeugtür muss nach der Landung geöffnet sein.
Um einen Anspruch geltend zu machen, darf die Verspätung nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Diese Regelung gilt jedenfalls für alle Flugreisende, die ihre Schadensersatzansprüche in Deutschland geltend machen wollen. Mangels einheitlicher Regelung können in anderen europäischen Ländern andere Fristen gelten. Ein Beispiel für Deutschland: Angenommen der Flug sollte am 10. Juli 2015 starten, dann hätte der Flugreisen bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Außergewöhnliche Umstände
Bei Schadensersatz gilt im Allgemeinen der Grundsatz: Außergewöhnliche Umstände sprechen eher gegen mögliche Schadensersatzansprüche. Das ist auch der Grund, warum Fluglinien sich oft auf außergewöhnliche Umstände berufen, wenn es um Schadensersatzforderungen von Fluggästen geht.
Außergewöhnliche Umstände sind unter anderem Streiks durch das Personal der Fluglinie, ein Vogelschlag, aber auch schlechtes Wetter, welches den Flug verhindert. Seit Beginn der Pandemie wird auch Corona als Grund für einen außergewöhnlichen Umstand angeführt, wenn es darum geht, einen Flugausfall zu begründen.
Hilfe bei Schadensersatzforderungen
In den meisten Fällen steckt der Teufel im Detail – insbesondere, wenn es darum geht, juristische Ansprüche durchzusetzen. So ist es auch oft, wenn Fluggäste Schadensersatzansprüche gelten machen. Das führt dazu, dass Reisende aus Unwissenheit und aus Mangel an Erfahrung nicht richtig vorgehen und deshalb ihre Schadensersatzforderungen nicht durchsetzen können. Viele Betroffene versuchen erst gar nicht erst, eine Entschädigung zu fordern. Die Vorstellung, von einem großen Unternehmen etwas zu fordern, scheint vielen Menschen fremd. Oft scheuen sich Betroffene aber auch einfach vom Aufwand, den eine solche Forderungen mit sich bringt.
Aus diesem Grund ist es ratsam, sich fachkundigen Rat bei einem Experten für Fluggastentschädigungen einzuholen. Es gibt inzwischen zahlreiche Bartungsunternehmen, die sich auf diesem Gebiet spezialisiert haben. Online-Rechtsdienstleister wie Flightright beispielsweise können aufgrund ihrer großen Datenbank sofort prüfen, ob die Fluggesellschaft berechtigte Gründe für die Verspätung vorweisen kann und ob eine Entschädigung für die Flugverspätung möglich ist.
Hohe Erfolgsquote
Wenn der Fall aussichtsreich erscheint, bezahlt das Unternehmen anfallende Gelder, die für die Durchsetzung nötig sind, ohne dass dem Geschädigten dadurch weitere Kosten entstehen. Außerdem werden Fluggäste beraten, wenn es um Rechtsfragen im Ausland geht. Daneben gibt es nützliche Tipps, wie beispielsweise der nächste Flug abgesichert werden kann oder zu anderen Belangen rund um das Flugrecht. Diese Unternehmen vertreten Schadensersatzforderungen notfalls auch vor Gericht.
So weit kommt es in der Regel aber nicht, weil sowohl Berater als auch Flugunternehmen die Rechtslage gut kennen, sich somit auf Augenhöhe begegnen und teure sowie Zeitintensive Gerichtsverfahren bei Möglichkeit vermeiden. Und kommt es dennoch mal zu einem Gerichtsverfahren, kann sich die Erfolgsquote dieser Beratungsunternehmen sehen lassen – ganz zur Freude der Fluggäste. Alles in allem ein Beratungsangebot, den sich Verbraucher im Bedarfsfalle einmal näher angucken sollten. (dd)
PanoramaWir informieren täglich über Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Um diese Qualität beizubehalten und den steigenden Ansprüchen an die Themen gerecht zu werden bitten wir dich um Unterstützung: Werde jetzt Mitglied!
MiGGLIED WERDEN- Budo Wettkampf Null Punkte für muslimische Kampfsportlerin wegen Kopftuch
- Einbürgerung Bundeskanzler Scholz will Doppelpass für alle ermöglichen
- Nudeln am Monatsende Experte: „Der Hunger wird in Deutschland kommen“
- „Drecksarbeit“ Seit 50 Jahren ist in Deutschland Leiharbeit erlaubt
- Neue Hoffnung Deutschland will Tausenden Afghanen die Ausreise ermöglichen
- Geflüchtete außen vor Erleichterungen beim Familiennachzug nur für Fachkräfte