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Wiebke Judith © privat, Zeichnung: MiG

Das Versagen

10 Jahre Flucht aus Syrien

Vor 10 Jahren begann der Aufstand in Syrien, der zum verheerenden Bürgerkrieg wurde. Ein Rückblick zeigt, wie die internationale Gemeinschaft die syrischen Flüchtlinge im Stich ließ - auch Deutschland. Mit dem Auslaufen des Abschiebungsstopps wird jetzt sogar die Annäherung an Assad geprobt.

Von Montag, 15.03.2021, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 14.03.2021, 12:00 Uhr Lesedauer: 18 Minuten  |  

Vor 10 Jahren, im März 2011, begannen erste Proteste im Zuge des „Arabischen Frühlings“ in verschiedenen Städten Syriens. Was mit der Hoffnung auf mehr Freiheit, Würde und Demokratie begann, wurde durch die Reaktion des Regimes zu einem blutigen Bürgerkrieg und schließlich einem komplexen internationalen Stellvertreterkrieg. Die Bilanz nach 10 Jahren ist desaströs: Laut dem UNHCR sind 5,6 Millionen Menschen aus Syrien geflohen – primär in die Nachbarländer Libanon, Türkei und Jordanien -, weitere 6,6 Millionen Menschen sind innerhalb Syriens vertrieben. Unter Machthaber Baschar al-Assad wurden unvorstellbare Kriegsverbrechen begangen, die syrischen Geheimdienste betreiben ein brutales Foltersystem. Mindestens 500.000 Menschen starben durch den Krieg, 200.000 Menschen wurden inhaftiert, viele davon in Assads Gefängnissen gefoltert, Zehntausende ermordet1.

10 Jahre Bürgerkrieg heißt auch, dass seit 10 Jahren syrische Flüchtlinge Schutz in anderen Ländern finden müssen. Während zu Beginn die Nachbarländer sich den Fliehenden offen zeigten, änderte sich die Haltung mit Dauer des Krieges zunehmend. Die schlechten Lebensbedingungen und die Perspektivlosigkeit in den Flüchtlingslagern in der Region sowie zunehmende Feindseligkeiten gehörten zu den Gründen, warum 2015 eine Vielzahl an syrischen Flüchtlingen entschied, weiter nach Europa zu fliehen. Doch auch hier zeigte sich eine ähnliche Entwicklung von erster Aufnahmebereitschaft hin zu mehr und mehr Abschottung.

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10 Jahre nach Beginn des Konfliktes droht die internationale Gemeinschaft, und auch spezifisch europäische Länder, syrische Flüchtlinge erneut im Stich zu lassen. Aktuell herrsche die schwerste humanitäre Krise in all den Jahren in Syrien, so der Präsident des Syrisch-Arabischen Roten Halbmondes. UNO-Generalsekretär Guterres beschreibt die Situation in Syrien als „lebendigen Albtraum„. Baschar al-Assad regiert weiterhin mit brutaler Hand das Land, in den Gefängnissen wird weiterhin gefoltert. Trotzdem wollen Länder wie Deutschland wieder nach Syrien abschieben und streben hierfür auch diplomatische Beziehungen mit dem Assad-Regime an.

Von Europa ignoriert: Die Lage syrischer Flüchtlinge in den Nachbarländern in den ersten Jahren

Das syrische Regime reagierte auf die Proteste für Freiheit und Würde mit einer Welle von Inhaftierungen, Folter und Tötungen – bald darauf auch mit Bomben und es entwickelte sich ein Bürgerkrieg. Entsprechend stiegen die Flüchtlingszahlen mit jedem Kriegsjahr in die Höhe. Besonders in den ersten Jahren flohen die Menschen zunächst in die Nachbarländer, auch in der Hoffnung, dass der Krieg ein Ende haben würde und das Assad-Regime gestürzt werden würde.

„Doch angesichts auch der mangelnden Unterstützung der internationalen Gemeinschaft änderte die libanesische Regierung ihren Kurs.“

Das verhältnismäßig kleine Nachbarland Libanon hatte in den ersten Jahren noch eine offene Grenzpolitik, um den Fliehenden Schutz zu bieten. Mit 1,06 Millionen syrischen Flüchtlingen Anfang 2016 bot Libanon pro Kopf weltweit den meisten Flüchtlingen Schutz. Doch angesichts auch der mangelnden Unterstützung der internationalen Gemeinschaft änderte die libanesische Regierung ihren Kurs. Ab Mai 2014 durften palästinensische Flüchtlinge aus Syrien nicht mehr einreisen, seit Januar 2015 galten auch für Syrer:innen strenge Einreisekriterien und die Erneuerung von Aufenthaltstiteln wurde stark erschwert. Ab 2015 durfte das UN-Flüchtlingswerk (UNHCR) zudem keine Syrer:innen mehr registrieren, wodurch Neuankömmlingen keine oder nur wenig Unterstützung zu Verfügung stand. Die humanitäre Hilfe der Vereinten Nationen für Flüchtlinge im Libanon war massiv unterfinanziert, 2015 wurden nur 57 Prozent der notwendigen Gelder von anderen Staaten bereitgestellt. So musste das Welternährungsprogramm die monatlichen Zahlungen an syrische Flüchtlinge immer weiter kürzen sowie die Anzahl der Personen, die Unterstützung bekamen. Im September 2015 lebten rund 70 Prozent der syrischen Flüchtlinge unter der libanesischen Armutsgrenze2.

Ebenso wie der kleinere Libanon verfolgte auch die Türkei zunächst eine offene Grenzpolitik. Bis Ende 2014 suchten bereits mehr als 1,5 Millionen syrische Flüchtlinge Schutz in der Türkei, bis 2017 sollten es 3,5 Millionen syrische Flüchtlinge werden. Politisch wurden die fliehenden Syrer:innen als Gäste betrachtet und damit der Aufenthalt in der Türkei an einer baldigen Rückkehr orientiert. Mit dem „temporärer Schutz“, der als Gruppenstatus bei Massenzuflucht 2013 formalisiert wurde, kam Syrer:innen ein Sonderstatus zu, der theoretisch die schnelle Registrierung und damit  die Formalisierung und den Zugang zu öffentlichen Leistungen ermöglichen sollte. Praktisch gelangte das junge Schutzsystem in der Türkei unmittelbar an seine Grenzen. Der Großteil der syrischen Flüchtlinge war auf sich alleine gestellt. Von etwa 1,5 Millionen syrischen Flüchtlingen Ende 2014 fanden nur 220.000 Obdach in Flüchtlingslagern, etwa 500.000 waren ohne Registrierung. Die ab 2012 stärker werdenden Rufe der Türkei nach Unterstützung und größerer Aufnahmebereitschaft blieben zunächst ungehört.3

Erst im Rahmen des Joint-Action Plans vom Oktober 2015 fand eine massive Ausweitung der Hilfen statt, gekoppelt an die Einbindung der Türkei in die Abschottungsarchitektur. Bereits zuvor zeichnete sich das Ende der offenen Grenzpolitik der Türkei ab, die zur Kehrtwende wurde: 2015 startete der Mauerbau an der türkisch-syrischen Grenze, eine weitere Mauer wurde an Teilen der Grenze zum Iran errichtet und für die Grenze zum Irak angekündigt. Visa Regularien, Grenzschließungen und Pushbacks versperrten Kriegsflüchtlingen aus Syrien den Weg in die Türkei.

Zu wenig aktive Aufnahme von syrischen Flüchtlingen

„Nicht nur versagte die internationale Gemeinschaft bei der Versorgung der Vertriebenen in den Erstzufluchtsländern, sie versagte auch dabei, über Resettlement und andere Aufnahmeprogramme syrische Flüchtlinge proaktiv aufzunehmen und ihnen sichere Reisewege zu ermöglichen und so auch die Nachbarregion zu entlasten.“

Nicht nur versagte die internationale Gemeinschaft bei der Versorgung der Vertriebenen in den Erstzufluchtsländern, sie versagte auch dabei, über Resettlement und andere Aufnahmeprogramme syrische Flüchtlinge proaktiv aufzunehmen und ihnen sichere Reisewege zu ermöglichen und so auch die Nachbarregion zu entlasten. Bis Ende 2014 wurden 63.170 Plätze für das Resettlement-Programm der Vereinten Nationen angeboten – also Plätze für gerade einmal 1,7 Prozent der 3,8 Millionen syrischen Flüchtlinge im Libanon, der Türkei, Jordanien, dem Irak und Ägypten zu dem Zeitpunkt.

In Deutschland war die Aufnahme aus Syrien im Gegensatz zu anderen Ländern schon früh ein Thema, auch weil es schon vor dem Bürgerkrieg mit rund 40.000 syrischen Menschen eine stattliche Community in Deutschland gab. Viele Syrer:innen waren verzweifelt: Wie können sie ihre Angehörigen schützen, auf deren Häuser gerade die Bomben fallen? Visaanträge wurden in der Regel mit der Begründung abgelehnt, es fehle an der Rückkehrbereitschaft. Pro Asyl setzte sich von Beginn an für eine großangelegte Aufnahme ein. Im März 2013 beschloss die Bundesregierung ein erstes Humanitäres Aufnahmeprogramm, dass bis 2015 auf 20.000 Personen aufgestockt wurde.  Mit Ausnahme Bayerns beschlossen ab 2013 die Bundesländer sogenannte Landesaufnahmeprogramme, über die in Deutschland lebende Syrer:innen engste Angehörige nach Deutschland holen konnten, wenn sie sich verpflichteten, für den Lebensunterhalt aufzukommen. 14.000 Visa wurden über die Landesaufnahmeprogramme bis zum Frühling 2015 erteilt – ein Tropfen auf dem heißen Stein angesichts von 4 Millionen Menschen, die zu dem Zeitpunkt bereits aus Syrien geflohen waren4.

Das Leid auf der Flucht in die EU

Im Jahr 2015 lebten also viele syrische Flüchtlinge unter extrem schlechten Bedingungen in den Nachbarländern Syriens, wo sie immer mehr Restriktionen ausgesetzt waren und kaum noch Unterstützung erhielten. Eine reale Chance auf eine sichere Einreise per Flugzeug dank Resettlement oder einem Aufnahmeprogramm hatten die wenigsten. Diese Faktoren und auch die zunehmende Hoffnungslosigkeit was die Entwicklungen in Syrien anging, führten zu der großen Fluchtbewegung 2015 nach Europa.

Laut dem UNHCR kamen 2015 etwas über eine Million Schutzsuchende in die Europäische Union – wohlgemerkt einem Staatenverbund mit 446 Millionen Einwohner:innen – ungefähr ein Drittel davon aus Syrien. Die meisten riskierten mit überfüllten Schlauchbooten die Überfahrt von der Türkei über die Ägäis zu den griechischen Inseln.  3.771 Menschen starben laut UNHCR in dem Jahr bei dem Versuch, nach Europa zu gelangen. Das Foto des ertrunkenen syrischen Jungen Alan Kurdi, dessen Körper an der türkischen Küste angeschwemmt wurde, bestürzte Menschen weltweit. Zuvor hatte die Familie vergeblich versucht, Visa für ein Leben in Kanada zu bekommen, wo bereits eine Tante von Alan Kurdi lebte.

„Das Asylsystem in Griechenland war zu dem Zeitpunkt schon lange nicht funktionsfähig. Deswegen machten sich die meisten auf die berüchtigte Balkanroute, um weiter nach Mittel- und Nordeuropa zu gelangen.“

Als erstes EU-Land kündigte Ungarn im Juli 2015 an, keine Flüchtlinge mehr ins Land lassen zu wollen und seine Grenze zu Serbien mit Zäunen abzuriegeln. Auch die Zustände in Mazedonien und Serbien wurden immer schlimmer, tagelang harrten die Menschen an Bahnhöfen aus, schlugen sich zu Fuß bis zur nächsten Grenze durch, wurden Opfer von Polizeigewalt und Überfällen durch Banden. Direkte Auswirkungen auf die Fluchtrouten hatte das zunächst nicht, Ende August begann Ungarn jedoch, mehr und mehr Flüchtlinge daran zu hindern, in Züge nach Österreich und Deutschland zu steigen. Erst als von dort signalisiert wurde, diese Menschen aufzunehmen, durften sie weiterreisen. Zu jenem Zeitpunkt wurden in Deutschland auch Dublin-Verfahren für syrische Flüchtlinge ausgesetzt5.

Die Grenzschließungen auf der Balkanroute führten zum Elendslager Idomeni an der griechisch-mazedonischen Grenze, wo mehr als 13.000 Menschen 2016 in einer provisorischen Zeltstadt im Schlamm hockten und auf eine mögliche Weiterreise hofften. “Wir sterben hier langsam“, sagte Adam, ein junger Mann aus Damaskus, damals zu den griechischen Kollegen von PRO ASYL6.

Blaupause der Abschottung – der EU-Türkei Deal von 2016

„Als Reaktion auf die hohen Ankunftszahlen von Schutzsuchenden auf den griechischen Inseln und in Europa insgesamt, wurde ab Ende des Jahres 2015 unter der Federführung von Bundeskanzlerin Merkel intensiv mit der Türkei verhandelt. Das Resultat dieser Bemühungen war der EU-Türkei Deal.“

Als Reaktion auf die hohen Ankunftszahlen von Schutzsuchenden auf den griechischen Inseln und in Europa insgesamt, wurde ab Ende des Jahres 2015 unter der Federführung von Bundeskanzlerin Merkel intensiv mit der Türkei verhandelt. Das Resultat dieser Bemühungen war der EU-Türkei Deal, der am 18. März 2016 verkündet wurde. Diese Erklärung sieht vor, dass alle Asylsuchenden, die ab dem 20. März 2016 auf den griechischen Inseln ankommen, als „unzulässig“ abgelehnt und in die Türkei zurück geführt werden sollen. Im Gegenzug sollen die EU-Mitgliedstaaten für jede rückgeführte Person einen syrischen Flüchtling aufnehmen. Außerdem dürfen die Asylsuchenden aufgrund einer geographischen Restriktion die Inseln nicht verlassen – damit war die humanitäre Dauerkrise, deren Symbol das 2020 abgebrannte Lager Moria wurde, vorprogrammiert.

Die Ablehnung als „unzulässig“, da die Türkei für sie ein „sicherer Drittstaat“ sei, wird in der Praxis nur für syrische Asylsuchende angewendet. Obwohl sie in der Türkei keinen vollen Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bekommen können, häufig am Rand der Gesellschaft leben und es immer wieder zu Abschiebungen nach Syrien kommt, wird die Behauptung, die Türkei sei für Syrer:innen sicher, von Griechenland und der EU aufrecht erhalten7. Syrische Flüchtlinge sitzen damit auf den griechischen Inseln in der Falle: Sie können nicht zurück, werden aber auch nicht voran gelassen, da ihr Asylantrag als „unzulässig“ abgelehnt wurde.

Die „Willkommenskultur“ von 2015 in Deutschland

In Deutschland gab es 2015 eine beeindruckende Solidarität in den Dörfern, Städten und Kommunen mit den ankommenden Menschen. Viele Menschen engagierten sich spontan vor Ort und versuchten zu helfen, wo es ging. Merkels eigentlich simpler Satz „Wir schaffen das“ vom 31. August 2015 ging in die Geschichte ein. Auf europäischer Ebene arbeitet die Bundesregierung aber schon an der folgenden Abschottung.

Syrer:innen stellten die größte Flüchtlingsgruppe dar, sowohl 2015 als auch 2016 machten sie je über ein Drittel aller Asylsuchenden aus. Da die Schutzbedürftigkeit bei ihnen auf der Hand lag und um das überlastete Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu entlasten, wurden die Asylverfahren syrischer, eritreischer und religiöser Minderheiten aus dem Irak in sogenannten schriftlichen Verfahren entschieden und die Betroffenen bekamen eine Flüchtlingsanerkennung. Im Gegensatz zu vielen andern wurden ihre Verfahren damit relativ schnell entschieden, was für sie zumindest schnelle Klarheit, die Möglichkeit zum Familiennachzug und zumindest theoretisch auch andere Verbesserungen wie bei der Unterbringung bedeutete.

„Während Syrer:innen grundsätzlich als schutzbedürftig in Deutschland gesehen und entsprechend behandelt wurden, wurden andere Asylsuchende als „Wirtschaftsflüchtlinge“ stigmatisiert.“

Während Syrer:innen grundsätzlich als schutzbedürftig in Deutschland gesehen und entsprechend behandelt wurden, wurden andere Asylsuchende als „Wirtschaftsflüchtlinge“ stigmatisiert. Für sie wurden mit dem Asylpaket I noch im Herbst 2015 Verschlechterungen eingeführt, wie die Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro als „sichere Herkunftsstaaten“.

Bittere Realität: Aussetzung des Familiennachzugs ab 2016

Im März 2016 kam es mit dem Asylpaket II zu einer Gesetzesverschärfungen, die für eine Vielzahl syrischer Geflüchteter dramatische Konsequenzen hatte: Der Familiennachzug für sogenannte „subsidiär Schutzberechtigte“ wurde für zwei Jahre vollständig ausgesetzt. Die Aussetzung wurde auch damit gerechtfertigt, dass die Aussetzung syrische Flüchtlinge gar nicht betreffen würde, da diese vollen Flüchtlingsschutz erhalten würden – doch schon damals war absehbar, dass sich genau dies ändern würde, da das Bamf mittlerweile auf reguläre Asylverfahren umgestellt hatte. Und so kam es auch: 2015 erhielten noch 99,7 Prozent aller Syrer:innen den vollen Flüchtlingsschutz, im Jahr 2016 bekamen nur noch 58 Prozent der syrischen Antragsteller:innen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bzw. dem Grundgesetz, 42 Prozent erhielten subsidiären Schutz. Im Jahr 2017 wurden 38 Prozent der syrischen Antragsteller:innen nach der GFK bzw. dem Grundgesetz anerkannt, dagegen erhielt mit 61 Prozent die Mehrheit den subsidiären Schutz.

Rückblickend hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im November 2020 festgestellt, dass viele dieser Entscheidungen zu restriktiv waren. Denn eine große Gruppe derjenigen, die nur noch subsidiären Schutz erhalten haben, waren syrische Kriegsdienstverweigerer. In seiner Entscheidung EZ gegen Deutschland hielt der EuGH fest, dass eine starke Vermutung besteht, dass der Mehrheit der syrischen Kriegsdienstverweigerer eine Flüchtlingsanerkennung zustehen würde – entgegen der Entscheidungspraxis des BAMF und vieler deutscher Verwaltungsgerichte.

„Zwei Jahre lang wurde also Tausenden Menschen verwehrt, ihre Familienangehörigen sicher und legal nach Deutschland zu bringen.“

Zwei Jahre lang wurde also Tausenden Menschen verwehrt, ihre Familienangehörigen sicher und legal nach Deutschland zu bringen. In vielen Fällen mussten die Ehepartner:innen und Kinder im Herkunftsland, zum Teil im Bürgerkrieg, oder in Flüchtlingslagern in Nachbarländern ausharren. Oder sie machten sich selbst auf den lebensgefährlichen Weg nach Europa, blieben zum Teil in den Elendslagern auf den griechischen Inseln hängen. Alle Hoffnung galt dem 18. März 2018, ab dem die Regelung auslaufen und ihr Recht auf Familiennachzug wiederhergestellt sein sollte.

Doch stattdessen einigten sich CDU/CSU und SPD nach einem öffentlichen Streit in ihrem Koalitionsvertrag darauf, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten dauerhaft einzuschränken. Mit dem Familiennachzugsneuregelungsgesetz, das am 1. August 2018 in Kraft trat, wurde § 36a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeführt, der ein Kontingent von maximal 1.000 Visa pro Monat für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vorsieht. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Familiennachzug schließt das Gesetz nun ausdrücklich aus. Der Nachzug wird vielmehr nur aus humanitären Gründen im Einzelfall gewährt.

Viele Syrer:innen warten deswegen weiterhin darauf, mit ihren Angehörigen in Deutschland vereint zu werden.

2021: Abschiebungen um jeden Preis?

Die syrische Diktatur zwang schon vor dem Bürgerkrieg viele Menschen zur Flucht. Trotzdem vereinbarte Deutschland 2008 ein Rückübernahmeabkommen mit Syrien und schob bis zum April 2011 auch in das Land ab. Pro Asyl kritisierte schon damals die Kooperation mit Assad, die die Menschen der Gefahr der Folter bei Rückkehr aussetzte8.

10 Jahre nach Beginn des Bürgerkrieges und etwas über fünf Jahre nach der großen Fluchtbewegung wollen viele europäische Länder anscheinend das Thema syrische Flüchtlinge für sich abhaken. Der Bürgerkrieg sei weitestgehend vorbei, die Sicherheitslage vor Ort besser, so heißt es in immer mehr Hauptstädten. Das lässt außer Acht, dass mit Assad weiterhin der gleiche Diktator an der Macht ist, der Menschen willkürlich inhaftieren und foltern lässt. Eine sichere Rückkehr kann niemandem garantiert werden. Auch ist die humanitäre Lage in Syrien sehr schlecht, mehr als 90 Prozent der Bevölkerung leben nach Schätzungen unter der Armutsgrenze, mehr als zwölf Millionen Menschen hätten keinen regelmäßigen Zugang zu ausreichend Nahrung. Abschiebungen nach Syrien sind völkerrechtswidrig, sie verstoßen gegen das Verbot von Folter und anderer unmenschlicher Behandlung (Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention).

„Doch in Deutschland ist der bisher geltende Abschiebungsstopp nach Syrien zum Jahresende 2020 ausgelaufen, zumindest in der Theorie sind Abschiebungen wieder möglich.“

Doch in Deutschland ist der bisher geltende Abschiebungsstopp nach Syrien zum Jahresende 2020 ausgelaufen, zumindest in der Theorie sind Abschiebungen wieder möglich. Auch wenn dies die meisten Syrer:innen in Deutschland nicht betrifft, da sie einen sicheren Aufenthaltsstatus haben, so schürt es Angst in der Community und sendet ein fatales Signal der Normalisierung des Assad-Regimes. Laut Recherchen sollen nun auch wieder diplomatische Kontakte zum Assad-Regime aufgenommen werden, um Abschiebungen zu ermöglichen. Erste Schritte, mit denen Kriegsverbrecher Assad wieder salonfähig gemacht wird.

Dänemark geht derweil noch einen Schritt weiter, laut Medienberichten wurden dort 94 Syrer:innen die Aufenthaltserlaubnis entzogen oder nicht verlängert, da Damaskus sicher sei und sie zurückkehren könnten. 59 Syrer:innen, darunter auch 10 Minderjährige, wurden bereits in sogenannte Ausreisezentren gebracht. Die dänische Praxis ist ein gefährlicher Präzedenzfall, wie auch Human Rights Watch kommentiert.

10 Jahre nach Beginn des Konfliktes: Die Lage von syrischen Flüchtlingen heute

Die Lage von Menschen, die innerhalb der letzten 10 Jahre aus Syrien geflüchtet sind, ist auch heute noch extrem unterschiedlich. Bei vielen passt das Label „Flüchtling“ gar nicht mehr, sie sind in ihrem Zufluchtsland gut angekommen, studieren oder arbeiten. Viele Syrer:innen, die 2015 nach Deutschland gekommen sind, haben die Aussicht auf eine Niederlassungserlaubnis oder sogar schon auf eine Einbürgerung.

Doch für manche ist kein Traum von Europa in Erfüllung gegangen. Im krassen Gegensatz zur einem sicheren Aufenthalt sitzen Anfang März 2021 noch 2.640 Syrer:innen im Elend der griechischen Inseln fest. Doch auch bei Anerkennung lebt es sich für Flüchtlinge in Griechenland schwierig. Da es kaum staatliche Unterstützung gibt, droht ihnen die Obdachlosigkeit und Verelendung. Manche ziehen deswegen weiter in andere EU-Länder wie nach Deutschland. Hier droht ihnen dann aber die Abschiebung zurück nach Griechenland – ein Ankommen wird unmöglich gemacht. Obwohl das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Januar dieses Jahres feststellte, dass anerkannte Schutzberechtigte nicht nach Griechenland zurückgeschickt werden dürfen, hat die Bundesregierung ihren Kurs bislang nicht geändert.

„In der Türkei leben weiterhin mit über 3,6 Millionen die meisten syrischen Flüchtlinge weltweit. Wie auch im Libanon hat sich die öffentliche Wahrnehmung in den letzten Jahren stark gedreht und es überwiegen mittlerweile negative Einstellungen.“

Gerade auch in den Nachbarländern Syriens ist die Lage von syrischen Flüchtlingen weiterhin sehr problematisch. Im Libanon hat sich die Lage insgesamt im Land verschärft: Die Wirtschaft schrumpft, die Inflation für Lebensmittel liegt bei mehr als 200 Prozent, hinzu kommt die Corona-Krise und natürlich die heftige Explosion im Hafen von Beirut vom 4. August 2020 und deren Auswirkung. Das führt laut UN-Organisationen dazu, dass die extreme Armut unter syrischen Flüchtlingen enorm gestiegen ist: Lebten 2019 schon 55 Prozent der 1,5 Millionen syrischen Flüchtlinge im Libanon unter der Grenze für extreme Armut, waren es 2020 unglaubliche 89 Prozent. Diese schwierige wirtschaftliche Lage sowie der Ausfall von Schulunterreicht aufgrund der Pandemie führt auch zu einem Anstieg der Kinderarbeit, von 2,6 Prozent in 2019 zu 4,4 Prozent im letzten Jahr. Weiterhin sind 70 Prozent der syrischen Flüchtlinge ohne legalen Aufenthalt im Libanon, was ihre Situation enorm schwierig macht. Der Finanzierungsbedarf von UNHCR wurde im Jahr 2020 wieder nur zu 57 Prozent gedeckt9.

In der Türkei leben weiterhin mit über 3,6 Millionen die meisten syrischen Flüchtlinge weltweit. Wie auch im Libanon hat sich die öffentliche Wahrnehmung in den letzten Jahren stark gedreht und es überwiegen mittlerweile negative Einstellungen10. Die türkische Regierung, die zum negativen Diskurs gegen Flüchtlinge in der Türkei beisteuert, hat es sich u.a. deswegen schon länger zum Ziel gemacht, syrische Flüchtlinge in einer von der Türkei kontrollierten Zone in Syrien anzusiedeln11. Im Jahr 2019 kam es bereits zu einer Vielzahl an völkerrechtswidrigen Abschiebungen nach Syrien12. Nach mehreren völkerrechtswidrigen militärischen Interventionen in Syrien und Vertreibungen der ansässigen kurdischen Bevölkerung, kontrolliert die Türkei mehrere Gebiete in Grenznähe. So leben mittlerweile angeblich mehr Syrer:innen unter der Kontrolle von Erdoğan als von Assad. In der bei SWP zitierten Studie gaben aber nur 6 Prozent der Syrer:innen an, sich einen Umzug in eine solche Zone vorstellen zu können. Die meisten gaben an nur nach Syrien zurückkehren zu wollen, wenn Assad nicht mehr an der Macht ist.

  1. Siehe z.B. Zahlen vom Syrian Observatory for Human Rights
  2. Amnesty International, „I want a safe place“, Bericht vom Februar 2016
  3. Alle Zahlen aus der UNHCR-Statistik
  4. Pro Asyl Tätigkeitsberichte 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015
  5. Pro Asyl zur Balkanroute, 2016
  6. Pro Asyl zu Idomeni, 2016
  7. Warum die Türkei deswegen kein „sicherer Drittstaat“ ist hat Pro Asyl hier dargelegt
  8. Pro Asyl Tätigkeitsbericht 2010/2011
  9. Stand 05. Januar 2021
  10. Siehe Umfrage zitiert bei SWP, Februar 2020
  11. Siehe z.B. Punkt 9 im EU-Türkei Deal
  12. Dokumentiert von Amnesty International und Human Rights Watch
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