Berlin

Müller verteidigt Klageankündigung zum Neutralitätsgesetz

Berlins Bürgermeister Michael Müller verteidigt im Kopftuchstreit den angekündigten Gang zum Bundesverfassungsgericht. Er stehe aller Kritik zum Trotz hinter dem sogenannten Neutralitätsgesetz.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hat die Klageankündigung der Bildungsverwaltung zum Neutralitätsgesetz trotz unterschiedlicher Meinungen im Senat verteidigt. Dass sich der rot-rot-grüne Senat kontrovers mit dem Thema auseinandersetzt, finde er richtig. „Es geht auch um viel“, sagte Müller am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Er finde es richtig, auf Basis unterschiedlicher Bewertungen die nächsten gemeinsamen Schritte zu erörtern.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte angekündigt, trotz gegenteiliger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (AZ: 8 AZR 62/19) am Neutralitätsgesetz festhalten und dafür vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) ist stattdessen für eine Novellierung des Gesetzes. Es verbietet das Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke im öffentlichen Dienst und in Schulen.

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Wie aus einem Schreiben der Senatsverwaltung vom aus September 2017 zur Anwendung des Neutralitätsgesetztes allerdings hervorgeht, soll das Verbot explizit auf das Kopftuch angewendet werden. Religiöse Symbole hingegen, etwa ein Kreuz als Halskette, dürften getragen werden. Das Gesetz ist auch deshalb umstritten.

Es gehe um staatliche Neutralität

Das Thema gehe über den Schulalltag hinaus, sagte Müller. Es gehe um staatliche Neutralität in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens, ob Kopftuch oder Kreuz, Schule oder Gerichtssaal. Zwar habe die Religionsfreiheit einen hohen Stellenwert, es gebe aber auch staatliche Institutionen, „wo uns die Neutralität wichtig ist“. Er stehe „nach wie vor voll hinter diesem Neutralitätsgesetz“.

Klar sei aber auch, dass sich der Senat mit der Rechtsprechung auseinandersetzen müsse. So seien einige Klagen gegen das Gesetz erfolgreich gewesen. Dies könne der Senat nicht ausblenden. Daher sei das Ausschöpfen aller juristischen Möglichkeiten wichtig, um Rechtssicherheit für die weiteren Schritte zu bekommen. (epd/mig)