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Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) (Archiv)

5.300 statt 12.000

Weniger Familiennachzug zu Flüchtlingen als von Seehofer befürchtet

Bundesinnenminister Seehofer hatte bis zu 300.000 Familiennachzüge zu subsidiär Schutzberechtigten prognostiziert. Daraufhin wurde ein monatliches Maximal-Kontingent von jährlich 21.000 Nachzügen vereinbart. Wie das Ministerium jetzt mitteilt, kamen deutlich weniger.

Donnerstag, 21.01.2021, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 21.01.2021, 11:14 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Deutschland hat im vergangenen Jahr viel weniger Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte gewährt, als rechtlich möglich wäre. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die dem MiGAZIN vorliegt.

Insgesamt haben 5.311 Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten ein Visum bekommen, um im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland zu kommen. Die Bundesregierung hatte sich im Herbst 2018 darauf geeinigt, dass monatlich bis zu 1.000 Personen nachkommen können, also 12.000 pro Jahr. Im vergangenen Jahr kamen also weniger als halb so viele Familienangehörige wie ursprünglich gedacht.

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Seehofers Prognose

Die Innenexpertin der Linkspartei, Ulla Jelpke, erklärte, die niedrige Zahl beim Familiennachzug sei nicht nur den Auswirkungen der Pandemie geschuldet. Dies zeigten die Zahlen zum ersten Quartal 2020, in dem nur 1.921 statt der 3.000 möglichen Visa erteilt wurden. Sie verwies darauf, dass viele Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie erst ab dem Ende des ersten Quartals beschlossen wurden.

Bereits das monatliche Tausenderkontingent war ein Kompromiss, der mit der Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Familiennachzug einherging, wie Jelpke kritisierte. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte seine Befürchtung geäußert, dass bis zu 300.000 Familienangehörige zu subsidiär Schutzberechtigten nachziehen könnten. Infolge dieser Politik wurde Anfang 2016 das Recht auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zunächst für zwei Jahre ausgesetzt, später endgültig abgeschafft. Stattdessen wurde der nach wie vor geltende kontingentierter Nachzug geregelt.

Jelpke fordert Rechtsanspruch

Seehofers „Prognose hat sich nicht einmal ansatzweise bestätigt“, kritisiert Jelpke. Seit August 2018 wurden insgesamt 19.056 Familiennachzugsvisa erteilt, für 11.400 Personen liegen noch entsprechende Terminanfragen vor.

Jelpke forderte, den Rechtsanspruch auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte uneingeschränkt wiederherzustellen. „Das Recht auf Familienleben ist ein Grundrecht, und für die Betroffenen ist es existenziell, ihre engsten Angehörigen nachholen zu können. Auch für die schnellere Integration der hier anerkannten Flüchtlinge ist das wichtig“, erklärte die Linken-Politikerin. (epd/mig) Aktuell Politik

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