Berlin

Gesetz für Migrantenquote im öffentlichen Dienst

Berlin will als erstes Bundesland eine Migrantenquote von 35 Prozent für den öffentlichen Dienst. Bei gleicher Eignung sollen Menschen mit Einwanderungsgeschichte bevorzugt eingestellt werden, wenn sie unterrepräsentiert sind. Juristisch und politisch ist das Gesetz aber umstritten.

Als erstes deutsches Bundesland will Berlin eine Migrantenquote im öffentlichen Dienst einführen. Medienberichten zufolge ist eine Migrantenquote von 35 Prozent geplant. Die Quote solle für die Landesverwaltung und für alle Landesunternehmen wie die Stadtreinigung BSR oder den Nahverkehr BVG gelten, aber auch für Stiftungen, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Laut „Tagesspiegel“ soll das Gesetz noch bis zur Wahl im September beschlossen werden.

„Wir haben den Anspruch, dass alle Menschen in dieser Stadt die gleichen Chancen haben“, sagte Berlins Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) der Zeitung. Strukturelle Diskriminierung werde nicht hingenommen. Deshalb müsse man das Partizipations- und Integrationsgesetz reformieren. Die Vielfalt müsse sich in der öffentlichen Verwaltung widerspiegeln, sagte Breitenbach weiter: „Festgelegte Regeln und eine klare Förderung in Form einer Quote sind nötig, damit mehr Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung eingestellt werden.“

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Weiche Quote

Der Senat will laut Zeitung eine „weiche Quote“ einführen, die sich nach dem Anteil der Migranten an der Gesamtheit der Berliner richtet – das sind heute den Angaben zufolge 35 Prozent. Bei Auswahl- und Einstellungsverfahren sollen Migranten künftig bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden, wenn sie in einer Verwaltung unterrepräsentiert sind.

Wie viele Verwaltungsmitarbeiter einen Migrationshintergrund haben, ist unbekannt; Schätzungen gehen von etwa 12 Prozent aus. Geplant ist der Vorlage zufolge deshalb auch die Erfassung. Dies soll jedoch freiwillig sein aufgrund juristischer Bedenken.

Debatte um Gesetz

Ob das geplante Gesetz insgesamt einer richterlichen Prüfung standhalten würde, ist ungewiss. Es ist deutschlandweit einzigartig. Die Integrationsbeauftragte des Landes Berlin, Katarina Niewiedzial, sieht die Quote durch deutsche und europäische Antidiskriminierungsgesetzgebung gedeckt. „Für unterrepräsentierte Gruppen dürfen positive Maßnahmen ergriffen werden, um sie zu fördern“, sagt sie dem „Tagesspiegel“.

Auch politisch scheint das Vorhaben noch nicht in trockenen Tüchern zu sein. Wie erste Reaktionen nach dem Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs zeigen, regt sich schon Widerstand. Frank Zimmermann etwa, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter: „Ziemlich kühn, dass Elke Breitenbach und die Integrationsbeauftrage im Tagesspiegel verkünden, R2G plane eine 35-Prozent-Quote für Migranten im Öffentlichen Dienst und eine Bevorzugung bei der Einstellung. Die SPD-Fraktion hat das jedenfalls nicht beschlossen.“ Präferiert werde dort lediglich eine „Zielvorgabe“.

Opposition kritisiert Pläne

Kritik ernteten die Gesetzespläne auch von der Opposition. FDP-Fraktionsvorsitzenden Sebastian Czaja zufolge bekämpft eine Quote „immer nur das Symptom, nicht die Ursache.“ Und Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der Union, attestiert im „Tagesspiegel“ den Plänen Verfassungswidrigkeit. „Allein Leistung, Eignung und Befähigung dürfen eine Rolle spielen. Hier wird zudem noch unter dem Denkmantel der Antidiskriminierung tatsächlich jeder diskriminiert, dessen Vorfahren hier etwas länger leben.“

Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch hingegen verteidigt im „Tagesspiegel“ das geplante Gesetz: „Wer schon weiche Zielvorgaben wie in diesem Entwurf ablehnt, dessen Gesellschaftsbild ist modernisierungsbedürftig und nicht auf der Höhe der Zeit.“

Gesetz ohne Integration

Neuland betritt das Gesetz auch sprachlich: Das Wort „Integration“ kommt im gesamten Entwurf kein einziges Mal vor. „Wir arbeiten an einem Paradigmenwechsel in den Begrifflichkeiten“, sagt Niewiedzial der Zeitung. Das Wort Integration sei „nicht mehr zeitgemäß“. Die gesamte Gesellschaft sei von Migration geprägt. „Deshalb spreche ich gerne von Migrationsgesellschaft.“

Und an die Stelle des „Migrationshintergrundes“ rückt im Gesetz vielfach die „Personen mit Migrationsgeschichte“. Hintergrund: Der Begriff „Migrationshintergrund“ erfasst nur Menschen, die statistisch betrachtet Migranten sind. Jene, die auch ohne den sogenannten „Migrationshintergrund“ rassistisch diskriminiert werden und denen „nach eigenen Angaben ein Migrationshintergrund zugeschrieben“ wird – etwa durch Hautfarbe, Sprache, Namen oder Religion -, bleiben außen vor. (epd/mig)