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Universität © ninastoessinger auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Rassismus an Hochschulen

Deutschland muss sich strukturellem Rassismus stellen

Was ist noch Meinungsfreiheit und wo beginnt Rassismus? Diese Frage sorgt an Hochschulen immer wieder für Diskussionen. MiGAZIN sprach mit Prof. Dr. Julia Reuter von der Humanwissenschaftlichen Fakultät und Dr. Monica van der Haagen-Wulff vom Institut für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften an der Universität zu Köln über die Grenzen und was bei Überschreitung zu tun ist.

Donnerstag, 27.08.2020, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 26.08.2020, 15:42 Uhr Lesedauer: 10 Minuten  |  

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder über die Rede- und Meinungsfreiheit an Universitäten debattiert. Wie haben Sie diese Diskussionen erlebt?

Julia Reuter und Monica van der Haagen-Wulff: Die Diskussion um Rede- und Meinungsfreiheit an Hochschulen ist in den letzten Jahren im deutschsprachigen Raum populär geworden. Populär bedeutet, sie wird vor allem auch als öffentliche Debatte in den überregionalen Zeitungen und Magazinen geführt. Dabei wird unter dem Begriff ‚Meinungsfreiheit‘ zum Teil sehr Unterschiedliches verhandelt. Vorwiegend aber die Fragen, wer an der Hochschule über was sprechen dürfe oder wie mit rechtspopulistischen Stimmen und Positionen umzugehen sei.

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Aufmerksamkeit bekommen vor allem jene Fälle, in denen Mitglieder der Hochschule Personen die Aussagen wie „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ treffen oder wie selbstverständlich Begriffe wie „kriminelle Flüchtlinge“ verwenden, widersprechen und/oder diese von Veranstaltungen ausschließen. Darin ein Zeichen für die „Gefahr der Meinungsfreiheit an Hochschulen“ zu sehen, geht jedoch am Sachverhalt vorbei.

Unseres Erachtens sind dies zuallererst Themen, die im Kontext eines strukturellen Rassismus und Diskriminierung verhandelt werden müssen und Fragen der Menschen- und Grundrechte, der Menschenwürde wie auch der Freiheit wie Verantwortung in der wissenschaftlichen Praxis berühren.

Wie macht sich diese Diskussion im Hochschulalltag bemerkbar?

In der Diskussion wird meistens über exponierte Fälle diskutiert, z.B. über Personen des öffentlichen Lebens, die aufgrund ihrer rechtspopulistischen Positionen an Hochschulen ausgeladen wurden. Dies wurde immer wieder als Ausdruck fehlender Meinungsfreiheit gewertet.

„Über die Vielzahl an unentdeckten, nicht-öffentlichen Vorfällen von Diskriminierung bzw. über tagtägliche menschenverachtenden Äußerungen im Hörsaal, die Zugewanderte, Geflüchtete, Muslim:innen, Sinti:zze und Rom:nja, Juden und Jüdinnen u.a. beleidigen und angreifen, erfahren wir vergleichsweise wenig.“

Über die Vielzahl an unentdeckten, nicht-öffentlichen Vorfällen von Diskriminierung bzw. über tagtägliche menschenverachtenden Äußerungen im Hörsaal, die Zugewanderte, Geflüchtete, Muslim:innen, Sinti:zze und Rom:nja, Juden und Jüdinnen u.a. beleidigen und angreifen, erfahren wir vergleichsweise wenig. Dabei gibt es sie, wie die zahlreichen Beschwerden von Opfern rassistischer und menschenfeindlicher Diskriminierung auf Uniblogs und an Anlaufstellen dokumentieren.

Was vermissen Sie in der öffentlichen Debatte?

Wir vermissen eine angemessene gesellschaftliche Kontextualisierung und rassismuskritische Auseinandersetzung mit Macht- und Herrschaftsverhältnissen und dekolonialen Themen in gesellschaftlichen Zusammenhängen und Strukturen. Wer spricht aus welcher Machtposition heraus? Welche Person ist in einer Position, die es ihr erlaubt, diskriminierende rassistische Aussagen zu tätigen? Welche Person kann durch solche Aussagen verletzen und die eigenen Privilegien durchzusetzen? Und wer nicht? Menschen, die nicht vom strukturellen Rassismus oder anderen Formen von Diskriminierung betroffen sind, haben das Privileg, die Gewalt, die davon ausgeht, nicht wahrnehmen und nicht spüren zu müssen.

Die Strategie der rechtspopulistischen Opfer-Täter-Umkehr wird unserer Meinung nach viel zu wenig beachtet. Rechtspopulistische Akteur:innen wählen die Opfer-Täter-Umkehr dann, wenn sie darauf hingewiesen werden, dass ihre Aussagen diskriminierend und menschenverachtend seien. Als Reaktion darauf behaupten sie, ihre Meinungsfreiheit werde eingeschränkt. Zu wenig thematisiert wird auch die Tatsache, dass nur jene Menschen, die strukturell von Macht profitieren, diese Macht auch ausüben und damit strukturell erfolgreich sein können.

Unterscheidet sich die Meinungsfreiheit an Hochschulen bzw. in der Wissenschaft von der Meinungsfreiheit in den Medien, auf der Straße oder am Stammtisch?

Ja, sie sollte sich zumindest unterscheiden. Denn die Wissenschaft hat sich selbst explizite Spielregeln gegeben, an denen sich ein wissenschaftlicher Diskurs orientieren. Meinungspluralismus, Diskussionsfreudigkeit und Bereitschaft, Konflikte und Streit zuzulassen und durchzuarbeiten, ist in demokratischen Gesellschaften und in der Wissenschaft nicht nur zu begrüßen, sondern absolute Voraussetzung für gesellschaftliches Zusammenleben.

Es reicht jedoch nicht aus, mit „bloßen“ Meinungen (z.B. Thesen, Hypothesen, Vermutungen) zu argumentieren, sondern diese sollten mit wissenschaftlichen Analysen, Befunden und Quellen abgeglichen, untermauert oder auch re- oder dekonstruiert werden. In Anlehnung an die critical race-Theoretiker:in bell hooks geht es jedoch auch darum, Wissen, unabhängig davon, ob es auf Erfahrungen oder Theorien basiert, nicht so einzusetzen, dass es ein „Todschlagargument“ wird, das kein weiteres Gespräch möglich macht.

„Das bedeutet, dass auch Dinge klar benannt werden. Wenn etwa jemand im Seminar sagt, ‚der Islam gehört nicht zu Deutschland‘, aber eine Muslima mit Kopftuch im Raum protestierend fragt, ob sie denn nicht auch zu Deutschland gehört, obwohl sie dort geboren und aufgewachsen ist, und ihr dann entgegnet wird, dass sie damit aber nicht gemeint sei, dann steht die Frage im Raum: Wer denn sonst? Was passiert hier gerade?“

Es gilt also immer zu beachten, dass Erfahrungen und Meinungen in der Wissenschaft nicht einfach so im Raum stehen bleiben dürfen, wie eventuell am Stammtisch, auf der Straße oder gar in sozialen Netzwerken (Stichwort: fake news). Im Gegenteil: Erfahrungen und Meinungen müssen aufgegriffen, analysiert, dekonstruiert und diskutiert werden. Wenn dies nicht geschieht, bleibt die Differenzierung zwischen einer „bloßen“ Meinung und einer diskriminierenden oder rassistischen Äußerung oder Meinung verschwommen, und aus dieser Verschwommenheit heraus bildet sich eine rechtspopulistische Opfer-Täter Umkehr, die sich einem angemessenen wissenschaftlichen Analyseverfahren entzieht. Die Anklage besteht in der Empörung darüber, nicht alles sagen zu dürfen, was menschenrechtverletzend ist. Daraus resultiert dann der Vorwurf, man werde in der eigenen Freiheit eingeschränkt. Diese Empörung kann nur dann verteidigt werden, wenn das, was gesagt wird, als harmlos und berechtigt verstanden wird. Dem gilt es zu widersprechen; dies muss wissenschaftlich benannt und aufgedeckt werden.

Rechte Positionen und Interessensgruppen dringen in vielen Bereichen des Lebens immer weiter vor. Gibt es solche Entwicklungen auch an Hochschulen?

Erinnert sei zunächst an Kampagnen, denen einige Schulen ausgeliefert waren. Im September 2018 schalteten beispielsweise einige AfD-Fraktionen in Bundesländern und Stadtstaaten sog. Lehrer:innenmeldeportale. Mit dieser Kampagne wurden Schüler:innen und auch Eltern dazu aufgefordert, Lehrer:innen zu melden bzw. zu denunzieren, denen man eine Verletzung der politischen Neutralität unterstellte. Bei den betroffenen Lehrer:innen handelte es sich in der Regel um jene, die das Themenfeld Rassismus, Rechtspopulismus bzw. Rechtsextremismus und AfD kritisch in ihrem Unterricht behandelten. Zeitgleich zu den Lehrer:innenmeldeportalen wurde in Baden-Württemberg ein Portal freigeschaltet, das unter der Überschrift firmierte: „Mein Prof. hetzt“. Mit diesem Portal rief ein AfD-Landtagsabgeordneter Studierende dazu auf, unliebsame Professor:innen zu denunzieren. Die Studierenden sollten nicht nur die Namen der Beschuldigten, sondern auch Fotos der inkriminierten Personen und weitere Materialien (Audio, Screenshots, Klausuren etc.) für angedrohte Veröffentlichungen hochladen.

Problematisch ist nicht nur, wie einzelne Parteien an Schulen und Hochschulen ein Klima der Angst geschürt haben; besorgniserregend ist auch, wie es rechtspopulistischen und rechtsextremen Akteur:innen immer wieder gelingt, den Begriff der politischen Neutralität zu missbrauchen. Dies erreichen sie, indem sie die Behauptung in die Welt setzen, dass Lehrkräfte nicht befugt seien, sich gesellschaftspolitisch zu positionieren.

Wo sehen Sie in dieser Situation die Rolle von den Lehrkräften? Sollen sie korrigierend eingreifen oder Meinungspluralismus zulassen, der in der Wissenschaft ja ausdrücklich erwünscht ist und sogar angestrebt wird?

Keine Lehrkraft oder Dozent:in darf neutral sein, wenn rassismus- und sexismusrelevante oder heterosexistische Positionen von Schüler:innen, Studierenden oder Kolleg:innen getätigt werden. Dies ist beispielsweise auch im Beamtenrecht dokumentiert, dort heißt es: „Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.“. Jede Lehrkraft und jede:r Dozent:in ist aufgefordert, sich im Sinne der Menschenrechte und des Grundgesetzes zu positionieren, wenn die Würde einer Person bzw. sozialen Gruppen verletzt wird.

„Die Verantwortung liegt bei uns allen. Niemand kann sich dann strenggenommen auf die individuelle Positionierung: ‚ich bin ein guter Mensch, ich kann nicht rassistisch sein‘, zurückziehen. Schließlich sind wir alle von rassistischen Strukturen und Institutionen sozialisiert und dementsprechend alle in der Verantwortung…“

Das bedeutet, dass auch Dinge klar benannt werden. Wenn etwa jemand im Seminar sagt, „der Islam gehört nicht zu Deutschland“, aber eine Muslima mit Kopftuch im Raum protestierend fragt, ob sie denn nicht auch zu Deutschland gehört, obwohl sie dort geboren und aufgewachsen ist, und ihr dann entgegnet wird, dass sie damit aber nicht gemeint sei, dann steht die Frage im Raum: Wer denn sonst? Was passiert hier gerade? Kann oder soll diese ausgrenzende Aussage unkommentiert stehen gelassen werden? Wenn Lehrkräfte sich auf die in der kritischen Rassismustheorie prominente Definition von „Kulturrassimus“ oder „Neo-Rassismus“ nach Balibar beziehen, erkennen sie die Verletzungen an, die in dieser Aussage stecken, da solche Äußerungen von der Unterscheidung zwischen „höher- bzw. minderwertiger“ Kultur oder auch von einer „Unvereinbarkeit von Kulturen“ ausgehen.

Und wie reagieren Lehrkräfte in solchen Situationen?

Viele Lehrkräfte fühlen sich unwohl dabei, klare Worte zu finden, gerade wenn es sich um die Thematisierung von Rassismus handelt. Die deutsche Geschichte hat daran ihren Anteil, denn es wirkt mitunter so, als ob Rassismus seit der Shoah im öffentlichen Sprechen nicht mehr existieren darf. Dabei tut man niemanden einen Gefallen, wenn man primäre rassistische Verletzungen mit Redewendungen wie: „Sei doch nicht so empfindlich“, „Das war nur ein Witz“ oder ‚“Dich meine ich nicht“ de-thematisiert und damit der Person das Erleben und die Existenz der Verletzung abspricht und unsichtbar macht. In der kritischen Rassismusforschung spricht man dann von einem sekundären Rassismus.

Könnte die Politik etwas zur Lösung des Problems beitragen oder stehen die Hochschulen selbst in der Pflicht?

Es geht darum, sowohl in der Politik als auch an den Hochschulen, eine Sprache zu finden, um schwierige, diskriminierende oder gar rassistische Strukturen und Positionen zu thematisieren. In diesem Sinne kann es zunächst einmal notwendig sein, eine Art „Tabubruch“ zu begehen, um diese erst einmal als solche zu benennen und verorten. Autor:innen aus der rassismuskritischen Bildung, aus Postkolonialismus oder einer intersektionalen Sozialwissenschaft machen hier schon seit längerem gute Angebote, um in diesem Prozess eine Sprache zu finden, die das Unsagbare sagbar und sichtbar macht – und in einem weiteren Zuge auch analysierbar und dekonstruktionsfähig. Durch ihre Arbeiten und Verfahren lernen wir, aus welchen gesellschaftlichen Strukturen und geschichtlichen Sozialisierungsprozessen rassistisches Wissen gewachsen und wie tief es uns allen im Körper und Geist eingeschrieben und verankert ist.

Die Verantwortung liegt bei uns allen. Niemand kann sich dann strenggenommen auf die individuelle Positionierung: „ich bin ein guter Mensch, ich kann nicht rassistisch sein“, zurückziehen. Schließlich sind wir alle von rassistischen Strukturen und Institutionen sozialisiert und dementsprechend alle in der Verantwortung, dem etwas entgegenzusetzen und neue, weniger gewaltvolle Strukturen und Mechanismen zu imaginieren und ermöglichen.

„Unter dem schönen Label ‚Diversity‘ muss zukünftig auch das hässliche Phänomen Rassismus behandelt werden.“

Haben Sie konkrete Handlungsvorschläge?

Es ist es wichtig, dass dieses Thema in der politischen Agenda verankert und ernst genommen wird. Das bedeutet aber auch, dass Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden müssen. Bundesprogramme wie z. B. „Demokratie Leben!“ müssten langfristig angelegt sein, um Projektförderungen in diesem Feld langfristig absichern um nachhaltig Wirksamkeit entfalten zu können. Sinnvoll erscheint uns ein Demokratiefördergesetz, um gegen Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus vorgehen zu können. Vor allem in Deutschland ist es dringend geboten, sich dem Problem des strukturellen Rassismus zu stellen – und Rassismus nicht nur bei sogenannten „Problem-Gruppen am Rand der Gesellschaft“ zu suchen, sondern auch in den eigenen Reihen. Quoten von PoC’s und Minderheiten oder Diversitystabsstellen und -programme an Hochschulen sind ein erster Schritt, aber dieser reicht bei Weitem nicht aus.

Diversität im Sinne einer rassismuskritischen und –sensiblen Bildung und Haltung sollte eine echte solidarische Aufgabe aller Angehörigen in der Hochschule sein – sowohl von Hochschulleitung, Lehrenden, nicht-akademisch Beschäftigen wie Studierenden. Unter dem schönen Label „Diversity“ muss zukünftig auch das hässliche Phänomen Rassismus behandelt werden – gerne auch im Streit, aber ohne dabei die Menschen- und Grundrechte außer Acht zu lassen, die natürlich auch im Hörsaal gelten! Aktuell Interview Panorama

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