Corona-Lockerungen

Familiennachzug und Einreise für Schutzsuchende wieder möglich

Die Einreise für Schutzsuchende und Familien ist wieder möglich. Die Bundesregierung hat die seit Mitte März geltenden Corona-Restriktionen aufgehoben. Auch für Saisonarbeiter, ausländische Fachkräfte und Studierende gelten die Lockerungen.

Neue Lockerungen der Corona-Beschränkungen machen eine Einreise von Schutzsuchenden aus bestimmten Drittstaaten wieder möglich. Wie das Bundesinnenministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte, beschloss das Kabinett, dass in Koordination mit anderen europäischen Ländern ab Donnerstag Einreisen aus Drittstaaten mit überschaubaren Infektionsfällen wieder ohne Einschränkungen möglich sind.

Deutschland erlaubt damit grundsätzlich die Einreise aus zunächst elf Staaten: Australien, Georgien, Japan, Kanada, Montenegro, Neuseeland, Südkorea, Thailand, Tunesien, Uruguay und China.

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Möglich ist ab sofort auch der Familiennachzug von Familienangehörigen aus Drittstaaten, unabhängig von der auf EU-Ebene beschlossenen Positivliste. Damit wird das Recht auf Familienleben als dringender Grund anerkannt. Aufgrund der Corona-Maßnahmen wurde der Familiennachzug Mitte März pauschal ausgesetzt.

Jelpke: Verhinderung des Familiennachzugs war verfassungswidrig

„Die pauschale Suspendierung des Familiennachzugs aus Drittstaaten war von Anfang an ein Verstoß gegen den grundrechtlich garantierten Schutz der Familie. Angesichts der Tatsache, dass Hunderttausende deutsche Urlauber aus Drittstaaten zurückgeholt wurden, war das pauschale Verbot des Familiennachzugs zu Drittstaatsangehörigen, insbesondere anerkannten Flüchtlingen, mit Verweis auf die Corona-Pandemie weder notwendig noch glaubwürdig“ “, kommentiert Innenpolitikerin Ulla Jelpke (Linke) die Entscheidung des Ministeriums.

Der Pandemieschutz hätte der Linkspolitikerin zufolge auch mit Quarantäne- und anderen Maßnahmen erfüllt werden können, „wie bei anderen Einreisenden auch“. Insofern sei die Wiederaufnahme des Familiennachzugs keine Großzügigkeit der Regierung, „sondern nur die Beendigung eines menschenrechtswidrigen und familienfeindlichen Zustandes“.

Situation unverheirateter binationaler Paare ungelöst

Nach wie vor ungelöst ist die Situation unverheirateter binationaler Paare. Der Zuzug von Partnern zum Zweck der Eheschließung bleibt weiterhin ausgesetzt. „Das muss jetzt ebenfalls schleunigst geändert werden. Denn auch unverheiratete Partner gehören zur Familie“, erklärt Jelpke.

Im Zuge der Lockerungen dürfen den Angaben nach unter anderem auch ausländische Fachkräfte, Studierende sowie Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft einreisen. Auch Personen, die etwa internationalen Schutz benötigen, können wieder einreisen, ebenso wie Spätaussiedler. Die Staatenliste wird laut Ministerium zweiwöchentlich aktualisiert. (epd/mig)