Bundestag

Gesetz zur Stärkung der Rechte von EU-Arbeitnehmern beraten

EU-Arbeitnehmer sollen in Zukunft Anspruch auf den gleichen Lohn wie Deutsche haben. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der eine EU-Richtlinie umsetzen soll. Linke und Grüne werfen der Regierung vor, hinter den EU-Vorgaben zurückzubleiben.

Die Rechte von Arbeitnehmern aus EU-Ländern, die in Deutschland arbeiten, sollen gestärkt werden. Der Bundestag beriet am Freitag in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wonach EU-Arbeitnehmer künftig Anspruch auf die gleiche Entlohnung wie Deutsche haben sollen, sofern sie in Branchen arbeiten, für die es allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt. Für Arbeitnehmer aus der Europäischen Union, die länger als ein Jahr in Deutschland arbeiten, sollen sämtliche Tarifverträge und Arbeitsschutzbestimmungen gelten.

Mit dem Gesetzentwurf wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Linke und die Grünen warfen der Koalition vor, hinter den EU-Vorgaben zurückzubleiben. Die Verbesserungen kämen nur einer Minderheit zugute. Die meisten EU-Arbeitnehmer arbeiteten in Jobs, die nicht unter allgemeinverbindliche Tarifverträge fallen. Die Linkspartei legte einen eigenen Antrag zur Unterbindung von Lohndumping vor.

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Pascal Meiser (Linke) prangerte systematisches Lohndumping und Ausbeutung nicht nur in Schlachtanlagen, sondern auch auf dem Bau, bei der Paketzustellung oder im Schiffbau an. Das müsse konsequent unterbunden werden. Beate Müller-Gemmeke (Grünen) verlangte, EU-Beschäftigte müssten fair und auf Augenhöhe behandelt werden. Der Gesetzentwurf setze die Richtlinie nicht eins zu eins um. Damit werde eine Chance verpasst. So werde nicht der Gestaltungsspielraum genutzt, ein Verbandsklagerecht einzuführen. Jeder Betroffene müsse weiterhin den steinigen Weg der individuellen Klage einschlagen.

Heil verteidigt seinen Entwurf

Der FDP hingegen gehen die Regulierungen zu weit. Die Liberalen fürchten Nachteile für deutsche Unternehmen.

Arbeitsminister Heil verteidigte die Vorlage. Das Gesetz werde die Rechte entsandter Beschäftigter stärken und dazu beitragen, dass für gleiche Arbeit gleicher Lohn gezahlt werden müsse. Vor dem Hintergrund der Skandale in der Fleischindustrie sagte er: „Wer Freizügigkeit mit Ausbeutung verwechselt, der hat uns zum Gegner“. Der Entwurf wurde zur Beratung in die Ausschüsse des Bundestags überwiesen. (epd/mig)