Einweisung in Psychiatrie

Silvester-Fahrer habe zwar gezielt Ausländer angefahren, aber nicht aus Ausländerhass

Der Fahrer habe seinen Wagen zwar gezielt in Menschengruppen mit ausländischem Aussehen gesteuert, Ausländerhass oder eine rechtsradikale Tat liege nicht vor. Das erklärte der Richter im Fall des Silvester-Fahrers von Bottrop und Essen. Der Angeklagte wurde in eine Psychiatrie eingewiesen.

In der Silvesternacht 2018 steuerte ein 50-Jähriger seinen Wagen in Bottrop und Essen mehrfach auf Menschengruppen, die er für Ausländer hielt. Dabei wurden 14 Menschen verletzt, nur durch Glück gab es keine Todesopfer. Eine Frau schwebte vorübergehend in akuter Lebensgefahr. Die Opfer leiden zum Teil bis heute unter den physischen und psychischen Folgen der Tat.

Vergangenen Woche Mittwoch musste sich der Fahrer vor dem Landgericht Essen für seine Tat verantworten. Angeklagt wurde er unter anderem wegen versuchten Mordes, vollendeter bzw. versuchter gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil mehrerer Geschädigter sowie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Angesichts der Schwere der Tat fiel Richter Simon Assenmacher ein überraschendes Urteil: Der Essener wurde auf unbestimmte Zeit in eine Psychiatrie eingewiesen.

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Richter: Keine rechtsradikale Tat

Dem Richter zufolge war es die Silvesterfahrt die Tat eines „schwer erkrankten Menschen“. Der 50-Jährige habe zwar gezielt Menschen mit ausländischem Aussehen angefahren und deren Tod billigend in Kauf genommen. Dennoch könne ihm kein Ausländerhass unterstellt werden.

Er habe in der Silvesternacht im Zustand einer akuten paranoiden Schizophrenie geglaubt, dass ein Anschlag vorbereitet werde. Deshalb habe er sich beauftragt gefühlt, dies zu verhindern. Er habe sich in einer Mission gewähnt, die Straßen „wie mit einem Staubsauger langsam zu reinigen“, so der Richter. Mithin liege auch kein terroristischer Hintergrund vor. Die Geschädigten seien nicht Opfer eines rechtsradikalen Täters geworden.

Gutachten nach drei Wochen

Laut Urteil war bei dem 50-Jährigen die Fähigkeit, das Unrecht einzusehen, komplett aufgehoben. Aufgrund dieser Schuldunfähigkeit komme eine klassische Bestrafung nicht in Frage. Weil vom ihm aber eine Gefahr ausgehe, müsse er in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden.

Bereits drei Wochen nach der Tat wurde dem Angeklagten in einem Gutachten erheblich verminderte Schuldfähigekit attestiert. Im April 2019 teilte die Staatsanwaltschaft dann endgültig mit, der Täter sei während der Tat schuldunfähig gewesen. (mig)