„1 ZKB 40 m² sofort 394,- 102,- EBK m.F., Laminat, Garage auf Wunsch, an Deutsche…“ So lautete die Anzeige des 81-jährigen Wohnungseigentümers, der in Augsburg Mieter suchte. Brisant: Er akzeptierte nur Deutsche und lehnte Anfragen von Ausländern ab, darunter auch die des aus Burkina Faso stammenden Interessenten.
Dieser zog vor das Gericht und forderte 1.000 Euro Schadensersatz als Entschädigung für die Diskriminierung und bekam in vollem Umfang Recht. „Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar“, sagte Richter Andreas Roth vom Amtsgericht Augsburg am Dienstag bei der Verkündung des Urteils.
Der Vermieter hatte auch während des Gerichtsverfahrens eingeräumt, dass er in seinem Haus keine Ausländer möchte. Begründung: er habe einmal Ärger mit einem angeblich türkischen Drogendealer gehabt. Das überzeugte den Richter nicht. „Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen“, sagte er dazu.
Diskriminierung weit verbreitet
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder der Religion. Nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle sind Diskriminierungen dennoch verbreitet. Zwei von drei Wohnungssuchenden mit Migrationshintergrund fühlten sich diskriminiert – unabhängig vom Einkommen und anderen relevanten Faktoren. Besonders häufig betroffen sind Muslime.
Die Dunkelziffer schätzen Experten um ein Vielfaches höher ein. Zum einen sei Diskriminierung in nur ganz seltenen Fällen eindeutig nachweisbar, zum anderen bietet das Gesetz nicht genügend Schutz für die Betroffenen. Antidiskriminierungsverbände beklagen zu kurze Fristen und eine schwierige Beweislastlage zu Lasten der Betroffenen. (mig)